Wirtschaftsauskunft Lyoness Siam Co., Ltd.

Wirtschaftsauskunft über Lyoness Siam., Ltd.

„Aussen hui, innen pfui“ Eigene Bank von Lyoness gibt negative Auskünfte!!!

Lyoness Siam Co., Ltd.
999/9 Rama 1 Road Pathumwan
TH-10330 Bangkok

Gründung: Februar 2012
Handelsregister: Eingetragen am 01.02.2012 unter der Nr. 010555501617

Dieses Tochterunternehmen residiert in einem der besten Viertel von Bangkok, jedoch ist es doch ein „Aussen hui, inne pfui“!  Denn von den angegebenen ca. 24 Mitarbeiter habe ich bei meinem persönlichen Besuch zu bester Geschäftszeit nichts feststellen können! Auf mein Hinterfragen beim Empfang im Businesstower, kicherten mich vier große Damenaugen mit einem dem Ausdruck „Fake-Company“ kopfschüttelnd an.

Gesellschafter:

  1. Isram Sriyuenyong, Nationality: Thai; Adresse: 97/88 Moo 3, T. Klongmai, A. Sampran, Nakornpathom 15,300 51.00
  2. Bernhard Koch, Nationality: Austrian; Adresse: 999/9 Rama 1 Road, Pathumwan, Bangkok 10330, 7,350 24.50
  3. Arko Zedovnik, Nationality: Slovak, Adresse: 999/9 Rama 1 Road, Pathumwan, Bangkok 10330, 7,350 24.5

Stammkapital: THB 3.000.000,–

Geschäftsführer: Mark Pedevilla, Patrycia Henryka Slawinsk

Betriebsräume: gemietet

Jahresumsatz: nicht ausreichend

Vermögensverhältnisse:

Die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse sind angespannt.

Bank: The Siam Commercial Bank

Zahlungsweise: Wird hier bereits ernsthaft beanstandet.

Kreditanfrage: Von einer Geschäftsverbindung mit Kreditgewährung wird abgeraten.

Aktiva: BALANCE SHEET (BAHT) – The latest financial figures published as at 31 December 2014 were:

ASSETS – Current Assets 2014

Cash und Cash Equivalents 2,309,035.08
Trade Accouts & Other Receivable 632,786.34
Iventories 1,566,050.00
Other Current Assets 47,714.10
Total Current Assets 4,555,585.52
Fixed Assets 763,713.42
Intangible Assets 498,365.48
Other Non-urrent Assets 4,003.74
Total Assets 5,821,668.16

Passiva:

Current Liabilities 2014

Trade Accounts & Other Payable 402,840.00
Other Current Liabilities 356,842.06
Total Current Liabilities 759,682.06
Long-term Loans 29,785,163.19
Total Liabilities 30,544,845.25
Shareholders‘ Equity
Share capital: Baht 100 par value
authorized and issued
share capital 30,000 shares 3,000,000.00
Capital Paid 3,000,000.00
Retained Earning Unappropriated
(Deficit) (27,723,177.09)
Total Shareholders’s Equity (24,723,177.09)
Total Liabilities & Shareholders‘ Equity 5,821,668.16

 

 

 

 

Weiterer Lyoness Top-Shot von Bord

Mario Hoffmann, der Chef (Chief Executive Officer) von Lyoness Nordamerika hat Lyoness verlassen. Er sucht offenbar eine eine neue Herausforderung. Auf linkedin.com findet sich folgender Eintrag:

“ MARIO HOFFMANN LOOKING FOR NEW OPPORTUNITY. I live with my family for some years in Miami, was CEO of Lyoness Americas Inc. and was responsible for the Americas. In this capacity I lead 200 employees and established offices in the past three years at seven locations in the USA (Miami, New York, Irvine), Canada (Toronto, Vancouver), Brazil (Sao Paulo) und Mexiko. (Mexiko City). I am a stong communications manager with very good understanding of numbers, distinctive and with a good team spirit. Of course I am engaged and have a lot of pleasure to work with people. My best skill is public speaking and motivating a sales team to produce more revenue by teaching success factors such as to have a Goal, work diligently and have faith. I seek a new challenge in an international conglomerate based in the United States, preferably Florida, but I am also willing to relocate.“
M. Hoffmann schreibt: „I have a very good understanding of numbers“ (Ich kenne mich sehr gut mit Zahlen aus)!!!

