Norwegische Behörde demaskiert Lyoness im Verbotsverfahren!

Als „Ersteinschätzung“ den Erlass der norwegischen Aufsichtsbehörde zu verharmlosen, ist typisch für Lyoness im Allgemeinen. Fakt ist, dass Lyoness bereits seit 2013 offiziell ins Visier der norwegischen Aufsichtsbehörde geraten ist, was mit Einträgen seit 06 Juni 2014 auf deren Website abzurufen ist.

Die norwegische Behörde demaskiert Lyoness, indem klargestellt wird, dass die Einkaufsgemeinschaft mit der Cashback Card als „Maske zur Akquise“ des Lyconet-Vertriebes, der eigentlichen Einnahmequelle von Lyoness dient. Die Einnahmen aus neuen sich einkaufenden „Lyconet-Marketer“ und Verkäufen der Cloud’s, was früher die Länder-, Business – und Premiumpakete waren, stellen mit über 90% der Umsätze u. a. die Haupteinnahmequellen von Lyoness dar.

„Die zuständige Behörde, wörtlich übersetzt treffenderweise „Lotteriebehörde“ genannt, hat mit Veröffentlichung vom 11.1.2018 eine formelle Entscheidung angekündigt, wonach Lyoness die Tätigkeit in Norwegen untersagt wird. Grund: Die Behörde kam zu dem Ergebnis, dass von Lyoness ein verbotenes Schneeballsystem bzw. Pyramidenspiel betrieben wird. Lyoness kann das Ergehen dieser formellen Entscheidung, die auch Strafanzeigen zur Folge hätte, vermeiden, wenn nun binnen vier Wochen der Betrieb in Norwegen eingestellt wird.

In der 16-seitigen Veröffentlichung, die im Internet unter https://lottstift.no/wp-content/uploads/2018/01/Lyoness-varsel-om-vedtak-med-palegg-om-stans-av-virksomheten-i-Norge-jan2018.pdf abrufbar ist (allerdings nur auf Norwegisch), führt die Behörde aus, dass lediglich weniger als 10 % des Umsatzes von Lyoness in Norwegen im Jahr 2016 aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen stammen. Der Löwenanteil des Umsatzes wird durch den Verkauf von Anteilen an „Customer Clouds“ und „Rabattkupons“ erzielt, mit denen der Teilnehmer an künftigen Einkäufen partizipieren können soll. Tatsächlich werden Auszahlungen aber durch das Anwerben von neuen Teilnehmern für das System generiert. Ein klassisches Schneeball- bzw. Pyramidensystem also, das nach § 16 des norwegischen „Lotteriegesetzes“ untersagt ist.

Diese Bestimmung wiederum setzt – wie in der Behördenveröffentlichung auch ausgeführt wird – die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken um. Der Rechtsrahmen ist daher in der EU bzw. im EWR einheitlich.“ (Quelle: RA Dr. Schöberl/Wien)

Diese Entscheidung erging aufgrund der „von Lyoness selbst eingereichten“ Unterlagen. Interessant zu verfolgen wird es sein, wie die norwegischen Geschädigten dann entschädigt werden sollen.

 

 

Aufsichtsbehörde schließt Lyoness & Lyconet in Norwegen !

Die norwegische Aufsichtsbehörde „Lotteri- og siftelsestilsynet“ ( Veröffentlichung Behörde Norwegen) hat in einer 16-seitigen Entscheidung, die Unternehmen Lyoness Norway AS und die „neue Variante“ Lyconet als unerlaubtes Pyramiden- und Schneeballsystem klassifiziert und aufgefordert, innerhalb von vier Wochen die Tätigkeit einzustellen.

Sollte Lyoness Norway AS & Lyconet dieser Aufforderung in der gesetzten Frist nicht Folge leisten oder keinen ausreichend begründete Beschwerde einbringen, wird die Schließung der Unternehmen von Amtswegen angeordnet und Strafanzeigen erstattet.

Das Lyconet ebenfalls als unerlaubtes Pyramiden- und Schneeballsystem eingestuft wurde, deckt sich mit den aktuellen Verfahren rund um die Lyoness Europe AG. Wird vom Mutterunternehmen doch fortwährend auf Veranstaltungen und in den Medien propagiert, mit Lyconet sich „neu aufgestellt“ und „aus den vergangenen Fehlern gelernt zu haben“. Bereits in rechtskräftigen Urteilen in der Schweiz wurde festgestellt. Urteil Kanton Zug (EV201642) vom 20.09.2016, Zitat: Lyconet ja mit den „Customer Clouds“, wo Zahlungen erfolgen, die mit künftig in den betreffenden Ländern getätigten Einkäufen „vermehrt“ werden könnten, sodass es sich im Ergebnis um dasselbe System wie die alten Lyoness-Länderpakete, und damit um ein Schneeballsystem handelt. 

