BMW Credit Card der Deutschen Kreditbank (DKB) kein Partner von Lyoness (myWorld, Cashback World etc.)

Die BMW Credit Card ist eine Co-Branding-Kreditkarte der Deutschen Kreditbank (DKB) und auf der Cashback World-Website mit der Partnerunternehmens-ID 609001604 gelistet.

Die Deutsche Kreditbank AG (DKB) mit Hauptsitz in Berlin wurde 1990 gegründet und gehört mit rund 3300 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme von 75 Mrd. Euro zu den TOP-20-Banken Deutschlands. Die DKB gibt beispielsweise zusammen mit Lufthansa, Porsche, BMW und MINI Co-Branding-Kreditkarten heraus, wie Hilton Honors Credit Card, Lufthansa Miles & More Credit Card, Porsche Card/Porsche S, BMW Credit Card, MINI Credit Car. Mit Lyoness (Cashback World) besteht aber weder mit der DKB selbst oder deren Partnerunternehmen eine geschäftliche Partnerschaft.

Auf Anfrage bei BMW Credit Card meldete sich die Pressestelle der Deutschen Kredit Bank (mehrere Mail liegen vor) zurück und erklärte:

„Sehr geehrter Herr Ecker, 

vielen Dank für Ihre Anfrage und die damit verbundene Information.

Es bestehen seitens der DKB sowie seitens unseres Partners keinerlei geschäftliche Beziehungen zu der von Ihnen genannten myWorld/Cashback World (vormals Lyoness Europe AG)…….wir werden der Sache entsprechend nachgehen.

Mit freundlichen Grüßen

Pressestelle“

Es darf durchaus darüber gemutmaßt werden, wie verschiedene Affiliate-Partner bei der Lyoness-Geschäftsführung in „Lohn und Brot“ stehen. Auch verdeutlichen die fortlaufenden Dementis von namhaften Unternehmen sehr deutlich, wie unbedeutend und gering die Shoppingumsätze bei Lyoness (Cashback World) sein müssen. Existierten diese enormen Shoppingumsätze bei Cashback World tatsächlich, wie behauptet, wären große und umsatzstarke Unternehmen/Konzerne sicher auch bereit, sich bei Lyoness (Cashback World) listen zu lassen.

Lyoness – Europas größte Versandapotheke „Zur-Rose Group AG“ dementiert Partnerschaft, kennt Lyoness nicht einmal!

Die börsennotierte Schweizer Unternehmensgruppe „Zur-Rose Group AG“ ist mit über 700 Mitarbeitern und gut 800 Mio. CHF Umsatz (2015) Europas grösste Versandapotheke. Zu den Tochterunternehmen gehören u.a. DocMorris, Ogera AG, Zur Rose Suisse AG, Zur Rose Ärzte AG, DVD Beteiligungs AG, Vitalsana B.V.

Derart prestigeträchtige und renommierte Unternehmen als sogenannte Geschäftspartner bei Lyoness (Cashback World) gelistet zu sehen, lassen Zweifel an einer geschäftlichen Partnerschaft aufkommen. Es gibt sicherlich Klein- und Kleinstunternehmen die tatsächlich in einer direkten hoffnungs- und erwartungsvollen Partnerschaft mit Lyoness stehen. Die „Zur-Rose Group AG“ jedoch kennt weder Lyoness oder hat Interesse dort gelistet zu sein.

Auf Anfrage eines Schweizer Kollegen, teilte die Geschäftsleitung (Mail liegt vor) mit:

„Vielen Dank für Ihr Mail und die Information betreffend Lyoness.

Uns war und ist dieses Unternehmen nicht bekannt. Auch gibt es keine Kooperation mit Lyoness. Wir haben daher die notwendigen Schritte eingeleitet, damit unser Name von deren Website entfernt wird.

Nochmals besten Dank und freundliche Grüsse

Geschäftsleitung“

Es darf durchaus darüber gemutmaßt werden, wie verschiedene Affiliate-Partner bei der Lyoness-Geschäftsführung in „Lohn und Brot“ stehen. Auch verdeutlichen diese fortlaufenden Dementis von namhaften Unternehmen sehr deutlich, wie unbedeutend und gering die Shoppingumsätze bei Lyoness (Cashback World) sein müssen. Existierten diese enormen Shoppingumsätze bei Cashback World tatsächlich, wie behauptet, wären große und umsatzstarke Unternehmen/Konzerne sicher auch bereit, sich bei Lyoness (Cashback World) listen zu lassen.

