Lyoness hielt Hof und biedert sich für Bluthochzeiten an

Lyoness sieht in Österreich Anlass zum Feiern. Es war doch so schön auf der Pressekonferenz am 28.04.2016 im „Presseclub Concordia“ in Wien – die Führungsriege präsentierte sich gut gelaunt und voller Hoffnung neue Partner zu finden, die Teil der „glücklichen“ Gesellschaft werden sollen. Ein strahlender Hubert Freidl mit spürbar erleichterter Miene, ist er doch in Österreich vorübergehend einer mehrjährigen Haftstrafe entgangen.

Auch am Grazer Flughafen dürften die Flugzeugtechniker erleichtert gewesen sein, muss doch die „Lyoness-Flotte“ jetzt nicht mehr mit laufenden Treibwerk für einen Flucht- und Alarmstart bereitstehen.

RA Dr. Reif wagte sich auch wieder aus seinem Kaninchenbau und outete sich in der Pressekonferenz als wahre Plaudertausche, hingegen hatte der Vorsitzende des Aufsichtrates – KR A. Werner – lediglich den Notsitz bei der PK inne.

In Sachen Lyoness-Flugzeugflotte schien man einig ahnungslos zu sein, offensichtlich war dieses Thema unangenehm und Erklärungsversuche unter den Protagonisten nicht abgesprochen. Fakt ist, an Kapital dürfte es Lyoness nicht fehlen – sonst würde sich eine kleine Flugzeugflotte in Graz und in der Schweiz wohl nicht ganz ausgehen.

Die Ermittlungen wegen Verstosses gegen das Kapitalmarktgesetz KMG gegen die Lyoness Europe AG und den Unternehmensgründer Hubert Freidl laufen aber weiter, sagte eine WKStA-Sprecherin zur APA. Hier ist Lyoness mit mutmasslichen Verstössen gegen das Kapitalmarktgesetz rund um die Prospektpflicht konfrontiert.

Offen ist auch das vom VKI angestrengte Verfahren betreffend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bereits zwei Instanzen haben 61 Klauseln der Lyoness – AGB sowie der Zusatz „AGB für sogenannte Premiummitglieder“ – für gesetzeswidrig erklärt.

Lyoness habe in der Vergangenheit stets versucht, zu argumentieren, jene Mitglieder, die auch in das System eingezahlt haben, seien Unternehmer. „Damit sind sie vor Gericht immer wieder abgeblitzt.“ Erst Anfang 2016 hat das Wiener Handelsgericht HG festgestellt, dass es sich bei einem Teil des Lyoness-Geschäftsmodells um ein unerlaubtes Schneeballsystem handle. Er gehe davon, dass das Urteil rechtskräftig ist, sagte Lyoness-Anwalt Hubert Reif – er ist auch Verwaltungsrat der Lyoness International AG – bei einer Pressekonferenz in Wien. Reif betonte einmal mehr, dass sich die juristischen Probleme lediglich auf eine kleine Schiene des Lyoness-Systems bezogen hätten, nämlich den Strukturbetrieb. Das alles sei „Schnee von gestern“, denn den Strukturbetrieb gebe es in Österreich in dieser Form seit 2012 nicht mehr. Wir wissen belegt gegenteiliges  – die Aktenschränke in unserem Büro lichten sich zwar, aber aktuell geschädigte Kunden füllen diese immer wieder auf’s neue auf     (sehen Sie dazu den Artikel „Unser Büroalltag mit Lyoness„!)

Fortsetzung folgt!

2 Kommentare
  1. J. P.
    J. P. sagte:

    Hallo BEKM,
    …lasst Euch nicht unterkriegen. Liest sich alles wie „David gegen Goliath“ aber wir wissen ja wer gewonnen hat 😉

    Macht weiter so………

    Viele Grüße
    J. P.

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