Enterprise Cloud X! Nutzungsbedingungen gelesen?

Wer sich von BCR-Großmäulern wie A. Matuska und Maximilian Ölze zum Kauf einer EC X hat inspirieren/überreden/drängen lassen dürfte sich die Nutzungsbedingungen zur EC X nicht wirklich durchgelesen haben, denn niemand klaren Verstandes würde solche Bedingungen akzeptieren. Vielleicht kann ein Lyconet-Marketer aufklären und die als „sicherste Geschäft der Welt“ angepriesene Cloud erklären?!

Im ersten Block bei den Nutzungsbedingungen „Disclaimer/Haftungsausschluss“ heißt es „Lyconet sowie auch myWorld behalten sich das Recht vor, dieses Incentive (Anreiz) jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzuändern und/oder einzustellen.“ So kann jedem Mitglied sein vermeintlicher Immobilienanteil ohne Angaben von Gründen einfach gestrichen werden. In den Webinaren wurde gerade diese angebliche Immobiliensicherheit von Andreas Matuska, Gerry Seebacher, Markus Käfer und u. a. Hubert Freidl selbst noch als „sicherste Geschäft der Welt“ und „Einzigartig“ bezeichnet.

Zudem soll das Mitglied bei der Enterprise Cloud X (EC X) potenziell vom „Bilanzgewinn“ der myWorld Enterprise Ltd., 3rd Floor, 40 Bank Street, London, E14 5NR, in Form von SP (Shoppingpoints)

sowie

an den „Nettomieteinnahmen“ (abzüglich Aufwände) aus ausgewiesenen EC X-Projekten der myWorld Real Estate Ltd., 3rd Floor, 40 Bank Street, London, E14 5NR, ebenfalls in Form von SP (Shoppingpoints) partizipieren.

Ist den Cloud X-Käufern bekannt, dass es sich bei der „myWorld Enterprise Ltd.“ um eine „Dormant Limited“ eine „ruhende Gesellschaft“ mit gerade einmal 100 GBP Stammkapital (siehe Auszug) handelt und die myWorld Real Estate Ltd. (siehe Auszug) mit nur 1 GBP als Stammkapital eingetragen ist?

Die Bilanzen für 2020 dürfen mit Spannung erwartet werden. Aber wie die Mitglieder ja wissen, kann myWorld oder Lyconet ohne Angaben von Gründen jegliche Zusage abändern oder einstellen. Wer bitte unterschreibt solche Verträge, wenn er nicht selbst die Absicht hat sich auf Kosten anderer zu bereichern, indem er weitere unbedarfte Opfer diesen Schneeballsystem zuführt.   

Lyconet International AG! RA DR. Hubert Reif reicht Lyconet-Marketer aus aller Welt an eine 100 GBP-Gesellschaft in London weiter!

Die primäre Umsatz- und Einnahmenquelle der Anwaltskanzlei „Dr. Reif und Partner“ mit Sitz in Österreich/Graz dürfte mit ca. 90 % der Lyoness/Lyconet/myWorld zuzurechnen sein. Bei einer „gefüllten Kriegskasse“ von Lyoness/Lyconet/myWorld quälte diese Kanzlei auch längst verlorene Prozesse stoisch in die nächste Instanzen, was selbst erfahrenste Rechtsanwälte fassungslos zurück lässt. Der Hintergrund hierfür dürfte eine allumfassende Kostendeckung aller Varianten einer Mandantenvertretung sein.

Menschlich kann den bedauernswerten Junganwälten und Substituten dieser Kanzlei aber eine außerordentliche Belastbarkeit bescheinigt werden, da sich diese „mit wenig bis nichts in der Hand“ mutig in die jeweiligen Lyoness/Lyconet-Prozesse werfen, aber schnell bei den zahlreichen rechtskräftigen Verurteilungen als Schneeballsystem die Segel streichen müssen. Mutig aber sinnlos!

Der Chefsyndikus Rechtsanwalt Dr. Hubert Reif hatte sich mit Beschluss der Hauptversammlung am 04.02.2019 als alleiniger Aktionär und Gesellschafter der Lyconet International AG eintragen lassen. Der Sitz der Gesellschaft wurde nach Wien, Thomas-Klestil-Platz 13, 1030 Wien, verlegt.

Ein norwegisches Reporterteam versuchte bereits im Oktober 2019 vor Ort jemanden von der Geschäftsleitung zu sprechen, aber ein Lyconet-Firmenschild am Thomas-Klestil-Platz 13 in Wien war/ist nicht zu finden. Sicher wird sich im geplanten weiteren Immobilienprojekt der myWorld Real Estate in der Liechtensteinstraße, 1090 Wien ein Firmenschild und Büroräume finden lassen.