 

 

FinTech Unternehmen ZINSPILOT (Deposit Solutions) distanziert sich klar von Lyoness !

ZINSPILOT ist der B2C-Kanal des renommierten Hamburger FinTech Unternehmen Deposit Solutions GmbH mit über 200 Mitarbeitern. Drei Jahre in Folge wurde das Unternehmen von BankingCheck als “Best Deposit Marketplace” ausgezeichnet. Mittels eines Treuhand-Modells können Sparer über ZINSPILOT auf attraktive Einlagenprodukte verschiedener Banken zuzugreifen, ohne dafür jeweils neue Konten eröffnen zu müssen. (Quelle1)

Auf der Cashback-World Website wurde auch dieses Unternehmen mit einer Partnerunternehmens-ID ausgestattet und so allen und jedem suggeriert, es bestünde zwischen den beiden Unternehmen eine direkte Geschäftspartnerschaft.

Es gibt sicherlich viele Klein- und Kleinstunternehmen die tatsächlich in einer direkten hoffnungs- und erwartungsvollen Partnerschaft mit Lyoness stehen. Unternehmen mit Prestige sind auffallend oft bei Lyoness/Cashback World gelistet ohne es zu wissen.

Meine Anfrage an ZINSPILOT (Deposit Solutions) wurde von der dortigen Kommunikationsstelle (Mail liegt vor) wie folgt beantwortet:

„Sehr geehrter Herr Ecker,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

Wir haben den Sachverhalt intern eruiert. Wir arbeiten mit einem Affiliate-Netzwerk zusammen, das wiederum zahlreiche Partner umfasst. Über einen dieser Partner wurden wir auch auf Lyoness gelistet. Wir selbst haben und hatten keine direkte Vertragsbeziehung mit Lyoness.

Generell haben wir selbstverständlich keinerlei Interesse mit Partnern zusammenzuarbeiten, die mit fragwürdigen oder gar illegalen Geschäftsmodellen agieren. Für Ihren Hinweis sind wir Ihnen dankbar.

Wir haben unseren Affiliate-Partner in der Zwischenzeit aufgefordert, unsere Inhalte umgehend von der betreffenden Seite zu entfernen.

Communication and Branding
Deposit Solutions GmbH“

Auf Lyconet-Veranstaltungen wurde von Lyconet-Vertrieblern im europäischen Ausland als Verkaufsargument zur „German Costumer Cloud“ behauptet (liegt schriftlich vor), „die neun größten Banken in Deutschland wären Partner von Lyoness“ (Lyoness = myWorld solutions, Cashback Word usw.). Selbstverständlich wurde bei den auf Cashback World Deutschland gelisteten sogenannten „Banken“ entsprechende zur Partnerschaft mit Lyoness angefragt.

RICHTIGSTELLUNG: Lyoness Europe AG / aktuelles Gerichtsverfahren (Az. 11 Cg 75/16s–23) gegen mich

Nachdem in verschiedenen Foren und bei Verkaufsgesprächen mit „Cloud-Interessenten“ die Behauptung aufgestellt wurde, Herr Ecker sei aufgrund meiner kritischen Artikel/Einträge über das Schneeballsystem der Lyoness Europe AG, Lyconet etc. wegen „Ruf- und Geschäftsschädigung“ gerichtlich verurteilt worden, sehen wir uns veranlasst dies dokumentiert richtig zu stellen.

Der Geschäftsführer Guido van Rüth der mWG myWorld Germany GmbH (ehemals Lyoness Deutschland GmbH) forciert falsche Behauptungen indem er Dritte veranlasst, Herrn Ecker persönlich zu verunglimpfen. Zudem behauptet er in einer an Herrn Ecker gerichtete Mail, er würde „Sachverhalte falsch wiedergeben und völlig aus der Luft gegriffene Behauptungen aufstellen, welche zusammengefasst jeglicher Realität entbehren“ zu Lyoness veröffentlichen. Einer schriftliche Aufforderung durch Herrn Ecker doch bitte darzulegen, welche Sachverhalte falsch wiedergegeben und Behauptungen jeglicher Realität entbehren würden, blieb in bekannter Lyonessmanier unbeantwortet.

Alle veröffentlichen Artikel/Beitrag/Kommentar sind belegt mit Dokumenten/Mail/Schreiben!

