Lyconet wechselte sich selbst als Vertragspartner aus! Marketer müssen seit dem verzichten!

Die Lyconet-Marketer mussten wieder einmal eine Umstellung hinnehmen. Diese wurden/werden aufgefordert, die bisherige Teilnahme am Lyconet Marketing Programm der Lyoness Europe AG zu widerrufen und sich beim Lyconet Marketing Programm der Lyconet International AG mit Sitz in Wien zu registrieren.

Der Alleinaktionär der „Lyconet International AG“ ist kein geringerer als Chef-Syndikus Dr. Hubert Reif (Kanzlei Dr. Reif & Partner) von myWorld/Lyoness/Lyconet selbst.

Einer ganzen Palette von Änderungen und Verzichte muss der Marketer hier zustimmen:

Es beginnt mit…

„Ich kündige unwiderruflich meine bisherige Teilnahme am Lyconet Marketing Programm der Lyoness Europe AG und registriere mich hiermit für das Lyconet Marketing Programm der Lyconet International AG, Orbi Tower, Thomas-Klestil-Platz 13, 1030 Wien, Österreich (nachfolgend „Lyconet International AG„).“

U. a.……muss das Mitglied erklären und zustimmen, aufgrund der Teilnahme am Lyoness Treueprogramm den zustehenden Freundschaftsbonus zu verlieren. Weiter verzichtet man unwiderruflich auf den Anspruch auf Gewährung eines Freundschaftsbonus und dass ein Marketing Bonus im Rahmen der nunmehrigen Teilnahme am Lyconet Marketing Programm bei der Lyconet International AG als „Incentive“ künftig zugebilligt wird.

…dass die Lyconet International AG keine sonstigen Verbindlichkeiten (einschließlich Eventualverbindlichkeiten) und auch keine wie auch immer gearteten Haftungen des bisherigen Vertragspartners aus dem Lyconet Marketing Programm übernimmt. Sämtliche, wie auch immer gearteten Forderungen und/oder Ansprüche, welche nicht die ausdrücklich übernommenen Forderungen betreffen, sind daher weiterhin ausschließlich an den bisherigen Vertragspartner aus dem Lyconet Marketing Programm zu richten.

Wie man einer solchen Übernahme zustimmen kann, bleibt unbegreiflich, zumal jeglicher bis dahin erworbene Anspruch aufgegeben und in ein weiteres diffuses Etwas getauscht wird.

Lyconet muss am 25.02.2020 bei Gericht erklären und begründen, kein Schneeballsystem zu sein!

Dass Lyoness ein Schneeballsystem ist, wurde zwischenzeitlich vielfach rechtskräftig von Gerichten in Österreich und der Schweiz und von Behörden in Norwegen festgestellt und abgeurteilt.

Am 25.02.2020 muss jetzt auch Lyconet am Handelsgericht Wien im Verfahren 11 Cg 75/16s-54 erklären und belegen, kein Schneeballsystem zu sein. Lyconet führt hier erneut Frau Claudia Statthaler ins Feld, die das Lyconet-System dem Gericht erklären soll. Frau Statthaler ist die Ehefrau von Mario Kapun (Chef aller Strukturvertriebler). Sie hat zusammen mit Frau Bettina Rieger als Sekretärin beim Lyoness-Founder Hubert Freidl angefangen und sich hochgearbeitet. Sie gehört mittlerweile zum engsten Freundes- und Bekanntenkreis rund um Hubert Freidl. In der Vergangenheit hat Frau Statthaler bereits versucht das System Lyconet vor Gericht zu erklären, jedoch ohne Erfolg. Wie auch? Lyconet ist, wie Lyoness , sehrwohl ein Schneeballsystem. Das Gericht wird entscheiden.

Dieses ergangene Urteil wurde von Lyoness an das Obergericht des Kantons Zug (Zweitgericht) weitergezogen, die das Urteil des Erstgerichts bestätigte. Daraufhin hat Lyoness auch dieses Urteil weiter an das Bundesgericht Lausanne (Höchstgericht) gezogen, kurz darauf aber die Beschwerde zurückgezogen. Somit wurde die Entscheidung des Zweitgerichts rechtskräftig.

Zudem wurde Lyconet bereits in der Schweiz von anderen Gerichten als Schneeballsystem klassifiziert. U. a. per Urteil (EV 2016 42) am Kantonsgericht Zug/Schweiz:

Auszug aus dem Urteil:

  • Neu in das System Eintretende zahlen i.d.R. einen u.U. erheblichen Einstiegsbetrag, von dem zumindest ein Teil nach vordefinierten Regeln dem jeweiligen Anwerber und den bereits Eingestiegenen zufliesst (Arpagaus, Basler Kommentar, 2013, Art. 3 Abs. 1 lit. r UWG N 2 ff.).
  • Nach Abschluss der Lyconet Vereinbarung erlangt das Mitglied die Stellung als unabhängiger Lyconet-Marketer. Die Förderung der Verbreitung und Nutzung des Treueprogramme erfolgt durch die Gewinnung neuer Mitglieder sowie die Betreuung von bestehenden Mitgliedern, durch die Gewinnung neuer Marketer und die Betreuung bestehender Marketer sowie die Gewinnung neuer SME-Partnerunternehmen und die Betreuung bestehender SME­-Partnerunternehmen. Als Gegenleistung erhält der Marketer eine Vergütung nach Maßgabe des Lyconet Compensation Plans (act. 5/1, Präambel, Ziff. 1.1 und 1.3). Es liegt somit ein Vertriebssystem nach dem Schneeballprinzip vor.

Ebenso wurde bereits im Verbotsverfahren in Norwegen festgestellt, dass Lyconet, wie Lyoness, ein Schneeballsystem ist.

Mit Spannung erwarten wir, wie Frau Statthaler das Lyconet-System zu erklären versucht. Vielleicht vertritt in dieser Verhandlung wieder der Lyoness-Anwalt Mag. Zotter das Schneeballsystem. Er hat sich bereits als „Verfasser der 61 rechtswidrigen Lyoness-AGB“ einen Namen gemacht.