UNERFREULICHE LYONESS-PERSONALSITUATION

Bekanntlich musste Lyoness Graz, Mitte 2015 bekannt geben, dass sie etwa 80 Mitarbeiter (etwa jeden Dritten) entlassen müssen. Man geht wohl kaum fehl in der Annahme, dass dies in direktem Zusammenhang damit stand, dass das Anzahlungsgeschäft (das Kerngeschäft von Lyoness) stockte. Die anhaltende massive Kritik am Geschäftsmodell von Lyoness zeigte Wirkung.

VKI STELLUNGNAHME ZU VERLORENEM LYONESS-PROZESS

Bekanntlich hat der renommierte Verein für Konsumenteninformation (VKI), Wien, Lyoness vor dem Handelsgericht Wien verklagt wegen unlauteren Geschäftsbedingungen. Im Februar 2015 stellte das Handelsgericht fest, dass 61 Klauseln in den AGB/ZAGB von Lyoness illegal sind. Lyoness ging in Berufung, mit dem Entscheid des Berufungsgerichts ist wohl bald zu rechnen. Zum nun erfolgten Urteil des Handelsgerichts Wien äussert sich der VKI auf seiner Homepage wie
folgt:

LYONESS IST VERPÖNTES SCHNEEBALLSYSTEM iSd UWG. BERUFUNGSGERICHT
BESTÄTIGT SCHNEEBALLSYSTEM UND VERURTEILT EINKAUFSGEMEINSCHAFT ZUR
RÜCKZAHLUNG DER ALS BUSINESS PAKET UND WERBEKAMPAGNEN BEZEICHNETEN
INVESTITIONEN.

Gegen die weltweit aktive Interneteinkaufsgemeinschaft Lyoness erreichte der Kläger – der vom Wiener Anwalt Dr. Josef Fromhold vertreten wird – ein a u f s e h e n e r r e g e n d e s   Urteil. Das Berufungsgericht – wie schon das Erstgericht -sieht im Geschäftsmodell von Lyoness ein verpöntes Schneeballsystem. Beim Geschäftsabschluss des Businesspakets und der Werbekampagnen handelt es sich um eine irreführende Geschäftspraxis iSd UWG , die gemäss § 879 ABGB unwirksam ist. Auf andere geltend gemachte Anspruchsunterlagen (insbesondere Rücktrittsrechte) war laut Ansicht des Gerichts nicht mehr einzugehen.

