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Immobilien

Diese Leistung von uns richtet sich an Immobilien- bzw. Grundstückbesitzer (In- und Ausland), Vermieter sowie Mieter, zukünftigen Hausbesitzer als auch diejenigen, die bereits ihre Immobilie verkauft haben.
Der Kauf oder der Verkauf von Immobilien ist meist eine sensible und manchmal auch schwierige Angelegenheit. Schließlich handelt es sich immer um viel Geld. Mit einem Haus, einer schönen Wohnung, einem ideal gelegenen Grundstück kann es recht schnell anstatt eines Traums ein Albtraum werden. Grundsätzlich gilt das Wohneigentum als eine langfristig stabile Anlageform. Dabei spielt es keine Rolle, ob die eigenen vier Wände selbst genutzt oder vermietet werden. Aber auch hier „verstecken“ sich viele Konflikte und Fallen. Die selbst bewohnte Immobilie sollte relativ wertstabil sein, jedoch ist man oftmals Spekulanten im direkten Umfeld ausgesetzt. Das vermietete Objekt bringt Zusatzeinkünfte, sofern der Mieter seine Miete zahlt (⇾ Mietnomaden) und das Objekt nicht unbewohnbar macht.

Dass sie getäuscht und unter falschen Versprechungen eine Immobilie erworben haben, müssen sie erst beweisen. Dies macht einen Prozess besonders schwierig, da Schadensansprüche in der Regel sehr schwer durchzusetzen sind. Die Firmen sind zu dem Zeitpunkt, wenn die Anleger ein betrügerisches Verhalten bemerken, häufig schon insolvent oder betreiben das Geschäft unter anderen Namen, einer anderen Rechtsform und meist auch an einem anderen Standort weiter. Die Banken drängen unterdessen auf die Zinsen und Tilgung der Kredite. Den Kauf der Immobilie zu widerrufen, ist juristisch ebenfalls zunächst schwer und kostenintensiv. Lange Zeit war das Widerrufsrecht für Verbraucher auf Kreditverträge nicht anwendbar. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) sowie der Europäische Gerichtshof (EuGH) Grundsatzurteile gefällt haben, gibt es nun aber das Recht auf einen Widerruf.

Wenn die Vermittler die Anleger über die Werthaltigkeit der Immobilie durch unrichtige Angaben vorsätzlich getäuscht haben, kann die finanzierende Bank haftbar gemacht werden. Darum führen die meisten geprellten Anleger Prozesse gegen die finanzierenden Banken. Ein solcher Prozess hat aber nur dann Aussichten auf Erfolg, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Bank einen Wissensvorsprung besaß. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Bank wusste, dass eine Immobilie nicht den Wert hatte, für den sie den Kredit vergeben hatte. Lange war ungeklärt, ab welchem Zeitpunkt die Möglichkeit eines Schadensersatzes verjährt. Der BGH hat 2007 verbraucherfreundlich entschieden, dass die Verjährungsfrist erst dann beginnt, wenn der Käufer Kenntnis davon erlangt, dass er getäuscht wurde. Nach der Krise wurde die Verjährungsfrist zudem von drei auf zehn Jahre angehoben.

Ab 13. Juni 2014 gelten auch in Österreich neue, europaweit harmonisierte, Informations- und Rücktrittsrechte für Verbraucher. Diese Bestimmungen des neuen FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) gelten sowohl für Kauf- als auch Dienstleistungsverträge, nicht aber für Kaufverträge von Immobilien oder Wohnungsmietverträge, wohl aber für den Maklervertrag mit Konsumenten.

Noch anspruchsvoller, da länderspezifisch bestimmt, wird es beim Immobilienkauf /-verkauf im Ausland. Das Internet ist voll von attraktiven Angeboten mit einem Preis deutlich unter dem Durchschnitt und allen Arten von Rabatten, um das Interesse von potenziellen Käufern zu wecken. Die Immobilien können später zu unangenehmen Überraschungen führen.

Rechtliche Probleme wie:

  • ungeklärte Besitzverhältnisse
  • betrügerisches System – nicht vom legalen Verkäufer signiert
  • Zahlungen für die Immobilie gehen auf ein Dummy-Konto
  • die Immobilie verfügt nicht über die notwendigen Dokumente
  • kein Original Kaufvertrag für den Baugrund, keine Baugenehmigung etc.

sind keine Seltenheit. All dies kann zum Verlust des Geldes oder zu anderen schwerwiegenden Problemen mit der Registrierung des Eigentums an der erworbenen Immobilie führen. Z.B. nicht jeder weiß, dass im Ausland die Quadratmeterzahl, die bezahlt wird, anders berechnet wird als in Deutschland oder Österreich. Solche Situationen können dem Käufer teuer zu stehen kommen.

Besondere Vorsicht ist geboten beim Umgang mit den privaten Grundstücksmaklern als auch Agenturen, Immobilienfonds bzw. – Beteiligungen, die ohne positiven Ruf bzw. zu kurz auf dem Markt tätig sind. Es gibt viele Agenturen, die nur zur betrügerischen Absicht errichtet werden.

Sie haben alles versucht, um aus ihrer Situation rauszukommen und wissen nicht weiter? Wir begleiten Sie auf dem ganzen Weg, und zwar rund um die Uhr, diskret und schnell. In enger Zusammenarbeit mit unseren Fachexperten vor Ort (national als auch international) in Verbund mit Anwälten, Bankeninformationszentren, Detekteien etc. finden wir auch bei dieser Art von Konflikten eine Lösung.

Bei Fragen füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus oder schreiben Sie uns eine E-Mail: [email protected].

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