Siehe Gerichtsprotokoll 12.01.2018 2

Tatsächlich nämlich nahm die Gerichtsverhandlung am 12.01.2018 vor dem Handelsgericht Wien (Az. 11 Cg 75/16s–23), einen anderen Verlauf als die Lyoness Europe AG sich erhofft hatte.

Die Lyoness Europe AG hatte aufgrund unserer Berichterstattungen (Mastercard-Lüge, PUMA-Markenmissbrauch etc.) und den Veröffentlichungen in den österreichischen Medien, eine Klage wegen Kreditschädigung gemäß § 1330 ABGB gegen Herrn Ecker eingereicht.

Der Richter spielte gleich zu Beginn der Verhandlung ein YouTube-Video „Wie funktioniert Lyconet“ ab, und fragte den Lyoness-Anwalt Mag. Zotter dazu, ob es sich bei Lyconet um eine Vermarktungsschiene der Lyoness Europe AG handelt, was dieser bestätigte. Der Richter legte dann seine vorläufige Auffassung dar, dass es seiner Meinung nach darauf ankommen wird, ob auch Lyconet, ähnlich wie Lyoness „funktioniert“, weil ansonsten der Vorwurf eines Schneeballsystem „historisch“ sein könnte.

Vom Gericht wurde der Lyoness Europe AG aufgetragen, binnen acht Wochen einen Schriftsatz zu erstatten, in dem die rechtliche Organisation von Lyconet im Detail darzulegen ist, und auszuführen ist, ob auch bei Lyconet Zahlungen für die Teilnahme zu leisten sind. Weiter muss Lyoness belegen, welche Unternehmen zum Zeitpunkt im Juli 2016 in Österreich tatsächlich Partnerunternehmen waren und sind.

Einer Liste an Partnerunternehmen die durch Lyoness selbst und ohne Dokumentation erstellt ist, wird dem ausgezeichneten Anwalt und Herrn Ecker nicht genügen. Jedes einzelne angeführte Partnerunternehmen wird aufgefordert werden, diese sogenannte Partnerschaft zu bestätigen und im Einzelfall in weiteren Verhandlungstagen als Zeuge geladen werden.

 

 

Cloud-Interessent stellt Fragen, myWorld Germany GmbH (Lyconet) antwortet !

Vorab eine Feststellung: Lyoness firmiert und strukturiert ständige seine Firmennamen und Zuständigkeiten um. So ist aktuell aus der Firmensignatur zu entnehmen:

„myWorld Germany GmbH is a subsidiary company of the myWorld International Limited registered in UK“ …noch Fragen!

Ein Cloud-Interessent stellte zwischen den 27.02. und 06.03.2018 naheliegende Fragen zur Cloud. Der Name des Interessenten wurde auf Wunsch „anonymisiert“, die Antworten der myWorld Germany GmbH (mit Rechtschreibfehlern) übernommen. Die Lyoness/Lyconet/myWorld-Sachbearbeiter schreiben auch grundsätzlich ohne Namensnennung. Die vollständige Mailkorrespondenz liegt vor.

—–Original-Nachricht—–

Von: Lyconet Germany <germany@lyconet.com>

Datum: 6. März 2018 um XX:XX:XX MEZ
An: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxx
Betreff: Aw:
[Ticket#20180227XXXXXXXX] AW: AW: AW: AW: AW: WG: Limited Edition Discount Voucher für die German Customer Cloud

Sehr geehrter Herr XXXXX,

da durch den Kauf eines LEDV´s Rabattgutscheine erworben werden, steht einer vollständigen Rückzahlung nichts entgegen, da diese auch durch eigene Einkäufe Rückerwirtschaftungen erzielen können.
Im Bereich BaFin liegt uns keine Genehmigung vor.

Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen sehr gerne weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Lyconet Service Team

myWorld Germany GmbH
Gereonstraße 1 – 3, 50670 Köln
Tel.: +49 221 / 27 16 74-02
E-Mail: germany@lyconet.com
Amtsgericht Köln, HRB: 66866, UID: DE814665875
as authorized by:
Lyoness Europe AG
Bahnhofstrasse 22, CH-9470 Buchs, Switzerland
Court of registry: Handelsregister des Kantons St. Gallen
Company registry: CH-170.3.026.427-4

*************************************************
Waren Sie mit unserem Service zufrieden?
                  JA           |             NEIN
*************************************************

myWorld Germany GmbH is a subsidiary company of the myWorld International Limited registered in UK. Managing Director Guido van Rüth. Court of registry: Amtsgericht Köln, Company registry: 66866. UID-Nr.: DE 814665875. Correspondence with myWorld Germany GmbH via E-mail is only for information purposes and is non-obligatory. This medium is not designed to be used for the exchange of legally-binding communication. The information included in this E-mail is privileged and confidential and just for the exclusive use of the addressee. For other people than the addressee the use, disclosure and reproduction is strictly prohibited.