DER ENTSCHEIDUNG LAG FOLGENDER SACHVERHALT ZU GRUNDE:
Der Kläger wurde von einem Bekannten für das Geschäftsmodell von Lyoness angeworben. Es gebe eine „passive“ Möglichkeit, Geld zu verdienen und könne er aus EUR 6,000 in drei Jahren EUR 18,000 machen. Zunächst müsse er das Business Paket um EUR 2,000 nehmen, sonst könne er nicht in andere Länder investieren. Dem Kläger wurde auch gesagt, wenn er mehr Leute zu Lyoness bringe, bekomme er mehr Geld, weshalb der Kläger seine Lebensgefährtin und zwei Freunde vermittelte. Er bezahlte daraufhin im Oktober 2010 insgesamt EUR 6,000 für das Businesspaket und für Werbekampagnen in Amerika und Griechenland und unterfertigte am 9.9.2010 und am 27.12.2010 zwei Gutscheinbestellungen. Der Kläger verstand das Lyoness System nicht. Als Erträge wurden dem Kläger Vergütungen von rund EUR 670 ausbezahlt. Der Kläger erklärte den Vertragsrücktritt gemäss § 27 KSchG und § 5 Abs 1 KMG und verlangte die Auszahlung des investierten Kapitals zurück. Er brachte auch vor, dass hinter dem Modell von Lyoness ein Gewinnerwartungssystem durch Zuführung von neuen Mitgliedern stehe, der dem Aufbau eines Schneeballsystems entspreche. Der Beklagte verweigerte die Rückzahlung von EUR 6,000 und wendete zusammen- gefasst ein, dass das Geschäftsmodell nicht den Begriff des Schneeballsystems iSd UWG erfülle. Sie sei Organisatorin einer Einkaufsgemeinschaft basierend auf einem Gutscheinsystem, bei der die für die Mitglieder erzielbaren Vorteile überwiegend vom Konsum von Waren oder Dienstleistungen bei Partnerunternehmen abhinge. Das Gericht klärte zunächst die Vorfrage der Verbrauchereigenschaft und verneinte die von der Beklagten unsubstanziiert eingewandte Unternehmereigenschaft des Klägers bei Vertragsabschluss mit der Beklagten. Das Berufungsgericht folgte der Rechts-Ansicht des Erstgerichts und entschied, dass dem Geschäftsmodell von Lyoness ein Schneeballsystem zugrunde liegt. Beim Geschäftsabschluss des Businesspakets und der Werbekampagnen handelt es sich um eine irreführende Geschäftspraxis iSd Zif 14 des Anhanges zu § 2 UWG, die gem. § 879 ABGB unwirksam ist und die unter die vom EuGH aufgestellten Voraussetzungen zum Schneeballsystem fällt. Der EuGH hat in seinem Urteil vom 3.4.2014 in der Rechtssache -515/12 4Finance klar dargelegt, unter welchen Bedingungen von einem verpönten Schneeballsystem auszugehen ist: Die Absatzförderung basiere auf der Zusage, dass der Verbraucher die Möglichkeit haben werde, einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen. Die Einhaltung dieser Zusage hänge von der Einführung weiterer Verbraucher in dieses System ab. Schliesslich stamme der Grossteil der Einkünfte, mit denen die den Verbrauchern zugesagte Vergütung finanziert werden könne,nicht aus einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit. Die Tatbestandsvoraussetzungen liegen im gegenständlichen Fall vor: Der Kläger musste für die Teilnahme an einem solchen System einen finanziellen Beitrag entrichten. Es besteht ein Zusammenhang zwischen den von neuen Teilnehmern gezahlten Beträgen und den von den bereits vorhandenen Teilnehmern bezogenen Vergütungen. Das System der Beklagten basiert darauf, dass der Kläger Kapital der Beklagten zuführt mit der Zusage, hierfür einen Gewinn zu erzielen. Der Gewinn fällt umso höher aus, je mehr weitere Kapitalgeber der Kläger zuführt und je mehr Kapitalgeber insgesamt am System teilnehmen. Dem Kläger wurde vor Augen geführt, dass er die Möglichkeit habe, Vergütungen zu erzielen. Dem Kläger wurde auch gesagt, wenn er mehr Leute zu Lyoness bringe, bekomme er mehr Geld, weshalb der Kläger seine Lebensgefährtin und zwei Freunde vemittelte. Die Finanzierung der Vergütung, die ein Verbraucher beziehen kann, ist hauptsächlich oder grundsätzlich von den später von neuen Teilnehmern an das System gezahlten Beträgen abhängig. Bei wirtschaftlicher Betrachtung erfolgt nämlich die Vergütung fast ausschliesslich über die Anwerbung neuer Mitglieder und deren Kapitalleistungen an die Beklagte, bei welcher der Kläger z.B. eine Prämie von 18,75 % lukrieren kann. Die Teilnahme an einem Schneeballsystem habe auch aleatorischen Charakter. Da der einzelne Teilnehmer nicht überblicken könne, wie viele andere Personen bereits teilnehmen, könne er auch nicht abschätzen, wie gross seine Chancen stehen, weitere Kunden zu gewinnen. Er nimmt damit ein gewisses Risiko auf sich. §27 UWG greift auch dann, wenn der Kunde jeweils vollständig über seine Chancen aufgeklärt wird. Im Anhang zu §2 UWG wird unter Z14 konkret auf das Modell Schneeballsystem eingegangen: Eine irreführende Geschäfts- Praktik ist die Einführung, der Betrieb oder die Förderung eines Schneeballsystems zur Verkaufsförderung, bei dem der Verbraucher die Möglichkeit vor Augen hat, eine Vergütung zu erzielen, die überwiegend das Einführen neuer Verbraucher in ein solches System und weniger durch den Verkauf oder Verbrauch von Produkten zu erzielen ist. Diese Bestimmung enthält ein Per-se-Verbot und ist weiter gefasst als § 27 UWG. Telos des § 2 UWG ist, jegliche Irreführung zu verhindern. Irreführend sind alle Geschäftspraktiken mit Täuschungsabsicht, die den Durchschnittsverbraucher aus dem Kreis der Werbeadressaten zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Das Berufungsgericht verurteilt Lyoness zur Zahlung von EUR 6,000 (abzüglich der an den Kläger ausbezahlten Vergütungen von rund EUR 670.-) , die gemäss § 879 ABGB unwirksam ist. Der Vertrag ist n i c h t i g und das Geschäft ex tunc rückabzuwickeln. Dem Kläger wurden auch die drei Jahre seit Klagseinbringung zurückreichenden Zinsen in Höhe von 4 % zugesprochen. Die ordentliche Revision ist nicht zulässig. So weit die Stellungnahme des VKI.

