„Lyoness Golf Open“ Vertrag bis 2020 vorzeitig aufgelöst!

Auch die Golf Open Event GmbH und Lyoness gehen nun bei den „Lyoness Golf Open“ getrennte Wege, obwohl ein Vertrag bis 2020 bestand. Schuld und Tat angemessen hat sich Lyoness als Sponsor/Partner klangheimlich verabschiedet und ist von allen relevanten Websites verschwunden. Ersetzt werden die „Lyoness-Open“ ab 2018 durch das „Shot Clock Masters“. Wir gratulieren.

Wir erinnern uns. Im Frühjahr 2015 wurde auch noch vollmundig die „ÖGV-CashbackCard“ mit den 100.000 österreichischen Golfclub-Mitgliedern als „langfristige Partnerschaft“ beworben und angepriesen. Gerademal ein Jahr später (Anfang 2016) wurde die ÖGV-CashbackCard in Kooperation zwischen dem ÖGV und Lyoness bereits wieder eingestellt.

Die „Lyoness Golf Open“ waren für ein Schneeballsystem wie Lyoness/Lyconet eine willkommene Plattform zur Selbstinszenierung.

Lyoness mit Fristsetzung der Aufsichtsbehörde unter Zugzwang!

Taschenrechner raus bei Lyoness. Wie rechnet man den Behörden glaubhaft vor, dass durchaus beachtliche Umsätze in Norwegen, ausschließlich durch die Cashback-Card-Nutzung von 130.000 Mitglieder (laut eigenen Angaben!) und 689 Einzelhändler im Land, lukriert wurden.

In einem Artikel vom 14.10.2017 ( Artikel Bergensavisen 14.10.2017 ) des Journalisten Stain Espeland der norwegischen Zeitung Bergensavisen, wird auf weitere Ermittlungen der norwegischen Aufsichtsbehörde hingewiesen.

Die Aufsichtsbehörde (***siehe unten) hat Lyoness mit einem neunseitigen Schreiben aufgefordert, darzulegen, dass die Einkünfte von Lyoness in Norwegen aus den Umsätzen mit Waren und Dienstleistungen resultieren, und nicht daraus, dass andere Mitglieder für das System geworben werden. In letzterem Fall müsse von einem unzulässigen Schneeballsystem ausgegangen werden.

Lyoness wurde zudem aufgefordert, den Jahresabschluss für 2016 sowie die Zahlen für 2017 bis dato vorzulegen, sowie weiters eine Dokumentation über die Herkunft der Umsätze zu erstatten und darüber hinaus darzulegen, wie die Zahlungen von Mitgliedern im Jahr 2016 und bis 1.10.2017 verwendet wurden. Dafür wurde Lyoness eine Frist bis zum 3. November gesetzt.

Aus den uns vorliegenden internen Auswertungen, u. a. zur Lyoness-Europe und Lyoness Norway mit den Schlüsselkennzahlen (KPIs, Key Performance Indicator) ist ersichtlich, dass die Umsätze bei Lyoness zu ca. 98 % von neu geworbenen Mitgliedern und deren Investitionen erbracht wurden. Die Umsätze mit der Cashback-Card sind allg. mit ca. 2% verschwindend gering. Die jährlichen Umsätze hieraus würden lediglich für einige Monate die Fixkosten des Lyoness-Unternehmen abdecken.

Bemerkenswerterweise wird Lyoness am Schluss des Schreibens ausdrücklich aufgefordert, irreführende Presseaussendungen, wonach die Tätigkeit von Lyoness von der norwegischen Aufsichtsbehörde genehmigt worden sei, zu unterlassen, da gerade das Gegenteil der Fall ist – nämlich ein anhängiges Verfahren zur Prüfung, ob ein Schneeballsystem vorliegt.

Nach den Grundsätzen skandinavischer Transparenz ist zu erwarten, dass die Antwort von Lyoness auf der Website der Aufsichtsbehörde veröffentlicht wird.

