Lyoness! „Altlastenbereinigung“ in kleinen Schritten und nur unter Druck!

Eigentlich sollten die „rechtskräftigen Verurteilungen als Schneeballsystem“ einen Weckruf für Lyoness darstellen, aber Lyoness wird nicht müde die „Märe der Altlastenbereinigung“ zu publizieren und auf Verurteilungen wird gar nicht erst eingegangen. Weiterlesen

SK Rapid Wien! Opfer des Lyoness-Schneeballsystems?

Peter Klinglmüller (SK Rapid Direktor Kommunikation, Medien und PR) äußerte sich schriftlich verharmlosend zu den rechtskräftigen Verurteilungen des Sponsor- und Partnerunternehmens Lyoness.  Weiterlesen

Lyoness und die Gutscheine! Rechtlich und bilanziell unbedenklich?

In jedem Loyalty-Programm (z.B. bei Miles&More) müssen für nicht monetäre Leistungen, wie das Sammeln von Punkten oder Bonusmeilen Rückstellungen gebildet werden, da diese Punkte, die meine Konsumenten gesammelt haben, irgendwann eingelöst werden können. Lufthansa muss beispielsweise für seine Statuskunden, bei denen die Bonusmeilen nie verfallen, Milliarden Rückstellungen in den Bilanzen ausweisen.

Bei Lyoness hat man Mitgliedern bei den Anzahlungen auf 2000 EUR Gutscheine in einer gewissen Höhe versprochen (je nach Spanne des Händlers). Alleine für diese 2000 EUR ergeben sich demnach Gutscheinansprüche von Minimum ca. 10%, die auf alle Fälle hätten zurückgestellt werden müssen, selbst wenn keine Aufzahlung erfolgt. Gemessen am Versprechen von Lyoness, dass alles so einfach ist und ja alle shoppen, hätte Lyoness darüber hinaus sogar davon ausgehen müssen, dass ein hoher Prozentsatz der angezahlten Gutscheine tatsächlich zur Aussendung kommt. Dafür hätten Millionen an Gutscheinen oder Geldmittel zurückgestellt werden müssen. Ebenfalls hätten auch die jeweiligen Händler solche Gutscheinrückstellungen bilden müssen, um dieses Volumen der angezahlten Gutscheine bei Vollzahlung überhaupt liefern zu können. Nichts davon dürfte aber je geschehen sein.

Angeblich interessiert sich die österr. Finanz nur für operative Geschäfte im eignen Land und für im Land getätigte Geschäfte mit österr. Firmen. Lyoness hat also nicht umsonst die Verträge mit Konsumenten/Mitgliedern mit einer schweizer Firma geschlossen. Und für schweizer Mitglieder mit der Lyoness-Management GmbH in Graz (!!) Dies wurde aber nie vernünftig hinterfragt, denn die operative Anwerbung von Mitgliedern mit Anzahlungen erfolgte in Österreich, die Mitglieder sind Österreicher, die Händler wurden von Österreich aus angeworben, die Gutscheine in der Bestellung sind österr. Firmen und sämtlich in diesem Zusammenhang stehenden Werbemaßnahmen und Werbedokumente sind in Österreich entstanden. Das Vorschieben eines schweizer Vertragspartners, der überhaupt kein operatives Büro (Tatsächlichkeitsmerkmale!) in Buchs unterhält bzw. operativ involviert war, muss doch auch steuerlich für Österreich relevant sein. (Das gilt natürlich auch gleichermaßen für andere Länder)

Wir werden sehen wie es die noch verbliebenen Gutscheinpartner sehen und eine Finanzpolizei reagiert.

 

Rechtskräftiges Urteil des Berufungsgericht – Bedeutung

Das Gericht hat mit der rechtskräftigen Entscheidung im Verfahren (Az. 31 C 651/16z 11) sehr klar dargelegt, was sicherlich für die meisten der Geschädigten gilt: Sie haben als Konsumenten gehandelt und hatten nie die Chance, an die versprochenen Vorteile zu gelangen, ohne weitere Mitglieder anzuwerben.

Die inhaltliche Begründung des Gerichts führt zu einem umfassenderen Blick auf die Zusammenhänge. Es kommen hier nämlich mehrere entscheidende Aspekte zusammen, die in Zusammenhang gebracht und aufgezeigt gehören, um die vordergründig beworbene „Einkaufsgemeinschaft“ und das dahinterliegende „Schneeballsystem“ in Form des MLM-Systems deutlich zu machen.