—–Original-Nachricht—–

06.03.2018 XX:XX – xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx schrieb:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Informationen.

Ich habe abschließend noch zwei Fragen, mit der Bitte um Beantwortung.

1. Kann ich davon ausgehen, dass die eingezahlten 1.500,- Euro sicher angelegt sind und ein Totalverlust ausgeschlossen ist?

Also mit anderen Worten, die 1.500,- Euro mindestens wieder ausgezahlt werden, wenn auch kein Gewinn entstanden ist?

2. Gibt es für diese Veranlagung eine Genehmigung seitens der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)?

Noch einmal vielen lieben Dank für Ihre Bemühungen.

Gruß

XXXXX

—–Original-Nachricht—–

Betreff: Re: [Ticket#20180227XXXXXXXX] AW: AW: AW: AW: WG: Limited Edition Discount Voucher für die German Customer Cloud

Datum: 2018-03-06TXX:XX:XX+0100

Von: „Lyconet Germany“ <germany@lyconet.com>

An: „xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx“

Sehr geehrter Herr XXXX,

bitte beachten Sie, da wir keine Bank oder Lotterie sind Begriffe wie Rendite oder Gewinne nicht im Gebrauch!
Es besteht die Möglichkeit die gesamten Rabattgutscheine der jeweiligen Clouds (1500€/Stück) über die Auszahlungen zurück zu erhalten. In welchem Zeitraum ab der Erstausschüttung dies sein wird, können wir keine verbindlichen Aussagen treffen.
Zudem erhalten Mitglieder welche diese Clouds kaufen jeweils 3 Units in den jeweilgen Ländern. Diese können, wie auch Units in der persönlichen Balance Vergütungen ausschütten, wenn diese sich entsprechend füllen (Bsp.: 35/35 = 400€). Diese Auszahlungen werden jedoch nur erfasst und durchgeführt, wenn das entsprechende Mitglied zum Zeitpunkt der Entsteheung dieser Vergütung, Vergütungsberechtigt ist.

Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen sehr gerne weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Lyconet Service Team

myWorld Germany GmbH
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E-Mail: germany@lyconet.com
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—–Original-Nachricht—–

06.03.2018 XX:XX – xxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx schrieb:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort in dieser Angelegenheit.

Leider kann ich meine Gewinnchancen nicht wirklich aus den vorhandenen Unterlagen entnehmen.

Können Sie mir sagen, wieviel Rendite ich über die Gesamtlaufzeit ca. zu erwarten habe?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

XXXXX

—–Original-Nachricht—–

Betreff: Re: [Ticket#20180227XXXXXXXX] AW: AW: AW: WG: Limited Edition Discount Voucher für die German Customer Cloud

Datum: 2018-03-06TXX:XX:XX+0100

Von: „Lyconet Germany“ <germany@lyconet.com>

An: „xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxx“

Sehr geehrter Herr XXXXX,

für die LEDV´s (Customer Clouds) bestehen keine eigenen AGB. Da es sich hierbei um den Kauf von Rabattgutscheinen handelt, wären hierfür die „Zusatzbedingungen für Rabattgutscheine“ vorhanden, welche Sie im Downloadbereich finden.
Wie mit den Rabattgutscheinen verfahren wird durch den Kauf eines Limited Edition Discount Vouchers ist auf den jeweiligen Informationsblättern der jeweiligen Clouds aufgeführt.

Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen sehr gerne weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Lyconet Service Team

myWorld Germany GmbH
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—–Original-Nachricht—–
06.03.2018 XX:XX – xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx schrieb:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für das Infoblatt, welches nicht so sehr aussagekräftig ist.

Ich würde ganz gerne vorab die AGB’s einsehen, bevor ich in dieser German Customer Cloud investiere.

Somit bitte ich Sie, mir die AGB’s der German Customer Cloud zukommen zu lassen.

Vielen Dank im Voraus. 