Meine Meinung: Dieses Urteil hat insofern wegweisenden Charakter, als sich nun alle Anzahler mit Konsumentenstatus mit hervorragenden Prozesschancen ihr Geld mit Zinsen zurückholen können.

…..große Versprechen an die Lyoness-Anhänger auf der Deutschland-Tour von Hubert Freidl!

Ein weiterer Lyoness-Scheinapostel und mutmaßlich unter diversen Substanzen stehender Prediger, hat sich wieder einmal zu Wort gemeldet – wir wollen Ihnen diese Aussagen nicht vorenthalten. Lesen Sie hier eine Mail vom 07.02.2016 des bedauernswerten Menschen an alle Lyonesen und wundern Sie sich mit uns. An dieser Stelle  ein angebrachter Appell und Mahnung: „DROGEN SIND KEINE LÖSUNG“

_________________________________

VON:  <xxxxxxxxxxx@web.de>
DATUM: February 2016 
AN: <xxxxxxxxxxxxx@web.de>
BETREFF: ICH HABE ES GEAHNT …

DIESES MAIL IST FÜR ALL DIEJENIGEN GEDACHT, DIE GESTERN IN MAGDEBURG
NICHT DABEI WAREN/ SEIN KONNTEN.

Liebe Freunde, Lyonesen, liebe Wegbegleiter,

es gibt Momente im Leben da „bügelt“ es dich einfach weg, die
alten Träume und Sehnsüchte brechen durch, deine innere Liebe steht
vor der Tür, ein jubelndes Frühlingsgefühl streichelt dein Herz und
du weißt, JETZT passiert es!!!

Genau so habe ich mich gestern gefühlt, ich habe es irgendwie geahnt

Bereits in meiner Neujahrsmail hatte ich es angedeutet: „2016 hat in
jedem Fall das Potential wieder ein sehr dynamisches Lyoness Jahr zu
werden…“

Gestern ist mir klar geworden, 2016 wird alles bisherige in den
Schatten stellen, 2016 wird serienweise Karrierestufen produzieren!!!!

Denn das war gestern schon zu sehen. Die halbe Bühne voller NEUER
Karrierestufen… bis zur 5 … Ergebnisse der letzten Monate
…beeindruckend.

ALLEN MACHERN IN UND ZU DIESEN KARRIERESTUFEN GRATULIERE ICH VON
HERZEN UND MIT GROßEM RESPEKT!!!

Ob in Kürze oder zukünftig auch deine Karrierestufe, von der du
schon so lange träumst, dabei ist, genau das darfst du JETZT
entscheiden.

Streiche alles aus dem Kopf was dich da an alten Dingen eventuell
bremst. ALLES was dich eventuell in den letzte 1 bis 2 Jahren hat
zweifeln lassen, ALLES was du dir selber zusammengemalt hast, was dich
eventuell „fremdgehen“ ließ, was dich belastete, was dich
unzufrieden machte, was dich wütend werden ließ, was irgendwie raus
musste … ALLES das vergiss und TUE etwas ganz Großes FÜR DICH,
ziehe einen Strich, verzeihe dem Film den du dir eventuell selber
„gedreht“ hast, springe über deinen Schatten und gebe deinem
Leben DIESE einmalige Chance, DEREN PIONIER DU BIST!!!!! Glaube an
DICH!

Nicht für mich, sondern ausschließlich für dich, für dein Leben,
deine Träume, deine Lieben, deine Freiheit.

Sei dankbar für die Fehler die wir vielleicht gemacht haben und lass
uns daraus lernen.

