Lyoness / bereits gekündigte Konten werden ohne Zustimmung der Inhaber reaktiviert!

Vermehrt wenden sich ehemals deutsche Lyoness-Mitglieder an uns, die als Geschädigte bei der Staatsanwaltschaft Köln (Az. 115 Js 915/16) gelistet sind. Obwohl die Mitgliedschaften teilweise bereits vor Jahren gekündigt und von Lyoness selbst schriftlich bestätigt wurden, reaktivierte Lyoness-Cashback World ungefragt und unerlaubt die geschlossen geglaubten Lyoness-Accounts und hinterlegte meist einen Balance Bonus zwischen 50 und 500 €, mit dem Hinweis, der Betrag stünde als Einkaufsgutschein zur Verfügung und die Auszahlung auf ein Girokonto sei nicht möglich.

Die ehemaligen Mitglieder wurden per SMS über ihre Gutschrift informiert, diese wandten sich wiederum mit dem Verweis auf die bereits (teilweise vor 5 Jahre) erfolgte Kündigung an Lyoness. Lyoness Deutschland behauptet von nichts zu wissen und ignoriert die eigene Kündigungsbestätigung. Im Gegenteil! Seit der Reaktivierung des Lyoness-Accounts gehen tägliche Anrufe verschiedener Lyconet-Marketer ein, die alles versuchen um die Geschädigten „zurück in die Familie“ zu holen.

Unabhängig davon, versucht mutmaßlich Lyoness so auf die Geschädigten im laufenden Ermittlungsverfahren Einfluss zunehmen. Die Geschädigten werden seit der Reaktivierung der Konten wiederholt aufgefordert, sich gegenüber der ermittelnden Staatsanwaltschaft als Nicht-Geschädigte zu melden.

Lyoness hat naturgemäß über deren Anwälte entsprechend Einsicht in die Ermittlungsakte und kann ersehen, wer als Geschädigter gelistet ist und entsprechend auf die Personen zugehen.

 

 

Questra World Global S.L.: BaFin untersagt Unterstützung der grenzüberschreitenden Anlageverwaltung der Atlantic Global Asset Management!

Die BaFin hat mit Bescheid vom 1. Oktober 2018 gegenüber der Questra World Global S.L., Madrid, Spanien, die sofortige Einstellung von Tätigkeiten angeordnet, durch die die Gesellschaft in die unerlaubten Geschäfte der Atlantic Global Asset Management einbezogen ist.

Die Questra World Global S.L. erbringt für die nicht lizenzierte Atlantic Global Asset Management Dienstleistungen. Hierbei handelt es sich insbesondere um den Vertrieb und die Vermarktung der Finanzprodukte der Atlantic Global Asset Management.

Die BaFin hat bereits in der Vergangenheit gegenüber der Atlantic Global Asset Management die Einstellung ihrer unerlaubten grenzüberschreitenden Tätigkeit angeordnet.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, ob sich Questra daran halten wird bleibt erneut abzuwarten.

INTERSPORT Deutschland untersagt Cashback-World die Logo-Nutzung!

INTERSPORT ist die größte mittelständische Versandhausgruppe im weltweiten Sportfachhandel. Unter dem Dach der IIC-Intersport International Corporation GmbH, der Einkaufs- und Management-Gesellschaft der Intersport-Gruppe, sind 5800 Standorte in 65 Ländern zusammengeschlossen. Diese erwirtschafteten 2014 einen Umsatz von 10,5 Mrd. Euro. Das weltweit führende Unternehmen ist mit einem Marktanteil von rund 36 % in Deutschland und über 20 % in Europa auf Platz 1 im Sportfachhandel positioniert.

Wie zahlreiche anderer namhafter Unternehmen, war auch INTERSPORT Deutschland mit eigener Partnerunternehmens-ID bei Cashback World gelistet. Dass es sich hier lediglich um einen reiner Gutscheinpartner handelte, wurde weitestgehend verschwiegen. Die wenigsten erkennen die Bedeutung, dass es sich lediglich um einen Gutscheinpartner handelte und die Logo-Nutzung markenrechtlich nicht gestattet war.

Auf Anfrage bei der INTERSPORT-Zentrale wurde mitgeteilt

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Mail (liegt vor) vom 01.10.2018:

„Es hat zwischen der INTERSPORT Deutschland eG und der Lyoness Europe AG zu keiner Zeit eine Kooperation gegeben. Auch wurde die Lyoness Europe AG nicht zur markenrechtlichen Nutzung des INTERSPORT-Logos ermächtigt. Nach Ihrem Hinweis haben wir den Verkauf von INTERSPORT-Gutscheinen an die Lyoness Europe AG eingestellt. Aufgrund der Geltendmachung eines markenrechtlichen Unterlassungsanspruchs wird das INTERSPORT-Logo nun nicht mehr bei Lyoness aufgeführt.“

Freundliche Grüße aus Heilbronn

INTERSPORT Deutschland eG

Referentin Unternehmenskommunikation

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Es zeigt sich immer wieder, dass verschiedene Affiliate-Partner offensichtlich bei der Lyoness-Geschäftsführung in „Lohn und Brot“ stehen. Auch verdeutlichen die fortlaufenden Dementis von namhaften Unternehmen sehr deutlich, wie unbedeutend und gering die Shoppingumsätze bei Lyoness (Cashback World) sein müssen. Existierten diese enormen Shoppingumsätze bei Cashback World tatsächlich, wie behauptet, wären große und umsatzstarke Unternehmen/Konzerne sicher auch bereit, sich bei myWorld/Lyoness (Cashback World) listen zu lassen.