Gruß

XXXXXX

—–Original-Nachricht—–

Betreff: Re: [Ticket#20180227XXXXXXXX] AW: AW: WG: Limited Edition Discount Voucher für die German Customer Cloud

Datum: 2018-02-28TXX:XX+0100

Von: „Lyconet Germany“ <germany@lyconet.com>

An: „xxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx“

Sehr geehrter Herr XXXXX,

gerne senden wir Ihnen das Infoblatt zu. Dieses und für die weiteren LEDV´s (Clouds) finden Sie auch auf der Homepage im Downloadbereich.

Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen sehr gerne weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Lyconet Service Team

myWorld Germany GmbH
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—–Original-Nachricht—–

28.02.2018 XX:XX – xxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx schrieb:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Bevor ich das Easy Shop Plus aktiviere, würde ich gerne erste einmal die Vertragsunterlagen für die German Customer Cloud einsehen. Bitte lassen Sie mir diese Vertragsunterlagen mit den Bedingungen und AGB’s usw. zukommen, damit ich entscheiden kann, ob dieses Produkt für mich in Frage kommt.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

XXXXX

—–Original-Nachricht—–

Betreff: Re: [Ticket#20180227XXXXXXXX] AW: WG: Limited Edition Discount Voucher für die German Customer Cloud

Datum: 2018-02-28TXX:XX+0100

Von: „Lyconet Germany“ <germany@lyconet.com>

An: „xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx“

Sehr geehrter Herr XXXXX,

um die LEDV´s zu erwerben, benötigen Sie ebenfalls aktives Easy Shop Plus. Dann werden Ihnen die LEDV´s (Clouds) zum Kauf freigeschaltet.

Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen sehr gerne weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Lyconet Service Team

Lyoness Deutschland GmbH
Gereonstraße 1 – 3, 50670 Köln
Tel.: +49 221 / 27 16 74-02
E-Mail: germany@lyconet.com
Amtsgericht Köln, HRB: 66866, UID: DE814665875
Mit der Durchführung beauftragt
im Namen der Lyoness Europe AG
Lyoness Europe AG
Bahnhofstrasse 22, CH-9470 Buchs, Schweiz
registriert zu CH-170.3.026.427-4 des Handelsregisteramtes
des Kantons St. Gallen – Hauptregister

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Waren Sie mit unserem Service zufrieden?
                  JA           |             NEIN
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—–Original-Nachricht—–
27.02.2018 – xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx schrieb:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Meine Lyoness Mitglieds-ID lautet: 049.000.XXX.XXX

Bitte lassen Sie mir die Vertragsunterlagen per E-Mail zukommen. 

Gruß

XXXXX

—–Original-Nachricht—–

Betreff: Re: [Ticket#20180227XXXXXXXX] WG: Limited Edition Discount Voucher für die German Customer Cloud

Datum: 2018-02-27 XX:XX+0100

Von: „Lyconet Germany“ <germany@lyconet.com>

An: „xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxx“

Sehr geehrter Herr XXXXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte teilen Sie uns Ihre Mitglieds-ID mit, damit wir Ihre Anfrage vollständig prüfen können.

Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen sehr gerne weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Lyconet Service Team

Lyoness Deutschland GmbH
Gereonstraße 1 – 3, 50670 Köln
Tel.: +49 221 / 27 16 74-02
E-Mail: germany@lyconet.com
Amtsgericht Köln, HRB: 66866, UID: DE814665875
Mit der Durchführung beauftragt
im Namen der Lyoness Europe AG
Lyoness Europe AG
Bahnhofstrasse 22, CH-9470 Buchs, Schweiz
registriert zu CH-170.3.026.427-4 des Handelsregisteramtes
des Kantons St. Gallen – Hauptregister

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—–Original-Nachricht—–

27.02.2018 XX:XX – xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx schrieb:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Informationen betreffend der German Customer Cloud.

Ich habe soeben versucht über „Jetzt bestellen“ eine Beteiligung zu kaufen.

Leider hat dieses nicht funktioniert und ich möchte Sie nun bitten mir die Vertragsunterlagen per email zukommen zu lassen.

Vielen Dank im Voraus

Gruß

XXXXX

Lyconet – Deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) bestätigt Ermittlungen zur DECC (German Costumer Cloud).

Unter dem Geschäftszeichen HGS-QB 9100-2018/0136 wurde bei der BaFin – Referat ZR 3 – eine Überprüfung der Lyconet-DECC eingeleitet. 

