Zahlungsunfähigkeit bei Lyoness/Lyconet/myWorld? Deal mit dem österreichischen VKI vor dem AUS!
Der österreichische VKI (Verein für Konsumenteninformation und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation) mit Sitz in Wien, sollte eigentlich eine unabhängige und objektive Konsumenteninformation sein und Verbraucherinteressen fördern, aber bereits im Juli 2017 hat man das damals so herbeigesehnte Urteil am Obersten Gerichtshof zu den 61 rechtswidrigen Punkten bei den Lyoness-AGB verspielt. Der Oberste Gerichtshof in Wien hatte am 18. Mai 2017 (Gz. 10 Ob 45/16i), in einem 53-seitigen Urteil die Lyoness-AGB für „Null und Nichtig“ erklärt.
Wir haben das VKI, nachdem das damalige Urteil zwei Monate lang der Öffentlichkeit verheimlicht wurde, vor diesem Deal oder „stille Übereinkunft“ wie es VKI Leiterin Bereich-Recht Frau Mag. Wolf nannte, mit Lyoness/Lyconet/myWorld gewarnt. Dieser Deal hatte als Bestandteil im Rahmen einer „Sammelaktion“, österreichische Geschädigte still und von Gerichten fern zu halten.
Am 05.12.2017 berichteten wir (siehe http://www.bekm.eu/vki-sammelaktion-in-oesterreich-gescheitert/) ausführlich über diesen „faulen Deal“ zwischen dem VKI und Lyoness/Lyconet/myWorld, da uns bereits im Dezember 2017 erste Beschwerden und Klagen von österreichischen Geschädigten erreichten, die an dieser VKI-Sammelklage zweifelten.
Nachdem das VKI über drei Jahre lang österreichische Lyoness/Lyconet-Geschädigte von Gerichten ferngehalten hat, holt dieser Fehler das VKI jetzt offensichtlich ein.
Nachstehende Mail erhält der österreichische Geschädigte auf Nachfrage beim VKI:
Sehr geehrte XXXX XXXXXXXXX!
Dem VKI liegen mittlerweile eine Vielzahl an Beschwerden zu den massiven Zahlungsverzögerungen (bis zu 4 Monate) durch Lyoness vor. Das Vorgehen von Lyoness ist inakzeptabel und auch nicht durch die aktuelle COVID 19 Situation zu rechtfertigen. Wir haben daher nochmals mit Nachdruck bei Lyoness interveniert. Sollte Lyoness nicht entsprechend auf unsere Intervention reagieren, wird der VKI gerichtliche Schritte gegen Lyoness wegen des Vertragsbruches einleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr VKI-Team
Bereich Recht / Team Sammelaktionen
Tel. + 43 1 588 77 – XXX | Fax + 43 1 588 77 – XX
[email protected]
Verein für Konsumenteninformation
Linke Wienzeile 18, 1060 Wien
www.vki.at | www.verbraucherrecht
Alleine beim VKI sind Hunderte ausstehende Forderungen gegen Lyoness/Lyconet/myWorld offen und dies betrifft nur die Forderungen die sich noch auf die AGB’s bis 2012 beziehen. Obwohl die AGB’s 2014 etc. ebenfalls abgeurteilt sind, hat dies der VKI ebenfalls als Teil der „stillen Übereinkunft“ nicht weiter bearbeitet. Das Klagepotential alleine aus den noch offenen Mitgliederverträgen aus den Jahren 2003 – 2012 würde Lyoness ganz erhebliche finanzielle Probleme bereiten.
HINWEIS: Österreichische Geschädigte haben die Möglichkeit sich an folgenden Anwalt zu wenden:
Rechtsanwalt
Mag. Dr. Josef Fromhold
Mariahilfer Straße 66
1070 Wien
Mobil +43 660 3605614
Telefon +43 1 9962104
Telefax +43 1 9962104-66
[email protected]
Und jetzt wird es interessant!
Am 13.07.2017 informierte der führende österreichische Lyoness-Rechtsexperte Herr Mag. Dr. Josef Fromhold darüber, dass das OGH-Urteil bereits am 18.Mai 2017 ergangen sei, aber weder auf der VKI-Website oder bei Medien etwas zu finden sei. Ebenfalls am 13.07.2017 um 9:35 Uhr wurde diesbezüglich das VKI kontaktiert und erfragt, aus welchem Grund ein angeblich doch „so herbeigesehntes Urteil“, ganze ZWEI MONATE nach Verkündung weder auf der Website des VKI oder bei Medien zu finden sei? Postwendend um 10:04 Uhr (29 Minuten später) erteilte die VKI darüber Auskunft, dass soeben eine entsprechende Presseaussendung veröffentlicht wurde. Innerhalb von 29 Minuten wurde – zufällig zeitgleich – ergangenes OGH-Urteil wahrgenommen, eine Presseaussendung verfasst und eine Veröffentlichung erarbeitet? Echt jetzt?!
Am 27.07.2017 fand dann ein persönliches Gespräch mit Frau Mag. Wolf (Leiterin-Bereich Recht) des VKI in Wien statt, um u. a. über die Sammelaktion zu sprechen. Frau Mag. Wolf räumte bei diesem Gespräch ein, dass es ein „stillschweigendes Übereinkommen“ mit Lyoness/Lyconet gäbe und Zugeständnisse gemacht wurden.
Gemäß OGH-Urteil (Seite 51) hätte das Urteil nämlich in der auflagenstärksten Tageszeitung in Österreich veröffentlicht werden müssen. Das VKI hatte es als erfolgreiche Klägerin in der Hand und hat NICHTS unternommen! Mit dieser „stillen Übereinkunft“ hat diese österreichische Verbraucherschutzeinrichtung ihre Mitglieder an Lyoness/Lyconet verkauft.
So sehen Deals mit Lyoness/Lyconet/myWorld in der Realität aus!
WOW!!
This is amazing NEWS!
A silent deal done with the Austrian VKI regulators at the expense of member victims.
How much changed hands??
Ich denke hier wurde das Kürzel des Vereins einfach falsch interpretiert.
VKI steht ja offenbar für: „Verein für korrumpierte Informationen“.
Das ist schon richtig traurig, welche Ausmaße das mittlerweile annimmt. Vermutlich wissen wir ja noch nicht einmal einen Bruchteil von den ganzen Machenschaften, die hinter den Kulissen abgehen.
Vielen Dank für eure Mühen den Betroffenen zu helfen und weiter die Wahrheit ans Licht zu bringen.
Hallo Herr Ecker,
Erstmal großes Lob für ihre Arbeit und ihren Blog.
Mich würde ernsthaft interessieren, warum man sich in Österreich/Deutschland (Europa) so schwer tut diese offensichtliche gewerbsmäßige Betrugsmasche zu verbieten? Bzw. die Firma Lyconet und deren Geschäftspraktiken. Ich habe das Gefühl es nimmt durch die Coronazeit und eher zu. Hier werden Ängste und Sorgen junger Menschen gezielt ausgenutzt.
Viele Grüße