Lyoness Europe AG per Gericht in Erklärungspflicht. Lyconet als „Schneeballsystem“ klassifiziert?

Eine Gerichtsverhandlung am 12.01.2018 vor dem Handelsgericht Wien (Az. 11 Cg 75/16s–23) nahm wohl einen anderen Verlauf als Lyoness Europe AG sich erhofft hatte Lyoness hat aufgrund verschiedener Berichterstattungen (Mastercard-Lüge, PUMA-Markenmissbrauch etc.) eines investigativen Journalisten und den Veröffentlichungen in den österreichischen Medien, eine Klage wegen Kreditschädigung gemäß § 1330 ABGB gegen diesen eingereicht. Der Verhandlungsverlauf dürfte allerdings nicht im Sinne der Lyoness Europe AG sein und Lyoness-Syndikus RA Mag. Zotter hat es nur „versemmeln“ können.

Der Richter spielte gleich zu Beginn der Verhandlung ein YouTube-Video „Wie funktioniert Lyconet“ ab, und fragte den Lyoness-Anwalt Mag. Zotter dazu, ob es sich bei Lyconet um eine Vermarktungsschiene der Lyoness Europe AG handelt, was dieser bestätigte. Der Richter legte dann seine vorläufige Auffassung dar, dass es seiner Meinung nach darauf ankommen wird, ob auch Lyconet, ähnlich wie Lyoness „funktioniert“, weil ansonsten der Vorwurf eines Schneeballsystem „historisch“ sein könnte.

In diesem Zusammenhang wurde der Lyoness Europe AG aufgetragen, binnen acht Wochen einen Schriftsatz zu erstatten, in dem die rechtliche Organisation von Lyconet im Detail darzulegen ist, und auszuführen ist, ob auch bei Lyconet Zahlungen für die Teilnahme zu leisten sind.

Nun ist es aber so, dass es Lyconet ohne Lyoness und umgekehrt eigentlich nicht geben kann. War damals die Gründung von Lyconet u. a. auch der Problematik geschuldet, dass die geschädigten Lyoness-Mitglieder nach dem für Lyoness ungünstigen Konsumentenschutzgesetz, verhandelt wurden. Mit Lyconet hingegen sind alle als Marketer bzw. selbstständige Unternehmer zu sehen und „leichter zu handhaben“. Nur dürfte dies nun „auch vom Tisch“ sein

LYCONET ist bereits mit Schweizer Urteil (Az. EV 201642) vom 20.09.2016 des Kanton Zug (rechtskräftig seit 20.10.2016) als Schneeballsystem klassifiziert worden. Auszug aus dem Urteil, Punkt 4.1.1:

„Nach Abschluss der Lyconet Vereinbarung erlangt das Mitglied die Stellung als unabhängiger Lyconet-Marketer. Die Förderung der Verbreitung und Nutzung des Treuepro­gramm erfolgt durch die Gewinnung neuer Mitglieder sowie die Betreuung von bestehenden Mitgliedern, durch die Gewinnung neuer Marketer und die Betreuung bestehender Marketer sowie die Gewinnung neuer SME-Partnerunternehmen und die Betreuung bestehender SME­ Partnerunternehmen. Als Gegenleistung erhält der Marketer eine Vergütung nach Massgabe des Lyconet Compensation Plans (act. 5/1, Präamel, Ziff. 1.1 und 1.3). Es liegt somit ein Vertriebssystem nach dem Schneeballprinzip vor. Im weiteren arbeitet Lyconet ja mit den „Customer Clouds“, wo Zahlungen erfolgen, die mit künftig in den betreffenden Ländern getätigten Einkäufen „vermehrt“ werden könnten, sodass es sich im Ergebnis um dasselbe System wie die alten Lyoness-Länderpakete, und damit um ein Schneeballsystem handelt. 

Wenn nun einige Lyconet-Marketer schriftlich bestätigen, angehalten worden zu sein, weitere Marketer und SME-Partnerunternehmen zu werben, dann darf die geforderte Einlassung der Lyoness Europe AG mit verzückten Interesse erwartet werden.

Was als Verfahren gegen den Journalisten begann, kann nun zum klassischen Bumerang für die Lyoness Europe AG werden.

Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

 

3 Kommentare
  1. Bibi blox berg und ihre hühner vom schneeball system
    Bibi blox berg und ihre hühner vom schneeball system sagte:

    Haha wenn leute keine Ahnung haben aber iwas schreiben müssen da ist neid

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert