RICHTIGSTELLUNG: Lyoness Europe AG / aktuelles Gerichtsverfahren (Az. 11 Cg 75/16s–23) gegen mich

Nachdem in verschiedenen Foren und bei Verkaufsgesprächen mit „Cloud-Interessenten“ die Behauptung aufgestellt wurde, Herr Ecker sei aufgrund meiner kritischen Artikel/Einträge über das Schneeballsystem der Lyoness Europe AG, Lyconet etc. wegen „Ruf- und Geschäftsschädigung“ gerichtlich verurteilt worden, sehen wir uns veranlasst dies dokumentiert richtig zu stellen.

Der Geschäftsführer Guido van Rüth der mWG myWorld Germany GmbH (ehemals Lyoness Deutschland GmbH) forciert falsche Behauptungen indem er Dritte veranlasst, Herrn Ecker persönlich zu verunglimpfen. Zudem behauptet er in einer an Herrn Ecker gerichtete Mail, er würde „Sachverhalte falsch wiedergeben und völlig aus der Luft gegriffene Behauptungen aufstellen, welche zusammengefasst jeglicher Realität entbehren“ zu Lyoness veröffentlichen. Einer schriftliche Aufforderung durch Herrn Ecker doch bitte darzulegen, welche Sachverhalte falsch wiedergegeben und Behauptungen jeglicher Realität entbehren würden, blieb in bekannter Lyonessmanier unbeantwortet.

Alle veröffentlichen Artikel/Beitrag/Kommentar sind belegt mit Dokumenten/Mail/Schreiben!

Siehe Gerichtsprotokoll 12.01.2018 2

Tatsächlich nämlich nahm die Gerichtsverhandlung am 12.01.2018 vor dem Handelsgericht Wien (Az. 11 Cg 75/16s–23), einen anderen Verlauf als die Lyoness Europe AG sich erhofft hatte.

Die Lyoness Europe AG hatte aufgrund unserer Berichterstattungen (Mastercard-Lüge, PUMA-Markenmissbrauch etc.) und den Veröffentlichungen in den österreichischen Medien, eine Klage wegen Kreditschädigung gemäß § 1330 ABGB gegen Herrn Ecker eingereicht.

Der Richter spielte gleich zu Beginn der Verhandlung ein YouTube-Video „Wie funktioniert Lyconet“ ab, und fragte den Lyoness-Anwalt Mag. Zotter dazu, ob es sich bei Lyconet um eine Vermarktungsschiene der Lyoness Europe AG handelt, was dieser bestätigte. Der Richter legte dann seine vorläufige Auffassung dar, dass es seiner Meinung nach darauf ankommen wird, ob auch Lyconet, ähnlich wie Lyoness „funktioniert“, weil ansonsten der Vorwurf eines Schneeballsystem „historisch“ sein könnte.

Vom Gericht wurde der Lyoness Europe AG aufgetragen, binnen acht Wochen einen Schriftsatz zu erstatten, in dem die rechtliche Organisation von Lyconet im Detail darzulegen ist, und auszuführen ist, ob auch bei Lyconet Zahlungen für die Teilnahme zu leisten sind. Weiter muss Lyoness belegen, welche Unternehmen zum Zeitpunkt im Juli 2016 in Österreich tatsächlich Partnerunternehmen waren und sind.

Einer Liste an Partnerunternehmen die durch Lyoness selbst und ohne Dokumentation erstellt ist, wird dem ausgezeichneten Anwalt und Herrn Ecker nicht genügen. Jedes einzelne angeführte Partnerunternehmen wird aufgefordert werden, diese sogenannte Partnerschaft zu bestätigen und im Einzelfall in weiteren Verhandlungstagen als Zeuge geladen werden.

 

 

1 Kommentar
  1. Thomas Karbowski
    Thomas Karbowski sagte:

    Vielen Dank für den informativen Beitrag zum Gerichtsverfahren gegen die Lyoness Europe AG! Für mich ist dieser Prozess äußerst relevant, da ich selbst eine Mitgliedschaft bei dem Unternehmen unterhalten hatte. Nun bleibt mir nur zu hoffen, dass ich meine Rückforderungsansprüche gegen die Gesellschaft erfolgreich durchsetzen kann. Zum Glück habe ich einen Anwalt mit meiner Vertretung beauftragt, der sich gerade im Bereich der Rückforderungsklagen anlässlich der Auflösung der AG spezialisiert.

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