Das vom Gericht als gesetzwidrig klassifizierte Geschäftsmodell, das ja u. a. die Anzahlung auf solche Gutscheinbestellungen sowie das notwendige weitere Anwerben von neuen Mitgliedern als Grundlage des Schneeballsystems wurde hervorgehoben.

Lyoness hat das Geschäftsmodell „Kundenkarte + Cashback“ vorgeschoben und so getan, als ginge es um „Shoppen“. Umsätze auf Cashback sind aber so gut wie nicht realisiert worden, sondern primär Umsätze über Gutscheine. Eigentlich für jeden Konsumenten ein völlig umständliches und aufwendiges Bezahlmittel, welches man sich kompliziert bei wenigen Lyoness-Verkaufsstellen abholen muss. Dagegen viel einfacher war das „virtuelle“  Verkaufen von Gutscheinen über ebensolche „Anzahlungen“ von 2000 EUR und den damit verbundenen Anspruch auf Gutscheine von 20.000-100.000 EUR und mehr, falls der Anzahler die Differenzsumme aufzahlt, entsprechend dafür einkauft, oder aber andere wirbt, die ebenfalls anzahlen.

Namhafte Handelsmarken sind durch Lyoness für sämtliche Anzahlungen und „Länder-, Businesspakete etc.“ missbraucht wurden, in dem ihr guter Name für den notwendigen Imagetransfer und die Glaubwürdigkeit gesorgt haben (denn auf reine „Lyoness-Gutscheine“ hätte sicherlich niemand vertraut bzw. darauf angezahlt). Diesen Handelsmarken dürfte bis heute nicht klar sein, dass in den „Bestellverträgen“ ihre Marken/Gutscheine aufgeführt und hinterlegt waren – und zwar auch im Ausland, wo mit diesen gar nicht bezahlen werden kann. Betroffene Händler werden nun von uns darauf aufmerksam gemacht werden, dass eben genau ihre Glaubwürdigkeit und ihr Image dafür unrechtmäßig missbraucht wurde, um sehr hohe Umsätze durch Anzahlungen zu generieren. Die sogenannten „Gutscheinpartner“ stünden somit also im direkten Zusammenhang mit den Milliarden, die Lyoness umgesetzt und Schaden produziert hat.

Wie sehen diese Firmen wohl die Situation, dass nun deren Gutscheinverkauf Bestandteil eines Schneeballsystems ist und tausende von Konsumenten auf Gutscheine von ihnen angezahlt haben? Können sich Unternehmen wie Otto, McDonalds, OMV etc. rechtlich davon freimachen, hier u. U. entscheidend zum Schaden an gutgläubigen Mitgliedern beigetragen zu haben, da tausendfach ihre Gutscheine in solchen Anzahlungen hinterlegt waren?

 

 

 

 

Lyoness ist nun „offiziell“ ein Schneeballsystem!

 

Gegen das seinerzeitige Urteil (31 C 651/16z – 11) vom 11.10.2016 des BG Salzburg war Lyoness selbstverständlich in Berufung gegangen.

Das Berufungsgericht am LG Salzburg hat am 04. Januar 2017 die Berufung (22 R 351/16w) nun verworfen und bestätigt, dass es sich bei Lyoness um ein Schneeballsystem handelt.

Eine Revision am OGH ist nicht zulässig.

