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Erbfälle

Niemand beschäftigt sich gerne mit dem Tod. Vielleicht gibt es deswegen so viele Irrtümer, wenn es ums Erben und Schenken geht. Noch schlimmer, wenn es bei der Verteilung der Erbschaft zu ungeahnten Problemen kommt. Denn bei der Erbschaft lauern einige Fallen, die Sie möglichst umgehen sollten.

Gibt es kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Für einen Schenkungsvertrag ist (im Gegensatz zum Testament) ein Notariatsakt verpflichtend. In einer Erbengemeinschaft kann es unter den vielen Mitgliedern schnell zu Streit kommen.

Auch bei einer im Ehevertrag vereinbarten Gütertrennung können Erbschaftsansprüche geringer ausfallen als gedacht. Analog zum Anstieg der Erbfälle nimmt auch die Anzahl von Erbstreitigkeiten vor deutschen und österreichischen Gerichten zu. Im Durchschnitt dauern diese Verfahren sieben Jahre, wobei viele Ressourcen vergeudet werden.

  • Sie planen ein Erbe oder wünschen als Erblasser einen Begünstigten zu prüfen?
  • Sie haben geerbt, sind jedoch in/mit einer Erbengemeinschaft gefangen?
  • Sie zweifeln die Rechtmäßigkeit eines Erben an?
  • Sie sehen Ihre Erbansprüche durch Dritte gefährdet?

Wir helfen Ihnen dabei, damit Ihr Erbfall nicht zum Problemfall wird. Unser erfahrenes Team setzt sich mit Ihrer Situation gründlich auseinander und mit Unterstützung von Fachanwälten, Wirtschaftsdetekteien etc. aus unterschiedlichsten Rechtsbereichen (national als auch international) gehen wir Ihre Problematik komplex an, um diese zeitnah lösen zu können. Unser Motto ist, jeden Fall immer tiefer anzugehen als üblich und somit jeden Ihrer Wünsche zu erfüllen, Ihre Hoffnung in Resultate umzuwandeln. Sie erreichen uns IMMER!

Haben Sie Fragen zu einem Erbe?

Erzählen Sie uns von Ihrem Fall – wir können helfen.
Schreiben Sie uns gerne!