Die norwegischen, deutschen und Schweizer Behörden lassen sich nicht von Lyoness/Lyconet narren oder täuschen. Etwaige Interventionen eines Lyoness-Chefsyndikus Dr. Reif und seinem „Zauberlehrling Mag. Zotter“ endeten an der österreichischen Grenze. Die österreichische Justiz mit auffällig „nigerianischen Verhaltensmuster“ in der Causa Lyoness, sollte sich ein Beispiel an der norwegischen Objektivität nehmen. 

„Niemand sollte sich wundern, wenn Lyoness/Lyconet eine Schließung dergestalt kommentieren wird, dass in Norwegen ohnehin der Betrieb eingestellt werden wollte.“

Ankündigungen bei den Lyconet-Veranstaltungen werfen Fragen auf!

Die Veranstaltung am 21.05.17 im Hotel Hilton/Bonn begann um 14 Uhr. Speaker waren in der Reihenfolge Andreas Schäfer, Guido van Rüth, Mario Orregia und Arif Tan. An Teilnehmern waren es ca. 200 Personen.

Den Einstieg in die Welt von Lyoness startete Andreas Schäfer. Er erzählte seine Erfolgsgeschichte, die als Automobilverkäufer begann und bei Lyconet und den fantastischen Möglichkeiten gipfelte.

Herr Guido van Rüth stellte sich als Geschäftsführer der Lyoness Deutschland GmbH vor und erläuterte allgemeine Informationen zum Unternehmen Lyoness. Weiter legte er die Gründungsnotwendigkeit von Lyconet dar, wonach Lyoness in der Vergangenheit schlechte Bewertungen im Internet erhielt und sich dadurch ein „schlechter Ruf“ des Unternehmensnamen eingestellt hätte. Mit Lyconet wolle man jetzt alles besser machen, aber es würde etwas Zeit in Anspruch nehmen bis alles so läuft wie man es sich vorstellt.

Herr Mario Orregia präsentierte mit Motivation, dass Cashback-World die Chance des Lebens für jedermann sei. Er und seine Familie hätten es dank Cashback-World, von einfachen Pizzabäckern in die finanzielle Unabhängigkeit geschafft, und wenn er und seine beiden Brüder es geschafft hätten, dann könne es jeder der im Veranstaltungsraum sitzende Teilnehmer ebenfalls schaffen.

Selbstredend standen auch bei dieser Veranstaltung, die stets zeitlich begrenzten und dringend angeratenen „Lyconet-Special“, passend zur Verfügung. Man müsse die sich jetzt bietende Gelegenheit bei Lyconet einzusteigen nutzen, hieß es weiter, da im Mai 2018 große Unternehmen wie McDonald und der FC Bayern München ihre eigene Cashback-Card ausgeben und damit den deutschen Markt fluten.

Im Weiteren gab Mario Orregia den Teilnehmern zu bedenken, dass Amazon groß bei Lyoness/Lyconet einsteigen wolle, aber Lyoness-Gründer Hubert Freidl dies zum Schutze der Marketer noch ablehne. Man solle es sich aber vorstellen, beschrieb Orregia beschwörend, wie Lyconet „abgehen“ werde, wenn Amazon zwischen 6 und 8 Millionen Cashback-Card/monatlich als kostenlose Beigabe bei Auslieferungen mit ausgibt. Der gesamte Markt gehe dann durch die Decke und jeder der Teilnehmer könne mit dabei sein. Man müsse es sich nur ausrechnen und lediglich eine Frage der Zeit, bis Amazon die Cashback World-Card mit ausgibt. (Anmerkung: Schon mehrmals hat Lyoness mit Markenmissbräuchen, wie z. B. bei der sogenannten „Mastercard-Lüge“, wo über Jahre hinweg den Mitgliedern eine „Lyoness-Mastercard“ angekündigt und im Vertrieb arglose Konsumenten, getäuscht wurden. Dabei erfüllte Lyoness schon damals nicht die Voraussetzungen für ein Genehmigungsverfahren bei den Behörden. MasterCard hat daraufhin einen von Lyoness fingierten Drittanbieter abgemahnt. Es konnte recherchiert und dokumentiert werden, dass der angeblich von Lyoness unabhängige „abgemahnte“ Drittanbieter, tatsächlich ein von Lyoness selbst gegründeter Kartenanbieter mit Sitz in Gibraltar war.)

