Lyoness/Lyconet per Gerichtsurteil (Az: EV 2016 42) in der Schweiz als „Schneeballsystem“ verurteilt!
Auch in der Schweiz ist mit einer bravourösen Begründung am 20.09.2016 ein Urteil des Kantonsgericht Zug ergangen: Weiterlesen
Auch in der Schweiz ist mit einer bravourösen Begründung am 20.09.2016 ein Urteil des Kantonsgericht Zug ergangen: Weiterlesen
Ein weiteres Urteil – Az. 21 C 311/15m – des Bezirksgericht für Handelssachen Wien vom 08.09.2016 bestätigt nun bereits zwei vorangegangene Urteile und festigt die bisherigen Entscheidungen zu Lyoness als Schneeballsystem. Es darf davon ausgegangen werden, dass Lyoness wieder auf Zeit spielt und mit Berufungen das Verfahren zeitlich in die Länge zu ziehen versucht. Weiterlesen
Das aktuelle Urteil des Handelgerichts Wien gegen Lyoness bestätigt in zweiter Instanz, dass es sich bei den Businesspaketen und den Werbekampagnen von Lyoness um eine irreführende Geschäftspraxis im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) handelt. Laut HG ist eine Verkaufsförderung via Schneeballsystem, bei dem der Verbraucher die Möglichkeit vor Augen hat „passiv Geld zu verdienen“ irreführend und rechtlich unwirksam.
Zu dem Fall im Detail: Der Kläger hatte im Oktober 2010 drei sogenannte Business-Pakete von Lyoness für je 2.000 Euro für Werbekampagnen in Griechenland, Österreich und in den USA erworben – dabei handelt es sich aber aber um Anzahlungen auf Gutscheine bei Lyoness-Partnerunternehmen. Ein Bekannter des Kläges hat ihm das Lyoness-Geschäftsmodell mit den Worten „Aus diesen 6.000 Euro könne er in zwei, drei Jahren rund 18.000 Euro machen.“ schmackhaft gemacht. „Dem Kläger wurde auch gesagt, wenn er mehr Leute zu Lyoness bringe, bekomme er mehr Geld“, heißt es in dem Urteil, weshalb der Kläger seine Lebensgefährtin und zwei Freunde warb. Durch den Beitritt von Neukunden sollten entsprechende prozentuelle Erträge an den Kläger fließen, und er sollte laut Urteil „in der Hierarchie aufsteigen“. Doch das Versprochene ist nicht eingetreten und der geschädigte Lyoness-Kunde hatte Klage eingereicht – mit Erfolg: Der Vertrag des Klägers mit Lyoness wurde als nichtig erklärt und muss nun rückabgewickelt werden.
Das aktuelle Urteil wurde in diversen Medien am 19.01. publiziert und trägt sicherlich mit dazu bei, die Angelegenheit Lyoness/Lyconet zu beschleunigen .