Es wird der Tag kommen, an dem alle, die diese Botschaft ignorieren,
sich die Haare raufen werden, sich ärgern, mit sich hadern und sich
sagen werden: „Sch … das hätte ich nicht gedacht.“ … nur dann
ist es zu spät.

Dieser Tag wird irgendein Tag, innerhalb der nächsten 4 Jahre sein.
Das würde ich gefühlsmäßig so „notariell beglaubigen“ lassen.

Das große Lyoness Fahrzeug von heute ist (fast) fertig, endlich, mir
gewaltigen Turbomaschinen ausgestattet. Ich glaube und weiß, dass
dieses Fahrzeug das Rennen gewinnen wird!

Alle großen Termine für 2016 stehen bereits fest, kurz getaktet,
clever durchgeplant und mit beeindruckendem System.

Wir müssen schauen, dass wir schnellstmöglich „klar Schiff“
machen und werden dazu sehr kurzfristig eine STRATEGIEVERANSTALTUNG
anbieten.

Wann, wo und wie werden wir in den nächsten Tagen festlegen und dann
bekommt ihr die Info dazu. Seid flexibel und vorbereitet.

MEIN Tipp an dich: Informiere bereits jetzt ALLE deine Leute aus
deinem Team über die zu erwartende Strategieveranstaltung, egal was
sie heute machen, sie alle hatten diesen „großen Traum“ und haben
es zumindest verdient davon zu erfahren. Wir und auch du haben/hast
die Verantwortung diese Information weiterzugeben, um den Menschen in
der Tiefe diese nun ausgereifte Chance zu ermöglichen.

JEDER darf dann selber entscheiden.

Den Rest werden ohnehin die „Neuen“ erledigen. Sie haben den
Vorteil keinen idealeren Einstiegsmoment als den jetzigen zu haben.

Unbelastet und motiviert werden sie uns zeigen, wie „diese Rennen“
gewonnen wird.

Herzliche Grüße

7. 8.

Lyoness verliert Prozess

Das aktuelle Urteil des Handelgerichts Wien gegen Lyoness bestätigt in zweiter Instanz, dass es sich bei den Businesspaketen und den Werbekampagnen von Lyoness um eine irreführende Geschäftspraxis im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) handelt. Laut HG ist eine Verkaufsförderung via Schneeballsystem, bei dem der Verbraucher die Möglichkeit vor Augen hat „passiv Geld zu verdienen“ irreführend und rechtlich unwirksam.

Zu dem Fall im Detail: Der Kläger hatte im Oktober 2010 drei sogenannte Business-Pakete von Lyoness für je 2.000 Euro für Werbekampagnen in Griechenland, Österreich und in den USA erworben – dabei handelt es sich aber aber um Anzahlungen auf Gutscheine bei Lyoness-Partnerunternehmen. Ein Bekannter des Kläges hat ihm das Lyoness-Geschäftsmodell mit den Worten „Aus diesen 6.000 Euro könne er in zwei, drei Jahren rund 18.000 Euro machen.“ schmackhaft  gemacht. „Dem Kläger wurde auch gesagt, wenn er mehr Leute zu Lyoness bringe, bekomme er mehr Geld“, heißt es in dem Urteil, weshalb der Kläger seine Lebensgefährtin und zwei Freunde warb. Durch den Beitritt von Neukunden sollten entsprechende prozentuelle Erträge an den Kläger fließen, und er sollte laut Urteil „in der Hierarchie aufsteigen“. Doch das Versprochene ist nicht eingetreten und der geschädigte Lyoness-Kunde hatte Klage eingereicht – mit Erfolg:  Der Vertrag des Klägers mit Lyoness wurde als nichtig erklärt und muss nun rückabgewickelt werden.

Das aktuelle Urteil wurde in diversen Medien am 19.01. publiziert und trägt sicherlich mit dazu bei, die Angelegenheit Lyoness/Lyconet zu beschleunigen .

help.orf.at

kurier.at

kleinezeitung.at

 

LYONESS EUROPE AG: Strafanzeigen gegen Lyoness/Lyconet!