Am 10.03.2020 nun hat sich Rechtsanwalt Dr. Hubert Reif als alleiniger Aktionär und Gesellschafter der Lyconet International AG zurückgezogen und die „Lyconet Holdings Limited“ mit einem kläglichen Stammkapital von 100 GBP ist alleinige Gesellschafterin. Diese wiederum gehört zu 75 % Schneeballsystemgründer Hubert Freidl selbst.

Die jetzige „Lyconet Holdings Limited“ hieß zuvor „Lyconet International Holdings Limited“ und davor „Lyconet International Limited“ innerhalb von 18 Monaten. Weiter zurück wollten wir nicht recherchieren. Die Adresse 3rd Floor, 40 Bank Street, London, England, E14 5NR gilt ja für nahezu alle Lyoness/Lyconet/myWorld-Firmen in UK.

Der bedauernswerte Christopher Norman Thompson muss auch hier unter Mario Kapun seit 09. April 2020 als Director fungieren.

Zahlungsunfähigkeit bei Lyoness/Lyconet/myWorld? Deal mit dem österreichischen VKI vor dem AUS!

Der österreichische VKI (Verein für Konsumenteninformation und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation) mit Sitz in Wien, sollte eigentlich eine unabhängige und objektive Konsumenteninformation sein und Verbraucherinteressen fördern, aber bereits im Juli 2017 hat man das damals so herbeigesehnte Urteil am Obersten Gerichtshof zu den 61 rechtswidrigen Punkten bei den Lyoness-AGB verspielt. Der Oberste Gerichtshof in Wien hatte am 18. Mai 2017 (Gz. 10 Ob 45/16i), in einem 53-seitigen Urteil die Lyoness-AGB für „Null und Nichtig“ erklärt.

Wir haben das VKI, nachdem das damalige Urteil zwei Monate lang der Öffentlichkeit verheimlicht wurde, vor diesem Deal oder „stille Übereinkunft“ wie es VKI Leiterin Bereich-Recht Frau Mag. Wolf nannte, mit Lyoness/Lyconet/myWorld gewarnt. Dieser Deal hatte als Bestandteil im Rahmen einer „Sammelaktion“, österreichische Geschädigte still und von Gerichten fern zu halten.  

Am 05.12.2017 berichteten wir (siehe http://www.bekm.eu/vki-sammelaktion-in-oesterreich-gescheitert/) ausführlich über diesen „faulen Deal“ zwischen dem VKI und Lyoness/Lyconet/myWorld, da uns bereits im Dezember 2017 erste Beschwerden und Klagen von österreichischen Geschädigten erreichten, die an dieser VKI-Sammelklage zweifelten.

Nachdem das VKI über drei Jahre lang österreichische Lyoness/Lyconet-Geschädigte von Gerichten ferngehalten hat, holt dieser Fehler das VKI jetzt offensichtlich ein.

Nachstehende Mail erhält der österreichische Geschädigte auf Nachfrage beim VKI:

Sehr geehrte XXXX XXXXXXXXX!

Dem VKI liegen mittlerweile eine Vielzahl an Beschwerden zu den massiven Zahlungsverzögerungen (bis zu 4 Monate) durch Lyoness vor. Das Vorgehen von Lyoness ist inakzeptabel und auch nicht durch die aktuelle COVID 19 Situation zu rechtfertigen. Wir haben daher nochmals mit Nachdruck bei Lyoness interveniert. Sollte Lyoness nicht entsprechend auf unsere Intervention reagieren, wird der VKI gerichtliche Schritte gegen Lyoness wegen des Vertragsbruches einleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr VKI-Team
Bereich Recht / Team Sammelaktionen
Tel. + 43 1 588 77 – XXX  |  Fax + 43 1 588 77 – XX
[email protected]

Verein für Konsumenteninformation
Linke Wienzeile 18, 1060 Wien
www.vki.at |  www.verbraucherrecht

Alleine beim VKI sind Hunderte ausstehende Forderungen gegen Lyoness/Lyconet/myWorld offen und dies betrifft nur die Forderungen die sich noch auf die AGB’s bis 2012 beziehen. Obwohl die AGB’s 2014 etc. ebenfalls abgeurteilt sind, hat dies der VKI ebenfalls als Teil der „stillen Übereinkunft“ nicht weiter bearbeitet. Das Klagepotential alleine aus den noch offenen Mitgliederverträgen aus den Jahren 2003 – 2012 würde Lyoness ganz erhebliche finanzielle Probleme bereiten.