Lyoness/Lyconet nennt seine Cloud-Inhaber (Investoren) jetzt „Sponsoren“ und gibt mit der Cloud eine Art Währung in Form von Gutscheinen aus, bei dessen Erwerb man an einer undefinierten Zuteilung von möglichen Shoppingpoints teilnimmt. Es wird von Lyconet der Anschein erweckt, als würde niemand direkt in Clouds investieren, sondern durch den Erwerb von „Discount Voucher“ an einer indirekten Zuteilung von Shopping Points (SP) aus den Clouds profitieren. Niemand der ganzen „Cloud-Profis“ konnte bisher den „vermeintlichen Nutzen/Gewinn/geldwerten Vorteil“ für die Cloud-Inhaber glaubhaft errechnet darlegen. Die erworbenen Shoppingpoints kann man bei derzeit lächerlichen 36 angebotenen „Shopping-Points-Deal“ einlösen. 

Die Notwendigkeit einer möglichen Genehmigung durch die BaFin in Deutschland wurde nicht gesehen, wie zuvor bereits bei verschiedenen Werbekampagnen.

Ein laufender Strafantrag der WKStA vom 22. Dezember 2016 (Presselink Staatsanwalt glaubt Freidl nicht ) gegen Hubert Freidl persönlich, bezieht sich auf die „Werbekampagnen“ „Österreich“, „Ungarn“ und „Slowakei“ sowie die Option „Premium Ranking Europe“ aus den Jahren 2008 und 2009. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelte es sich dabei um prospektpflichtige Veranlagungen, die Freidl öffentlich angeboten habe, ohne zeitgerecht einen gebilligten Kapitalmarktprospekt veröffentlicht zu haben. Er habe deshalb gegen das Kapitalmarktgesetz (KMG) verstoßen.

Persönliche Anmerkung! Das Hubert Freidl in diesem Verfahren einem Verstorbenen versucht die Schuld zuzuschreiben, zeigt den charakterlichen Verfall und die Pietätlosigkeit dieses Menschen. Nach dieser Anklageerhebung durch die WKStA, hat Hubert Freidl seinen Wohnsitz von Österreich nach Monaco verlegt. Wohl auch nur im „nigerianischen Österreich“ möglich. 

Unternehmen MÜLLER/OBLETTER dementiert ein Partnerschaft mit Lyoness !

Wie die wenigen verbliebenen namhaften Großunternehmen, verkauft die Müller Holding Ltd. & Co.KG lediglich Gutscheine an Lyoness/Cashback World, mehr auch nicht. Hierzu ist weder eine Geschäftspartnerschaft erforderlich und vom Unternehmen auch nicht erwünscht.

Mit der öffentlichen Darstellung von MÜLLER/OBLETTER auf der Cashback World-Website und eigener „Partnerunternehmens-ID 60005″, wird irreführend der Anschein erweckt, als bestünde eine geschäftliche Partnerschaft/Kooperation zwischen MÜLLER und Lyoness.

Das Kundenmanagement der Müller Holding Ltd. & Co. KG dementiert dies auf Anfrage mit:

„Sehr geehrter Herr Ecker,

vielen Dank für Ihre Email und das unserem Unternehmen entgegengebrachte Interesse.
Bezüglich Ihrem Anliegen können wir Ihnen mitteilen, dass wir, das heißt das gesamte Unternehmen Müller, keine Kooperation mit der Firma Lyoness haben. Die Firma Lyoness ist Kunde von unserem Unternehmen und bezieht Gutscheine von unserem Unternehmen. Die Cashback Card wird jedoch in unseren Filialen nicht akzeptiert.“

Lyoness bedient sich gerne etablierter Markennamen, um mit deren Seriosität die eigene Unseriösität zu kompensieren und unschlüssige Mitglieder zum Kauf eigener Produkte zu bewegen.

Strafrechtliche Ermittlungen wegen Verstoßes des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Deutschland sind bei der Staatsanwaltschaft Köln anhängig. Zahlreiche eidesstattliche Erklärungen über den unlautereren Wettbewerb bei Lyconet-Veranstaltungen wurden kürzlich an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

German Costumer Cloud (DECC), kryptisch angedeutete Aussicht auf Vorteile!