In dem Artikel wird auch ausgeführt, dass es in Norwegen 130.000 Lyoness-Mitglieder geben soll (dem wird kein Glauben geschenkt, in Anbetracht der Einwohnerzahl Norwegens von rund 5 Mio. Menschen mit gerade einmal 689 Lyoness-Händlern. Lyoness hat bereits die Händlerzahlen von 75.000 geschönt, tatsächlich sind es 50.670 Stand 09.09.2017). Auch in Norwegen, hat man es vor allem auf junge Erwachsene abgezielt, die über ihren Freundeskreis zu Investitionen motiviert werden, wobei Lyoness auch monatliche „Ansparpläne“ anbietet. Es würde auch dazu kommen, dass junge Erwachsene die Schule abbrechen, um sich ganz Lyoness widmen zu können.

*** https://lottstift.no/om-oss/aktuelt/lotteritilsynet-vurderer-om-lyoness-er-ein-pyramide/

 

 

 

(Quellen zum Inhalt: u. a. Bergensavisen, Dr. Fromhold, Dr. Schöberl)

Lyoness spielt mit eBay und „narrt“ Mitglieder !

Aufmerksame Lyoness-Mitglieder haben uns auf einen Benachrichtigung auf der Lyoness-Webite zur eBay-Partnerschaft hingewiesen, dass angeblich „Aufgrund technischer Probleme seitens ebay mussten wir das Partnerunternehmen deaktivieren. Von allen Seiten wird mit Hochdruck an dem Problem gearbeitet.“    Siehe auch Screenshot:

Lyoness eBay

Anfang Sept. 2017 erklärt eBay noch in keiner Partnerschaft mit Lynoss zu stehen. Wir haben erneut bei eBay nachgefragt. Eine Beantwortung wird umgehend veröffentlicht.

 

Lyoness: „VKI-Sammelaktion und ein schmutziges Agreement?“

Inzwischen vielfach verurteilt, unzählige Zivilprozesse verloren, rechtskräftig in Österreich und der Schweiz als Schneeballsystem verurteilt, in weiteren Staaten laufen strafrechtliche Ermittlungsverfahren und ein Ende ist „noch“ nicht in Sicht. Geschädigte erheben nun Vorwürfe gegen Behörden und Institutionen, besonders in Österreich wächst nach dem wegweisenden OGH-Urteil der Unmut über das Vorgehen des VKI (Verein für Konsumenteninformation) und der Sammelaktion.

Bereits Ende Juli 2017 fand ein Gespräch mit Frau W. (Leiterin-Bereich Recht) des VKI in Wien statt, um u. a. über die sogenannte Sammelaktion zu sprechen. Es ist bekannt, dass Lyoness sich nicht wirklich um Verurteilungen schert, diese auch einfach leugnet und verdreht. Schmutzige Deals und Interventionen aller Art gehören zum Tagesgeschäft eines Hubert Freidl und seinen Anwälten Dr. Reif und Mag. Zotter.

Die VKI-Leiterin-Recht räumte bei diesem Gespräch ein, dass es da wohl ein „stillschweigendes Übereinkommen“ mit Lyoness gäbe, man wolle damit die geplante Sammelklage unterstützen. Mein naheliegendes Anliegen, umgehend die Fassung „AGB November 2014“ ebenfalls gerichtlich überprüfen zu lassen wurde lediglich zur Kenntnis genommen und nicht weiter kommentiert. Seither lässt sich die Dame auch telefonisch verleugnen und beantwortet keine Nachfragen mehr.

Wissenswert auch, bereits Mitte 2016 hat in den Geschäftsräumen der VKI ein Gespräch in großer Runde zur Causa Lyoness stattgefunden. Die seinerzeit noch sehr engagierte VKI-Mitarbeiterin zeigt sich zeitlich bzgl. des OGH-Urteil besorgt, rechnete zum Dez. 2016 oder aber bis spätestens Anfang 2017 damit. Sie würde regelmäßig beim OGH nachfragen und betonte ein gesteigertes Interesse seitens der VKI in der Causa Lyoness.

UND JETZT WIRD ES INTERESSANT!

Am 13.07.2017 informierte der derzeit führende Lyoness-Rechtsexperte RA DR. Fromhold darüber, dass besagtes OGH-Urteil bereits am 18.Mai 2017 ergangen sei, aber weder auf der VKI-Website oder bei Medien etwas zu finden sei. Ebenfalls am 13.07.2017 um 9:35 Uhr wurde diesbezüglich die VKI kontaktiert und erfragte, aus welchem Grund ein angeblich doch „so herbeigesehntes Urteil“ ganze ZWEI MONATE nach Verkündung weder auf der Website des VKI oder bei Medien zu finden sei? Postwendend um 10:04 Uhr (29 Minuten später) erteilte die VKI darüber Auskunft, dass soeben eine Presseaussendung veröffentlicht wurde. Innerhalb von 29 Minuten wurde also – zufällig zeitgleich? – ergangenes OGH-Urteil wahrgenommen, eine Presseaussendung verfasst und eine Veröffentlichung erarbeitet?! Ist unglaubwürdig.

Vielmehr unterstreicht es den mutmaßlich „schmutzigen Deal mit Lyoness“ welcher offensichtlich beinhaltet, ergangenes OGH-Urteil solange wie möglich nicht offiziell bekanntwerden zu lassen. Dies hat auch für zwei Monate bereits funktioniert. Die Fassung „AGB November 2014“ bleibt vom VKI unberührt, immerhin verkauft Lyoness/Lyconet/Cashback World (obwohl inzwischen ebenfalls als rechtswidrig eingestuft) weiter fleißig damit deren Cloud‘s. Die Sammelklage ermöglicht Lyoness zudem einen weiteren Zeitgewinn, da die Klagen zunächst gesammelt und Lyoness  sicher einen großzügigen Bearbeitungszeitraum einfordert. Abschließend wird  Lyoness sich sehr günstig mit der Sammelaktion des VKI vergleichen. Lyoness kann dies in Folge als „bereinigte Altlasten“ pompös publizieren, die VKI lässt sich ebenfalls feiern und die Geschädigten bleiben auf erheblichen Verlusten sitzen.

Zur Information!

Der VKI hat am obersten österreichischen Gerichtshof in Wien am 18. Mai 2017 unter dem Gz. 10 Ob 45/16i, ein entscheidendes Urteil zu den Lyoness-AGB Urteil gewonnen.

Gem. diesem OGH-Urteil (Seite 51) muss es in der auflagenstärksten Tageszeitung in Österreich veröffentlicht werden. NICHTS dergleichen wurde vom VKI unternommen!    

Weiter hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, Gerichtsabteilung 5, hat als Berufungsgericht in der Rechtssache 5 R 212/16g für die klagenden Partei (einer Gastronomiefachfrau) für Recht erkannt:

Der von Lyoness eingebrachten Berufung wird nicht Folge gegeben und eine Revision sei nach § 502 Abs 2 ZPO ebenso unzulässig. Dieses Urteil ist rechtskräftig.

Auszug aus dem Entscheidungsgründe zu den „AGB Neufassung 2014“ im Urteil (Seite 4):

„Die AGB würden auch grob benachteiligende Klauseln enthalten, die gemäß § 879 ABGB und § 6 Abs 3 KSchG nichtig und unwirksam seien. Die AGB 2014 seien gemäß § 864a ABGB auch nicht Vertragsinhalt geworden. Sie seien im Übrigen wegen Sittenwidrigkeit und Intransparenz nichtig. Weiters habe sich die Klägerin mangels Aufklärung bzw. durch Irreführung durch die Beklagte bei Abgabe der Erklärung, die neuen AGB 2014 zu akzeptieren, in einem Irrtum befunden.“ „Es könne dahingestellt bleiben, ob die neuen AGB für Lyoness- Mitglieder Fassung November 2014 und die Lyconat-Vereinbarung Fassung November 2014 gemäß § 864a ABGB überhaupt jemals Vertragsbestandteil geworden seien. Alle darin enthaltenen Klauseln, die das Recht des Kunden auf Rückforderung bereits geleisteter An-/Teilzahlungen bei Beendigung des Vertragsverhältnisses beschränken bzw. ausschließen sollten, seien genauso gröblich benachteiligend und intransparent wie jene in den vorangehenden Fassungen der AGB.“

 

Strafanzeige! Lyoness-Aufsichtsrat fälscht Unterschrift von Kundin!