Staatsanwaltschaft: Strafantrag gegen Lyoness-Gründer

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat nach jahrelangen Ermittlungen gegen Lyoness-Gründer Hubert Freidl nun einen Strafantrag beim Straflandesgericht Graz eingebracht. Herr Freidl soll bei einer prospektpflichtigen Veranlagung den Prospekt nicht zeitgerecht aufgelegt haben. Zudem beantragte sie die Verhängung einer Verbandsgeldbuße gegen die Lyoness Europe. Die WKStA teilte mit, dass Freidl als Direktor der Lyoness Europe AG prospektpflichtige Veranlagungen (Werbekampagnen und Option ‚Premium Ranking Europe‘) ohne zeitgerechte Veröffentlichung eines kontrollierten Prospekts öffentlich angeboten und dadurch gegen die Strafbestimmung Paragraf 15 Abs. 1 Kapitalmarktgesetz verstoßen haben soll. Im April 2016 war ein Verfahren unter anderem wegen des Verdachts des Pyramidenspiels und des schweren gewerbsmäßigen Betrugs gegen Freidl im Zusammenhang mit Lyoness (unter noch nicht geklärten Umständen) eingestellt worden. In Anbetracht der jüngst ergangenen zivilrechtlichen Urteile zu Lyoness, ist diese namentlich zu Herrn Oberstaatsanwalt passende „SCHÖNE-EINSTELLUNG“, mehrfach widerlegt und „ad absurdum“ geführt worden. Auch bei der Staatsanwaltschaft Köln dürfte es zeitnah spannend werden. Aus gegebenen Anlass jedoch, halte ich mich derzeit mit Kommentierungen hierzu zurück.

Der SVNM und die Partnerschaft mit Lyoness/Lyconet

Der SVNM ist ein schweizerischer Wirtschaftsverband von Handelsunternehmungen im Bereich des Network Marketing. Laut der offiziellen Website www.svnm.ch will der Verband den Stellenwert von Network Marketing in der Schweiz stärken und sich im Konsummarkt zukunftsträchtig etablieren. Weiterlesen

Lyoness Europe AG: Neubesetzung mit altem Favoriten!

Unsere Quelle aus der Kanzlei Dr. Reif berichtet, dass der Unternehmer und ÖVP-Politiker Dipl.Ing. Herbert Paierl bereits 2014 von Dr. Reif ins Spiel gebracht wurde. Er wollte ihn damals schon bei der Lyoness Group AG mit an Bord haben. Weiterlesen

Polizeiliche Zeugeneinvernahme zu Systemmanipulationen bei Lyoness

Am 21.11.2016 hat als Ableger aus dem inzwischen von OStA Schön eingestellten Strafverfahren (Az. 14 St 2/16m) gegen Hubert Freidl, die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ein Ermittlungsverfahren (Az. 14 St 7/16x-1) wegen schweren Betrugs gegen einstigen Vorsitzenden des Aufsichtsrat der Lyoness Group AG, Herrn Kommerzialrat Andreas Werner Weiterlesen

Eine Bilanz zur Causa Lyoness

Mit dieser Information möchten wir festhalten, dass wir ab sofort leider keine neue Lyoness-Geschädigten als Kunden aufnehmen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Selbstverständlich werden alle bestehenden Kunden weiterhin betreut und bis zum Schluß von uns begleitet. Wir haben bisher so viel Arbeit in die Sache gesteckt, dass wir nicht eher ruhen, bis alle unsere Kunden ihr Geld wieder zurück erhalten haben.

Zeit für eine kurze Zwischenbilanz:

  • Wir haben mit unserem Engagement und Einsatz sehr viel erreicht und sind stolz eine rechtssichere Ausgangsituation für alle kommenden Verfahren gegen Lyoness geschaffen zu haben. Aktuell wird der Strafakt Lyoness (Az. 112J 423/16) von der Abteilung für Wirtschaftskriminalität in Deutschland bearbeitet.
  • Durch unsere Informationsarbeit haben wir eine breite und mediale Präsenz erreicht.
  • Wir haben zur Aufklärung der betrügerischen Machenschaften von Lyoness beigetragen und konnten so Schaden an weiteren Lyoness-Mitgliedern verhindern.
  • Wir konnten klare Lyoness-Lügen aufdecken, wie z. Bsp. die Mastercard-Lüge (Missbrauch der Marke Mastercard) und die Verwendungen von „gefakten“ Lyoness Geschäftspartnern, …
  • Wir haben genügend Hinweise und Erkenntnisse zur Systemmanipulation im Vertriebssystem von Lyoness gesammelt, die  das „künstliche Zahlenkonstrukt“ von Lyoness ad absurdum führen.

Wir haben bereits viel geschafft und sind zuversichtlich, dass wir bald zu einem positiven Abschluss für unsere bestehenden Kunden kommen werden.

Danke für Ihr Verständnis, dass aktuell nur bestehenden Kunden von uns abgearbeitet werden können.

Wir empfehlen Ihnen bei Kontaktaufnahme gerne einen unserer engagierten und in Lyoness bestens versierten Vertrauensanwälte.