Abschließend war Arif Tan mit seiner Erfolgsgeschichte dran und sinnierte, dass er eine Spedition mit 80 Mitarbeitern und 3 Mio. Jahresumsatz im Jahr hatte, bevor auch er die unglaublichen Möglichkeiten für sich bei Lyconet erkannte. Er erklärte wie einfach es sei ein Cashback-Paket bei einem Unternehmer zu verkaufen. Er würde lediglich 10 Minuten dafür benötigen, da er genau weiß was Unternehmer wollen und brauchen.

 

Lyoness Europe AG per Gericht in Erklärungspflicht. Lyconet als „Schneeballsystem“ klassifiziert?

Eine Gerichtsverhandlung am 12.01.2018 vor dem Handelsgericht Wien (Az. 11 Cg 75/16s–23) nahm wohl einen anderen Verlauf als Lyoness Europe AG sich erhofft hatte Lyoness hat aufgrund verschiedener Berichterstattungen (Mastercard-Lüge, PUMA-Markenmissbrauch etc.) eines investigativen Journalisten und den Veröffentlichungen in den österreichischen Medien, eine Klage wegen Kreditschädigung gemäß § 1330 ABGB gegen diesen eingereicht. Der Verhandlungsverlauf dürfte allerdings nicht im Sinne der Lyoness Europe AG sein und Lyoness-Syndikus RA Mag. Zotter hat es nur „versemmeln“ können.

Der Richter spielte gleich zu Beginn der Verhandlung ein YouTube-Video „Wie funktioniert Lyconet“ ab, und fragte den Lyoness-Anwalt Mag. Zotter dazu, ob es sich bei Lyconet um eine Vermarktungsschiene der Lyoness Europe AG handelt, was dieser bestätigte. Der Richter legte dann seine vorläufige Auffassung dar, dass es seiner Meinung nach darauf ankommen wird, ob auch Lyconet, ähnlich wie Lyoness „funktioniert“, weil ansonsten der Vorwurf eines Schneeballsystem „historisch“ sein könnte.

In diesem Zusammenhang wurde der Lyoness Europe AG aufgetragen, binnen acht Wochen einen Schriftsatz zu erstatten, in dem die rechtliche Organisation von Lyconet im Detail darzulegen ist, und auszuführen ist, ob auch bei Lyconet Zahlungen für die Teilnahme zu leisten sind.

Nun ist es aber so, dass es Lyconet ohne Lyoness und umgekehrt eigentlich nicht geben kann. War damals die Gründung von Lyconet u. a. auch der Problematik geschuldet, dass die geschädigten Lyoness-Mitglieder nach dem für Lyoness ungünstigen Konsumentenschutzgesetz, verhandelt wurden. Mit Lyconet hingegen sind alle als Marketer bzw. selbstständige Unternehmer zu sehen und „leichter zu handhaben“. Nur dürfte dies nun „auch vom Tisch“ sein

LYCONET ist bereits mit Schweizer Urteil (Az. EV 201642) vom 20.09.2016 des Kanton Zug (rechtskräftig seit 20.10.2016) als Schneeballsystem klassifiziert worden. Auszug aus dem Urteil, Punkt 4.1.1:

„Nach Abschluss der Lyconet Vereinbarung erlangt das Mitglied die Stellung als unabhängiger Lyconet-Marketer. Die Förderung der Verbreitung und Nutzung des Treuepro­gramm erfolgt durch die Gewinnung neuer Mitglieder sowie die Betreuung von bestehenden Mitgliedern, durch die Gewinnung neuer Marketer und die Betreuung bestehender Marketer sowie die Gewinnung neuer SME-Partnerunternehmen und die Betreuung bestehender SME­ Partnerunternehmen. Als Gegenleistung erhält der Marketer eine Vergütung nach Massgabe des Lyconet Compensation Plans (act. 5/1, Präamel, Ziff. 1.1 und 1.3). Es liegt somit ein Vertriebssystem nach dem Schneeballprinzip vor. Im weiteren arbeitet Lyconet ja mit den „Customer Clouds“, wo Zahlungen erfolgen, die mit künftig in den betreffenden Ländern getätigten Einkäufen „vermehrt“ werden könnten, sodass es sich im Ergebnis um dasselbe System wie die alten Lyoness-Länderpakete, und damit um ein Schneeballsystem handelt. 

Wenn nun einige Lyconet-Marketer schriftlich bestätigen, angehalten worden zu sein, weitere Marketer und SME-Partnerunternehmen zu werben, dann darf die geforderte Einlassung der Lyoness Europe AG mit verzückten Interesse erwartet werden.

Was als Verfahren gegen den Journalisten begann, kann nun zum klassischen Bumerang für die Lyoness Europe AG werden.

Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.