German Costumer Cloud (DECC), kryptisch angedeutete Aussicht auf Vorteile!

„Man treibt es immer bunter, aber wie lange noch?“ So der Kommentar eines deutschen Geschädigten der über 15.000 € mit Länderpaketen (Indien, USA, Asien) bei Lyoness verlor, obwohl er fleißig weitere Mitglieder und KMU’s geworben hatte.

Nun werden 98.888 DECC zu 1500 €/500 € ausgegeben. Der Lyconet-Vertrieb reibt sich die Hände und hofft weltweit möglichst viele an Dyskalkulie leidende „Sponsoren“ zu finden.

Im Prinzip sind alle bisherigen Cloud‘s nur eine Fortführung der früheren „Anzahlungen auf zukünftige Einkäufe“, wo im System damals schon mutmaßlich jede Anzahlung mit echten Handelsumsätzen gleichgestellt wurde, was stets schöne Bilanzen ergab.

Der „Sponsor“ erhält für seine 1500 €/ 500 € bei einer Erstzuteilung 1500 bzw. 500 Shopping Points. Auffallend bei der DECC ist, man nennt den Cloud-Inhaber jetzt „Sponsor“ obwohl dieser ein Investor ist, der mittlerweile nicht nur 3 sondern 4-6 Anteile erwerben kann. Ebenso hat man Abstand davon genommen, mit vermeintlich hohen Mitglieder- und Händlerzahlen zu werben, die sich täglich oder je nach Bedarf, im Millionenbereich bei den Mitgliederzahlen und in den Zehntausenden bei den Händlern bewegten.

Auch bei der DECC stellen sich einige Fragen. Lyconet stellt es so dar, dass niemand quasi DIREKT in die Clouds investiert, sondern sich lediglich einen bzw. mehrere „Discount Voucher“ zulegt und damit auch indirekt an der Zuteilung der Shopping Points (SP) aus den Clouds profitiert.

Zugegeben, bei „Dunkelheit betrachtet“ ist es nicht ungeschickt gemacht und wird aus Lyoness-Sicht wohl auch der Grund dafür sein, dass man gar keine Notwendigkeit sieht, die Finanzmarktaufsicht der Länder zu kontaktieren, weil man ja praktisch gar keine Veranlagung anbietet. Man bietet nur eine Art Währung in Form von Gutscheinen an, bei dessen Erwerb man gleichzeitig an einer Art „Gewinnspiel“ teilnimmt – oder anders gesagt, an einer undefinierten Zuteilung von möglichen Shoppingpoints.

Wie hoch ist denn nun der zu erwartende „Vorteil“ nach 36/72 Monaten? Vielleicht kann ein hochmotivierter Lyconet-Vertriebler uns alle erhellen?

Wo löst man aber die zugeteilten/erworbenen Shoppingpoints eigentlich ein? Hierzu ruft der „Sponsor“ seinen Account bei Cashback World auf und geht auf „Shopping Point Deals“. Das Weltunternehmen Lyoness empfängt dort den deutschen Shopping-Deal-Interessierten mit lächerlichen 36 Deals (Stand 02.03.2018). Mit der Obst-Geschenk-Box eines Einzelhändlers, einer Hautcreme, dem MPU-Basis-Seminar einer Fahrschule, einem Kaffee-Probier-Paket und ein bestimmtes Model Jacuzzi eines Pool-Verkäufers, ist auch schon alles Wesentliche aufgezählt.

Die „AGB November 2017“ regeln den Rest hierzu.

Hier heißt es unter

7.3  Shopping Points haben keinen festen Nominalwert. Ihr Wert bemisst sich vielmehr

nach dem Umfang der Vergünstigung, die bei Einlösung der Shopping Points vom

jeweiligen Partnerunternehmen gewährt wird. Shopping Points können nicht in bar

5/10 ausgezahlt oder entgeltlich an andere Personen übertragen werden.

oder

7.6 Shopping Points verfallen nach drei Jahren.

Der Vertrieb dieser DECC hat bei Lyoness/Lyconet nun oberste Priorität, die Händlerpräsenz ist – wenn auch dürftig – notwendiges Beiwerk, um die Cloud an den Mann bringen zu können.

Legt man zu Grunde, dass Lyoness sich nachweislich lediglich zu ca. 3 – 5 % aus Shoppingumsätzen finanzieren kann, wird es spannend werden zu verfolgen wie Lyoness die Cloud-Inhaber bedienen wird. Zumal zum Ende des Programms bereits jetzt eine „neue Limited Edition Discount Voucher“ angedacht ist, nicht zu vergessen AGB 7.3.

 

 

 

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