shutterstock_251838595Niemand beschäftigt sich gerne mit dem Tod. Vielleicht gibt es deswegen so viele Irrtümer, wenn es ums Erben und Schenken geht. Noch schlimmer, wenn es bei der Verteilung der Erbschaft zu ungeahnten Problemen kommt. Denn bei der Erbschaft lauern einige Fallen, die Sie möglichst umgehen sollten.

Gibt es kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Für einen Schenkungsvertrag ist (im Gegensatz zum Testament) ein Notariatsakt verpflichtend. In einer Erbengemeinschaft kann es unter den vielen Mitgliedern schnell zu Streit kommen.

Auch bei einer im Ehevertrag vereinbarten Gütertrennung können Erbschaftsansprüche geringer ausfallen als gedacht. Analog zum Anstieg der Erbfälle nimmt auch die Anzahl von Erbstreitigkeiten vor deutschen und österreichischen Gerichten zu. Im Durchschnitt dauern diese Verfahren sieben Jahre, wobei viele Ressourcen vergeudet werden.

Sie planen ein Erbe oder wünschen als Erblasser einen Begünstigten zu prüfen?

Sie haben geerbt, sind jedoch in/mit einer Erbengemeinschaft gefangen?

Sie zweifeln die Rechtmäßigkeit eines Erben an?

Sie sehen Ihre Erbansprüche durch Dritte gefährdet?

Wir helfen Ihnen dabei, damit Ihr Erbfall nicht zum Problemfall wird. Unser erfahrenes Team setzt sich mit Ihrer Situation gründlich auseinander und mit Unterstützung von Fachanwälten, Wirtschaftsdetekteien etc. aus unterschiedlichsten Rechtsbereichen (national als auch international) gehen wir Ihre Problematik komplex an, um diese zeitnah lösen zu können. Unser Motto ist, jeden Fall immer tiefer anzugehen als üblich und somit jeden Ihrer Wünsche zu erfüllen, Ihre Hoffnung in Resultate umzuwandeln. Sie erreichen uns IMMER!

Wissenswertes

Der Erbe ist nach der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Definition des § 1922 BGB derjenige, dem im Erbfall das Vermögen des Erblassers (den Nachlass) als Ganzes entweder alleine oder zusammen mit anderen zufällt.

Das Verlassenschaftsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren im österreichischen Recht, das der Feststellung des Vermögensstandes der Verlassenschaft und der Übereignung an den Erben dient. Anders als in Deutschland nach § 1922 BGB geht in Österreich die Erbschaft nicht kraft Gesetzes auf den oder die Erben über.

Die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (Erbrechtsverordnung, EuErbVO, EU-ErbVO) ist eine EU-weit geltende, umfassende erbrechtliche Regelung, die am 8. Juni 2012 vom Rat der EU-Justizminister angenommen wurde. Sie gilt für alle Erbfälle in den Unionsmitgliedstaaten ab dem 17. August 2015 (Artikel 84), mit Ausnahme von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich. Die neue EU-Verordnung legt einheitliche Regeln darüber fest, welches Erbrecht auf einen internationalen Erbfall anzuwenden ist. Ein „internationaler Erbfall“ liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn der Staatsbürger eines Landes in einem anderen Land verstirbt und in diesem Land bewegliches oder unbewegliches Vermögen hat. Die allgemeine Regel besagt: Es wird das Erbrecht des Staates angewendet, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

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