Lyoness / Nach Norwegen nun auch Verbot der Lyconet-Praktiken in Italien!

Die italienische Wettbewerbsbehörde (AGCM) hat mit Beschluss vom 19.12.2018 wie die norwegische Aufsichtsbehörde bereits zuvor festgestellt, dass die Geschäftspraktiken von Lyoness/Lyconet falsch (unkorrekt/regelwidrig) sind und verbietet die Verbreitung und Fortführung.

Seite 35 im Beschluss: ( Beschluss/Decision Italy 19.Dec. 2018 )

DELIBERA (Entscheidung)

a) che la pratica commerciale descritta al punto II del presente provvedimento, posta in essere dalle società Lyoness Italia S.r.l., nella qualità di professionista ai sensi dell’articolo 18, comma 1, lettera b), del Codice del Consumo, costituisce, per le ragioni e nei limiti esposti in motivazione, una pratica commerciale scorretta ai sensi degli articoli 20, 21 comma 1, lettere b) e c), e 22, nonché dell’articolo 23, comma 1, lettera p), del Codice del Consumo e ne vieta la diffusione o continuazione;

–> die Praktiken von Lyoness Italia S.r.l. sprechen gegen Artikel 20, 21 (usw.). Ihre Praktiken sind somit falsch (unkorrekt/regelwidrig)

–> da  deren Praktiken Artikel 23 verletzt, und verbietet deren Verbreitung und Fortsetzung

Zunächst wurde eine Geldstrafe in Höhe von 3,2 Mio. € verhängt, die lediglich als Warnschuss zu verstehen sein dürfte. Wesentlich schwerer wiegen die Ergebnisse der Untersuchung, die denen in Norwegen gleichen. Dies verwundert nicht, hat Lyoness doch in allen vertretenden Ländern die gleiche Vorgehensweise und Struktur.

Die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (AGCM) hat nach Abschluss eines langen Untersuchungsverfahrens wie Norwegen festgestellt:

Das von Lyoness Italien S.r.l. verwendete System zur Bewerbung des Kaufmodells „Cashback“ inkorrekt ist, da es ein Pyramiden-, Schneeballsystem darstellt, was vom Verbraucherschutzgesetz als eine auf jeden Fall irreführende Geschäftspraxis eingestuft wird.

Das System dreht sich um die Cashback-Karte, mit der Kundinnen und Kunden in bestimmten Geschäften beim Einkauf “Geld sparen” können. Lediglich die Führung des Lyoness-Systems hat mit der “Karriere” der Mitarbeitenden große Gewinne erzielt.

Das Bewerbungssystem verwendet die Vorteile dieses Cashback-Systems nur als Vorwand, in Wirklichkeit wird auf Rekrutierung einer hohen Anzahl von Marketern als Verkaufsbeauftragte gesetzt. „Sind diese ‚beigetreten‘, wird von ihnen eine sehr hohe ‚Eintrittsgebühr‘ von 2.400 Euro verlangt, um das erste Kommissions-Level zu erreichen, und die ‚Karriere‘ als Lyconet Premium Marketer beginnt. Daraufhin muss der Marketer andere Verbraucherinnen und Verbraucher anwerben, und weitere Zahlungen tätigen, um einen ‚Karrierefortschritt‘ zu erreichen“, so ein Sprecher der Behörde.

Im Zuge des Untersuchungsverfahrens ist festgestellt worden, dass das Cashback-System in Wirklichkeit nur einen sekundären Rang im wirtschaftlichen Umsatz des Systems Lyoness hat, nämlich 16 %. Die restlichen 84 % werden durch den Verkauf von Lyconet-Produkten erzielt! Soviel zu der sogenannten „Einkaufsgemeinschaft“ Die Erreichung von hohen Levels bei den Shopping Points (der Entgeltmechanismus des Zahlungsplans) ist nämlich nur möglich, wenn die teilnehmenden Verbraucher oder die von ihnen rekrutierten Personen weitere Summen einzahlen. Wie festgestellt wurde, haben mehrere zehntausend Verbraucherinnen und Verbraucher diese Summen eingezahlt, um in das System aufgenommen werden und darin bleiben zu können, und nur ganz wenige Personen hätten es geschafft, effektiv relevante Positionen zu erreichen.