HINWEIS: Österreichische Geschädigte haben die Möglichkeit sich an folgenden Anwalt zu wenden:

Rechtsanwalt
Mag. Dr. Josef Fromhold
Mariahilfer Straße 66
1070 Wien
Mobil +43 660 3605614
Telefon +43 1 9962104
Telefax +43 1 9962104-66
[email protected]

Und jetzt wird es interessant!

Am 13.07.2017 informierte der führende österreichische Lyoness-Rechtsexperte Herr Mag. Dr. Josef Fromhold darüber, dass das OGH-Urteil bereits am 18.Mai 2017 ergangen sei, aber weder auf der VKI-Website oder bei Medien etwas zu finden sei. Ebenfalls am 13.07.2017 um 9:35 Uhr wurde diesbezüglich das VKI kontaktiert und erfragt, aus welchem Grund ein angeblich doch „so herbeigesehntes Urteil“, ganze ZWEI MONATE nach Verkündung weder auf der Website des VKI oder bei Medien zu finden sei? Postwendend um 10:04 Uhr (29 Minuten später) erteilte die VKI darüber Auskunft, dass soeben eine entsprechende Presseaussendung veröffentlicht wurde. Innerhalb von 29 Minuten wurde – zufällig zeitgleich – ergangenes OGH-Urteil wahrgenommen, eine Presseaussendung verfasst und eine Veröffentlichung erarbeitet? Echt jetzt?!

Am 27.07.2017 fand dann ein persönliches Gespräch mit Frau Mag. Wolf (Leiterin-Bereich Recht) des VKI in Wien statt, um u. a. über die Sammelaktion zu sprechen. Frau Mag. Wolf räumte bei diesem Gespräch ein, dass es ein „stillschweigendes Übereinkommen“ mit Lyoness/Lyconet gäbe und Zugeständnisse gemacht wurden.

Gemäß OGH-Urteil (Seite 51) hätte das Urteil nämlich in der auflagenstärksten Tageszeitung in Österreich veröffentlicht werden müssen. Das VKI hatte es als erfolgreiche Klägerin in der Hand und hat NICHTS unternommen! Mit dieser „stillen Übereinkunft“ hat diese österreichische Verbraucherschutzeinrichtung ihre Mitglieder an Lyoness/Lyconet verkauft.

So sehen Deals mit Lyoness/Lyconet/myWorld in der Realität aus!  

Lyconet/BCR-Großmaul „Andreas Matuska“ blamiert sich mit „glatter Lüge“ in den sozialen Medien.

„Ich bin sprachlos, die Lautstärke, das Niveau und natürlich der Inhalt. Beängstigend“, ist nur eine von vielen Reaktion von erwachsenen Menschen, die sich die 2:59 Minuten lange verbale Entgleisung eines Andreas Matuska anhörten. Belegen kann er seine Behauptungen natürlich nicht, wie auch.

Er behauptet doch tatsächlich, Lyoness/Lyconet habe in Norwegen alle Instanzen gewonnen, wurde freigesprochen und sei dort nie verboten gewesen. Einen Beweis für seine Behauptungen kann er nicht vorlegen, aber er wird vor Gericht die Gelegenheit erhalten sich zu erklären. Ein solcher Auftritt bettelt geradezu um eine Anklageschrift.

Wie großartig sich diese Möchtegern-Führungskräfte über etwas amüsieren was sie sich selbst erlogen haben.

Selbstverständlich haben wir diese Behauptungen noch am 12.05.2020 bei dem norwegischen Behörden hinterfragt und sofort eine Rückantwort erhalten:

Betreff:16/06905-1062 – BCR Matuska 12. Mai 2020
Datum:2020-05-12 13:26
Von:Monica XXXXXXX XXXXXX <[email protected]>
An:[email protected]>

Dear Mr. Ecker,

This is not true. Lyoness is an illegal pyramid scheeme. The police in Norway have closed the review of Lyoness for capacity reasons. They have not investigated the business.

The police’s closure does not change the Gaming Authority, the Complaint Board and the Oslo City Attorney’s decisions that Lyoness must stop all operations in Norway. We also warn against Lyoness. You can read more about this on our website (only in Norwegian) – https://lottstift.no/nb/om-oss/aktuelt/politiet-har-henlagt-anmeldelsen-av-lyoness-av-kapasitetshensyn/.

Best regards Monica Alisøy XXXXXXXX
Lawyer

Die Jünger des „BCR-Pinocchio“ mögen diesen Unsinn glauben, aber vielleicht macht sich ein selbstständig denkender Marketer einmal die Mühe und hinterfragt solche Behauptungen bei den zuständigen Behörden selbst. Herr Matuska, bitte veröffentlichen ein Schriftstück der norwegischen Behörden, was ihre absurden Behauptungen bestätigt.