Norwegische Behörde demaskiert Lyoness im Verbotsverfahren!
Als „Ersteinschätzung“ den Erlass der norwegischen Aufsichtsbehörde zu verharmlosen, ist typisch für Lyoness im Allgemeinen. Fakt ist, dass Lyoness bereits seit 2013 offiziell ins Visier der norwegischen Aufsichtsbehörde geraten ist, was mit Einträgen seit 06 Juni 2014 auf deren Website abzurufen ist.
Die norwegische Behörde demaskiert Lyoness, indem klargestellt wird, dass die Einkaufsgemeinschaft mit der Cashback Card als „Maske zur Akquise“ des Lyconet-Vertriebes, der eigentlichen Einnahmequelle von Lyoness dient. Die Einnahmen aus neuen sich einkaufenden „Lyconet-Marketer“ und Verkäufen der Cloud’s, was früher die Länder-, Business – und Premiumpakete waren, stellen mit über 90% der Umsätze u. a. die Haupteinnahmequellen von Lyoness dar.
„Die zuständige Behörde, wörtlich übersetzt treffenderweise „Lotteriebehörde“ genannt, hat mit Veröffentlichung vom 11.1.2018 eine formelle Entscheidung angekündigt, wonach Lyoness die Tätigkeit in Norwegen untersagt wird. Grund: Die Behörde kam zu dem Ergebnis, dass von Lyoness ein verbotenes Schneeballsystem bzw. Pyramidenspiel betrieben wird. Lyoness kann das Ergehen dieser formellen Entscheidung, die auch Strafanzeigen zur Folge hätte, vermeiden, wenn nun binnen vier Wochen der Betrieb in Norwegen eingestellt wird.
In der 16-seitigen Veröffentlichung, die im Internet unter https://lottstift.no/wp-content/uploads/2018/01/Lyoness-varsel-om-vedtak-med-palegg-om-stans-av-virksomheten-i-Norge-jan2018.pdf abrufbar ist (allerdings nur auf Norwegisch), führt die Behörde aus, dass lediglich weniger als 10 % des Umsatzes von Lyoness in Norwegen im Jahr 2016 aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen stammen. Der Löwenanteil des Umsatzes wird durch den Verkauf von Anteilen an „Customer Clouds“ und „Rabattkupons“ erzielt, mit denen der Teilnehmer an künftigen Einkäufen partizipieren können soll. Tatsächlich werden Auszahlungen aber durch das Anwerben von neuen Teilnehmern für das System generiert. Ein klassisches Schneeball- bzw. Pyramidensystem also, das nach § 16 des norwegischen „Lotteriegesetzes“ untersagt ist.
Diese Bestimmung wiederum setzt – wie in der Behördenveröffentlichung auch ausgeführt wird – die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken um. Der Rechtsrahmen ist daher in der EU bzw. im EWR einheitlich.“ (Quelle: RA Dr. Schöberl/Wien)
Diese Entscheidung erging aufgrund der „von Lyoness selbst eingereichten“ Unterlagen. Interessant zu verfolgen wird es sein, wie die norwegischen Geschädigten dann entschädigt werden sollen.
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