Wir hatten Zweifel an der Korrektheit bei den weltweit angeführten, vermeintlichen Geschäftspartnern auf den Websites von Lyoness/Lyconet. Daher wurden diese angeblichen Geschäftspartner, mit der Bitte um Mitteilung der Erfahrungen in Sachen  Lyoness/Lyconet, von uns angeschrieben. Die Resonanz war zwar nicht überraschend, aber dennoch in der Fülle und Eindeutigkeit neu.

In der Regel ist in den schriftlichen Rückmeldungen von einer „anfänglichen positiven Stimmung“ zu lesen,  jedoch nach einer gewissen Zeit von „großer Enttäuschung“ die Rede. Einzelhändler fühlen sich vom „großen Firmennamen geködert“, beim Erwerb diverser Gerätschaften von Lyoness/Lyconet übervorteilt und die prognostizierten Umsätze trafen bei weitem nicht ein.
Veröffentlichungen einzelner Stellungnahmen erfolgen zeitnah.

LYONESS EUROPE AG: Rückmeldung eines Lyoness-Partners

Unsere Mitarbeiterin Carmen Gucher schrieb einen höflich gehaltenen Geschäftsbrief an „Lyoness-Geschäftspartner“, um Erfahrungen mit Lyoness zu erfragen. Die meisten Geschäftspartner sind erleichtert und berichten Lyoness entweder nicht zu kennen oder beklagen mangelnde Umsätze, haben bereits die Zusammenarbeit mit Lyoness gekündigt und ärgern sich über den Kauf überteuerter Kassensysteme.

Diese nachfolgende Mail ist typisch für einen „verblendeten Lyonessen“. Ich persönlich kann dem Verfasser dieser Mail, Herrn Raini M. aus Lachen/CH, nur einen „verwahrlosten Charakter“ bescheinigen. Von allen durch uns kontaktierten Lyoness-Partnern haben nur „zwei“ derart reagiert. Angesichts der Vielzahl an Schreiben ein wahrlich guter Schnitt.

——– Originalnachricht ——–
Betreff: Re: Ihre Partnerschaft mit Lyoness
Datum: 2015-11-25 23:54
Von: IJP-Zuerisee <info@xxxxxrisee.ch>
An: Carmen Gucher<xxxxxxxxx
@bekm.eu>

Hallo carmen
Was rauchst du den ganzen tag du dummes kind wenn jemand einen Schaden hat dann hast du ihn wahrscheinlich genau wegen solchen Leuten mit so wenig Basis Intelligenz wir ihr haben wir noch arbeit. Mach mal was sinnvolles und Verlass doch die Erde.
sollten Sie mir noch mal so ein Mail senden werde ich bei Ihnen im Büro auftauchen und das wollen sie bestimmt nicht.
Wie wollt ihr Schwachköpfe euer Geld eigentlich verdienen
Freundliche grüsse
An die doofe Nuss

LYONESS EUROPE AG: Hubert Freidl als Messias

„Der Messias“
In diesem „Bekennervideo“ zeigt sich Hubert Freidl wieder einmal als Messias und wirbt für seine Deutschland-Tour. Wir sind definitiv mit „aufgeklärten Aktivisten“ dabei und hören aufmerksam zu.

Der Text im nachfolgenden Informationshinweis unterstreicht ungefiltert eine verzerrte Eigenwahrnehmung von Lyoness-Aposteln und deren Jüngern.

Lyoness Größenwahn

Steve Jobs würde sich im Grabe umdrehen und Larry Page würde es spätestens jetzt die Stimme verschlagen, wenn Sie wüssten mit wem/was sie verglichen werden.

Für diejenigen, die die Beiträge nicht öffnen können…..hier der Inhalt:

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06.02.2016 | BUSINESS EXCELLENCE | Magdeburg

STEVE JOBS war einer der Gründer des Apple-Konzerns, der in der Welt führend wurde im Computerbereich.

LARRY PAGE ist der Gründer von Google, das weltweit die Nummer 1 wurde in Suchmaschinen und Onlinemarketing.

HUBERT FREIDL ist der Gründer von LYONESS – die weltweite NUMMER 1 – Vernetzung von Wirtschaft/Handel/Dienstleistung, Menschen, Sport, Kultur, sozialem Engagement uvm. OFFLINE & ONLINE >>> GRENZENLOS!!!

Du hast die einmalige Möglichkeit diesen großen Visionär der Gegenwart hautnah & live zu erleben!!!
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