Unternehmen MÜLLER/OBLETTER dementiert ein Partnerschaft mit Lyoness !

Wie die wenigen verbliebenen namhaften Großunternehmen, verkauft die Müller Holding Ltd. & Co.KG lediglich Gutscheine an Lyoness/Cashback World, mehr auch nicht. Hierzu ist weder eine Geschäftspartnerschaft erforderlich und vom Unternehmen auch nicht erwünscht.

Mit der öffentlichen Darstellung von MÜLLER/OBLETTER auf der Cashback World-Website und eigener „Partnerunternehmens-ID 60005″, wird irreführend der Anschein erweckt, als bestünde eine geschäftliche Partnerschaft/Kooperation zwischen MÜLLER und Lyoness.

Das Kundenmanagement der Müller Holding Ltd. & Co. KG dementiert dies auf Anfrage mit:

„Sehr geehrter Herr Ecker,

vielen Dank für Ihre Email und das unserem Unternehmen entgegengebrachte Interesse.
Bezüglich Ihrem Anliegen können wir Ihnen mitteilen, dass wir, das heißt das gesamte Unternehmen Müller, keine Kooperation mit der Firma Lyoness haben. Die Firma Lyoness ist Kunde von unserem Unternehmen und bezieht Gutscheine von unserem Unternehmen. Die Cashback Card wird jedoch in unseren Filialen nicht akzeptiert.“

Lyoness bedient sich gerne etablierter Markennamen, um mit deren Seriosität die eigene Unseriösität zu kompensieren und unschlüssige Mitglieder zum Kauf eigener Produkte zu bewegen.

Strafrechtliche Ermittlungen wegen Verstoßes des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Deutschland sind bei der Staatsanwaltschaft Köln anhängig. Zahlreiche eidesstattliche Erklärungen über den unlautereren Wettbewerb bei Lyconet-Veranstaltungen wurden kürzlich an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

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