„Man treibt es immer bunter, aber wie lange noch?“ So der Kommentar eines deutschen Geschädigten der über 15.000 € mit Länderpaketen (Indien, USA, Asien) bei Lyoness verlor, obwohl er fleißig weitere Mitglieder und KMU’s geworben hatte.

Nun werden 98.888 DECC zu 1500 €/500 € ausgegeben. Der Lyconet-Vertrieb reibt sich die Hände und hofft weltweit möglichst viele an Dyskalkulie leidende „Sponsoren“ zu finden.

Im Prinzip sind alle bisherigen Cloud‘s nur eine Fortführung der früheren „Anzahlungen auf zukünftige Einkäufe“, wo im System damals schon mutmaßlich jede Anzahlung mit echten Handelsumsätzen gleichgestellt wurde, was stets schöne Bilanzen ergab.

Der „Sponsor“ erhält für seine 1500 €/ 500 € bei einer Erstzuteilung 1500 bzw. 500 Shopping Points. Auffallend bei der DECC ist, man nennt den Cloud-Inhaber jetzt „Sponsor“ obwohl dieser ein Investor ist, der mittlerweile nicht nur 3 sondern 4-6 Anteile erwerben kann. Ebenso hat man Abstand davon genommen, mit vermeintlich hohen Mitglieder- und Händlerzahlen zu werben, die sich täglich oder je nach Bedarf, im Millionenbereich bei den Mitgliederzahlen und in den Zehntausenden bei den Händlern bewegten.

Auch bei der DECC stellen sich einige Fragen. Lyconet stellt es so dar, dass niemand quasi DIREKT in die Clouds investiert, sondern sich lediglich einen bzw. mehrere „Discount Voucher“ zulegt und damit auch indirekt an der Zuteilung der Shopping Points (SP) aus den Clouds profitiert.

Zugegeben, bei „Dunkelheit betrachtet“ ist es nicht ungeschickt gemacht und wird aus Lyoness-Sicht wohl auch der Grund dafür sein, dass man gar keine Notwendigkeit sieht, die Finanzmarktaufsicht der Länder zu kontaktieren, weil man ja praktisch gar keine Veranlagung anbietet. Man bietet nur eine Art Währung in Form von Gutscheinen an, bei dessen Erwerb man gleichzeitig an einer Art „Gewinnspiel“ teilnimmt – oder anders gesagt, an einer undefinierten Zuteilung von möglichen Shoppingpoints.

Wie hoch ist denn nun der zu erwartende „Vorteil“ nach 36/72 Monaten? Vielleicht kann ein hochmotivierter Lyconet-Vertriebler uns alle erhellen?

Wo löst man aber die zugeteilten/erworbenen Shoppingpoints eigentlich ein? Hierzu ruft der „Sponsor“ seinen Account bei Cashback World auf und geht auf „Shopping Point Deals“. Das Weltunternehmen Lyoness empfängt dort den deutschen Shopping-Deal-Interessierten mit lächerlichen 36 Deals (Stand 02.03.2018). Mit der Obst-Geschenk-Box eines Einzelhändlers, einer Hautcreme, dem MPU-Basis-Seminar einer Fahrschule, einem Kaffee-Probier-Paket und ein bestimmtes Model Jacuzzi eines Pool-Verkäufers, ist auch schon alles Wesentliche aufgezählt.

Die „AGB November 2017“ regeln den Rest hierzu.

Hier heißt es unter

7.3  Shopping Points haben keinen festen Nominalwert. Ihr Wert bemisst sich vielmehr

nach dem Umfang der Vergünstigung, die bei Einlösung der Shopping Points vom

jeweiligen Partnerunternehmen gewährt wird. Shopping Points können nicht in bar

5/10 ausgezahlt oder entgeltlich an andere Personen übertragen werden.

oder

7.6 Shopping Points verfallen nach drei Jahren.

Der Vertrieb dieser DECC hat bei Lyoness/Lyconet nun oberste Priorität, die Händlerpräsenz ist – wenn auch dürftig – notwendiges Beiwerk, um die Cloud an den Mann bringen zu können.

Legt man zu Grunde, dass Lyoness sich nachweislich lediglich zu ca. 3 – 5 % aus Shoppingumsätzen finanzieren kann, wird es spannend werden zu verfolgen wie Lyoness die Cloud-Inhaber bedienen wird. Zumal zum Ende des Programms bereits jetzt eine „neue Limited Edition Discount Voucher“ angedacht ist, nicht zu vergessen AGB 7.3.