Dem ehemaligen Vorsitzenden des Lyoness-Aufsichtsrat – KR Andreas Werner – stehen weiteren unangenehme Fragen bevor. Bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wurde wegen Urkundenfälschung eine weitere Strafanzeige (68 St 411/17g-1) gegen ihn eingebracht.

Im Rahmen eines Zivilverfahren gegen Lyoness am Bezirksgericht Wien, wurden der Lyoness-Geschädigten und ehemaligen Lebensgefährtin des Ex-Lyoness-Aufsichtsrat, verschiedene Gutscheinbestellungen zu ihrem Account vorgelegt. Die Unterschriften darauf weckten die Aufmerksamkeit der Geschädigten. Bei näherem Hinsehen stellte sie die Fälschung ihrer Unterschriften fest, erkannte aber anhand der markanten Füllhalterschriftstärke und der Schriftführung verschiedener Buchstaben, die Handschrift ihres ehemaligen Freundes KR Andreas Werner wieder.

Dieser hätte Gutscheinbestellungen auch mit „i.A.“ oder „i.V.“ und mit seinem eigenen Namen unterschreiben können, aber er hat mutmaßlich vorsätzlich und in Täuschungsabsicht die Unterschrift der Geschädigten gefälscht.

Der umtriebige Kommerzialrat Werner hatte, nachdem die Geschädigte sich von ihm trennte, dieser per Mail (liegt ebenfalls vor) angeboten, deren Lyoness-ID weiter entsprechend günstig im System setzen zu können. Seine persönliche und freundschaftliche Beziehung zu Lyoness-Akrobaten Gerry Seebacher würde diese Möglichkeit eröffnen. Die Geschädigte lehnte dies ab.

Während der gemeinsamen Beziehung hatte der Kommerzialrat Werner nämlich die Lyoness-ID seiner Lebensgefährtin verwaltet und ungewöhnlich hohe Vergütungen hierauf lukriert. Eben solch hohe Vergütungen, die jedem ahnungslosen Neumitglied als „passives Einkommen“ in Aussicht gestellt werden. Allerdings hat er sich diese hohen Vergütungen auch stets umgehend nach Gutschrift auf deren ID ausbezahlen lassen.

Obwohl die Lehrerin nach der Trennung ihren Lyoness-Account unverändert beließ, brachen die ungewöhnlich hohen Vergütungen mit Auszug des werten Herrn Kommerzialrat aus dem Haus der Geschädigten, nahezu auf „NULL“ ein. Erst im Nachgang und dem Vergleich zu anderen Lyoness-ID konnten ihr hier die eklatant hohen Vergütungen aufgezeigt werden. Der ständig finanziell klamme Kommerzialrat, hatte sich für seinen maroden Wiener Weinhandel und repräsentativen Lebenstil, bereits unmittelbar vor seiner Zeit bei Lyoness erheblich bei der Geschädigten und deren Mutter verschuldet. Dies belegen uns vorliegende Schuldscheine, Überweisungen und Quittungen.

Es steht außer Frage, dass er sich über die Lyoness-ID seiner ehemaligen Lebensgefährtin und der Möglichkeit der Systemmanipulation, u. a. mit deren eigenen Geld und Nachteil bereichert hat.

 

 

 

 

 

Continental AG-Tochterunternehmen beendet Zusammenarbeit mit Lyoness !

PROFI Reifen- und Autoservice GmbH ist die Tochtergesellschaft von Continental AG und der führende Anbieter von Reifen und automotivem Service in Österreich.
Wie die Geschäftsleitung mitteilte wurde die Zusammenarbeit bereits im Feb. 2017 beendet. Informationen dieser Art gibt Lyoness natürlich nicht an seine Mitglieder weiter.