„Die Regulierungsbehörde hat des Weiteren festgestellt, dass die Methoden, mit denen die Eigenschaften, die Bedingungen und Fristen des Systems vorgestellt wurden, irreführend sind; die einzelnen Aspekte wurden weder bei Events noch auf den Webseiten angemessen erklärt. Auch fehlen auf den Webseiten einige Angaben, die für Verträge im Fernabsatz notwendig sind, wie z.B. Informationen über die Behandlung von Beschwerden, über das Rücktrittsrecht und den Gerichtsstand“.

Lyoness Italien hat nun zwei Monate Zeit, um einen neuen Marketingplan vorzulegen, der dann von der AGCM genehmigt werden muss. Verschiedene italienische Lyconet-Präsidenten behaupten, sie hätten alle bemängelten Punkte im Beschluss bereits umgesetzt und hierfür „ein OK von der AGCM erhalten.“ Nach Rücksprache mit der AGCM ist diese Behauptung falsch. Die AGCM hat nichts dergleichen erhalten oder genehmigt. Im Moment können mit der Cashback-Karte noch weiter Einkäufe getätigt und auch noch KMUs hinzugefügt werden. Aber alles was Premium, ESP, Cloud, EC1 und EC2 (die Haupteinnahmequelle) betrifft, ist untersagt. (Bekannt aus Norwegen!)

Die Reaktion von Lyoness Italia ist bekanntes „Krisen-Wording“, die bemängelnden Lyconet-Geschäftspraktiken erwähnt man nicht:

Lieber Lyconet-Vermarkter, (Google-Translate) Im Rahmen der Anfragen der Wettbewerbsbehörde (AGCM) an Lyoness möchten wir Sie darüber informieren, dass wir die Entscheidung der AGCM erfahren haben. Wir sind mehr als überrascht von dieser jüngsten Entscheidung und werden natürlich alle erforderlichen rechtlichen Maßnahmen ergreifen.

Wir stellen fest, dass wir nach dem Beginn der AGCM-Untersuchung im September 2018 geeignete Maßnahmen ergriffen und sofort auf die Einwände der Behörde reagiert haben. Umso erstaunter sind wir über die jüngste Entscheidung, die uns in keiner Weise plausibel ist, auch wenn die bereits am System vorgenommenen Änderungen berücksichtigt werden. In der ganzen Welt ist Lyoness ein Unternehmen, das die Vorschriften einhält, wie die Schließung von Verfahren in Österreich zeigt. Lyoness ist eine internationale Einkaufsgemeinschaft mit 11 Millionen Mitgliedern und über 120.000 Partnerunternehmen. In Italien erhalten täglich mehr als 1,5 Millionen Mitglieder Vorteile von mehr als 25.000 verbundenen Unternehmen, die jeden Monat mehrere zehn Millionen Einkäufe in den Kreis der verbundenen Unternehmen fließen lassen.

Wie bereits erwähnt, werden wir uns an den entsprechenden Stellen dieser Entscheidung widersetzen. Wir können auf ein Team kompetenter Anwälte und kompetenter Superpartes  zählen, die unsere Sichtweise unterstützen. Wir sind zuversichtlich, dass wir diesen Fall wie in Österreich zu einem positiven Ergebnis bringen werden. Daher ändert sich nichts daran, dass unsere Mitglieder weiterhin Vorteile aus ihren Einkäufen erhalten und kleinen und mittleren Unternehmen weiterhin das Treueprogramm zur Verfügung gestellt wird.

Natürlich halten wir Sie auf dem Laufenden.

Mit besten Grüßen, Lyoness Italia S.r.l. „

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