Fragwürdige KYC-Formulare ohne Rücksicht auf die Folgen für Marketer! Ein NEIN wird vom System nicht akzeptiert.
Die KYC-Formulare gleichen einer Nötigung. All die Fragen und erzwungenen Zugeständnissen könnten für die Marketer schlimmer nicht sein.
Wir haben diesen Prozess bei verschiedenen Marketern begleitet und von freiwilligen Angaben kann nicht die Rede sein. Zunächst gilt es auch den Umstand zu beachten, dass viele Leader es gemeinsam mit den Marketern machten, wurde uns berichtet. Im Vertrauen hat sich der Marketer seinem Empfehlungsgeber/Upline anvertraut und kann sich an die wichtigsten Fragen im Prozess nicht mehr erinnern.
Ein jeder Marketer erklärte uns, wären ihm diese besagten Fragen aufgefallen, hätte er niemals zugestimmt. “Er hat einfach nur durchgeklickt und mich zu meinen persönlichen Verhältnissen abgefragt” heißt es wiederholt.
Eine Marketerin berichtet: “Mit dem Umstieg und den Börsengang sollte es endlich zu einer Auszahlung der Cloud kommen, sonst hätte ich das nie gemacht. Jetzt soll ich wieder Jahre warten und habe dann was bitte?”
Doch sehen Sie sich rechts im Video
die Umstellung mit den Fragen selbst
an, ein NEIN wird vom System nicht
akzeptiert. Im Gegenteil!
“
Bei jeder Frage wurde dieser Hinweis angezeigt, so wurden die Marketer genötigt den Punkten zuzustimmen, obwohl sie anderer Überzeugung waren. Ob der Marketer nun selbst oder der Leader die Zustimmung in Vertretung erteilte, wird sich im Einzeln aufklären lassen. Nach unseren Recherchen klickten sich die sogenannten Leader stellvertretend auffallend schnell durch den Prozess.
Hier nochmals die relevanten Fragen aus dem Video, die mit JA angeklickt werden müssen:
- Ich wurde über Chancen und Risiken der gegenständlichen Investitionsform Namensvorzugsaktie informiert.
- MyWorld und Lyconet haben keine mündlichen Aussagen getätigt, welche die Risikohinweise in diesem Kundenprofil aufheben, abschwächen oder relativieren.
- Lyconet hat keine mündlichen Erfolgszusagen, Renditeprognosen oder sonstige Versprechungen gemacht, die von den Unterlagen der Emittentin myWorld International AG abweichen.
- Ich habe mich nach reiflicher Überlegung zum Erwerb der Namensvorzugsaktien entschieden.
- Mir ist bewusst, dass es für diese Investition keinen Sekundärmarkt, geregelten amtlichen Handel gibt eine Veräußerung der Namensvorzugsaktie nur mit Zustimmung der myWorld International AG möglich ist und ggf. auch negative steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
- Ich wurde über die Risiken der gegenständlichen Namensvorzugsaktien ausführlich informiert, insbesondere über das Risiko des gänzlichen Verlusts des vollständigen Kapitals.
- Mir ist bewusst, dass die Entwicklung des Namensvorzugsaktie in der Vergangenheit keine Aussage über die künftige Entwicklung der Investition zulässt. Eine Prognoserechnung, Planrendite stellt keine Zusage oder Aussage über eine konkrete Wahrscheinlichkeit des Eintritts dar.
- Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich für die Versteuerung selbst verantwortlich bin.
- Mir ist bekannt, dass Lyconet und myWorld kein Steuerberater sind.
- Bei steuerlichen Fragen wurde mir empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren.
- Ich werde Lyconet und myWorld Änderungen meiner persönlichen Verhältnisse usw. umgehend mitteilen, sollte ich diese Information nicht erteilen, habe ich alle daraus entstehenden Nachteile selbst zu tragen.
- Lyconet ist verpflichtet die Entwicklungen meines Investments zu beobachten und mich bei Veränderungen zu benachrichtigen.
- Ich bin damit einverstanden, dass ich eine Kopie dieses Antrags, dieser Antragsformulare zum Zeitpunkt der Ausgabe der Aktie erhalte.
Die Gerichte werden klären müssen, wie dieser erzwungene Umstieg straf- und zivilrechtlich zu bewerten ist. Aber schon der damalige zwangsweise Umstieg von Lyoness auf Lyconet, wurde von den Gerichten entsprechend gewürdigt.