Lyoness verliert Prozess

Das aktuelle Urteil des Handelgerichts Wien gegen Lyoness bestätigt in zweiter Instanz, dass es sich bei den Businesspaketen und den Werbekampagnen von Lyoness um eine irreführende Geschäftspraxis im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) handelt. Laut HG ist eine Verkaufsförderung via Schneeballsystem, bei dem der Verbraucher die Möglichkeit vor Augen hat „passiv Geld zu verdienen“ irreführend und rechtlich unwirksam.

Zu dem Fall im Detail: Der Kläger hatte im Oktober 2010 drei sogenannte Business-Pakete von Lyoness für je 2.000 Euro für Werbekampagnen in Griechenland, Österreich und in den USA erworben – dabei handelt es sich aber aber um Anzahlungen auf Gutscheine bei Lyoness-Partnerunternehmen. Ein Bekannter des Kläges hat ihm das Lyoness-Geschäftsmodell mit den Worten „Aus diesen 6.000 Euro könne er in zwei, drei Jahren rund 18.000 Euro machen.“ schmackhaft  gemacht. „Dem Kläger wurde auch gesagt, wenn er mehr Leute zu Lyoness bringe, bekomme er mehr Geld“, heißt es in dem Urteil, weshalb der Kläger seine Lebensgefährtin und zwei Freunde warb. Durch den Beitritt von Neukunden sollten entsprechende prozentuelle Erträge an den Kläger fließen, und er sollte laut Urteil „in der Hierarchie aufsteigen“. Doch das Versprochene ist nicht eingetreten und der geschädigte Lyoness-Kunde hatte Klage eingereicht – mit Erfolg:  Der Vertrag des Klägers mit Lyoness wurde als nichtig erklärt und muss nun rückabgewickelt werden.

Das aktuelle Urteil wurde in diversen Medien am 19.01. publiziert und trägt sicherlich mit dazu bei, die Angelegenheit Lyoness/Lyconet zu beschleunigen .

help.orf.at

kurier.at

kleinezeitung.at

 

1 Kommentar
  1. Dr. Josef Fromhold
    Dr. Josef Fromhold sagte:

    Obwohl Lyoness von einem Einzelfall spricht, ist das Urteil grundsätzlich auf alle Anzahlungen bei Lyoness anwendbar, da schon aufgrund des stets gleichartigen Sachverhalts und identer Vertragskonstruktion alle wesentlichen gesetzlichen Tatbestandselemente eines unzulässigen Schneeballsystems erfüllt sind, sofern Folgendes zutrifft:

    a) Das Mitglied wird von einem Empfehlungsgeber darauf aufmerksam gemacht, dass es eine passive Möglichkeit gebe, viel Geld zu verdienen.
    b) Dem Mitglied wird gesagt, dass es aus seinem Einsatz in wenigen Jahren sehr viel Gewinn machen könne. Zunächst müsse man ein Paket um € 2.000,00 nehmen, sonst könne man nicht in anderen Ländern investieren.
    c) Dem Mitglied wird auch gesagt, wenn es mehr Leute zu Lyoness bringt, bekommt es auch mehr Geld. Das Mitglied erhält keinen nennenswerten Gewinn, solange es nicht viele Mitglieder für Lyoness anwirbt.
    d) Gutscheine beziehen will das Mitglied nicht. Auf den Anzahlungsbestätigungen sind Firmen vorgegeben und wird dem Mitglied mitgeteilt, es könne diese auch jederzeit ändern.
    e) Dass ein Teil des Gewinnes mit Gutscheinen abgegolten werden sollte, wird dem Mitglied nicht mitgeteilt.
    f) Die Geschäftsbedingungen von Lyoness sind kein Thema bei den Vertragsgesprächen.
    g) Das Mitglied versteht das (ohnehin bewusst unverständlich gestaltete) System Lyoness nicht.
    h) Das System von Lyoness steht im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Produkten, da sich die Kapitalzuführungen unter anderem aus Käufen, Gutscheinbestellungen bzw. Anzahlungen auf Gutscheine bei Partnerunternehmen ergeben. Daraus errechnen sich Treueprämien und dergleichen als versprochene Vorteile.
    i) Das System Lyoness basiert darauf, dass das Mitglied Lyoness Kapital zuführt mit der Zusage, hierfür einen Gewinn zu erzielen. Dieser Gewinn fällt umso höher aus, je mehr weitere Kapitalgeber das Mitglied zuführt und je mehr Kapitalgeber insgesamt am System teilnehmen.
    j) Wenn auch Vergütungen durch eigene Einkäufe entstehen, so ist diese Vergütungsform aufgrund des marginalen Prozentsatzes (0,5% der Einkaufssumme) wirtschaftlich unbedeutend, weshalb die im System Lyoness erzielbaren Vorteile weder vorrangig vom Konsum der Waren oder Dienstleistungen abhängen, noch im Konsum der Produkte selbst liegen.
    k) Bei wirtschaftlicher Betrachtung erfolgt nämlich die Vergütung fast ausschließlich über die Anwerbung neuer Mitglieder und deren Kapitalleistungen an Lyoness, bei welcher das Mitglied zum Beispiel eine Prämie von 18,75% lukrieren kann (7.6 ZAGB).

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