Lyoness Europe AG / Vorladung bei Gericht zur Konkurseröffnung! myWorld International AG und der mutmaßliche Plan dahinter!

Am Mittwoch, dem 28. Juni 2023 hat die Lyoness Europe AG mit Sitz in Buchs eine Vorladung beim Kreisgericht Werderberg-Sarganserland/Schweiz.

Für einen Schweizer Geschädigten wurde dieser Antrag eingebracht, da sich Lyoness weigerte seine fünfstellige Forderungssumme zu bezahlen, obwohl die Forderung von einem Schweizer Gericht in letzter Instanz bestätigt wurde.

Wir veröffentlichen dies, um aufzuzeigen, wie sich Freidl’s Unternehmen mittlerweile versucht sich, sich um seine Verpflichtungen zu drücken und gleichzeitig neue Probleme mit seinen, für uns „gefakten Börsengang“, schafft.

myWorld International AG und der mutmaßliche Plan hinter dem Börsengang!

Was in den Marketern vorgeht, die sich an diesen Börsengang klammern, kann nur vermutet werden. Denn es widerspricht jeder Logik und den normalen Börsenabläufen.

Die myWorld International AG ist seinen angehenden Aktionären noch so einige Antworten schuldig. Wo ist die verifizierte Börsenreife seitens einer Finanzbehörde? An welcher Börse wird die Aktie gelistet?
Glauben die Marketer tatsächlich bereits zum Zeitpunkt des Eliteseminars in Gelsenkirchen werde die Aktie irgendwo gehandelt? Sicher nicht!

Firmenanteile werden ausgegeben und mit gedruckten

Zertifikaten als Aktie den Marketern verkauft. Aus diesem

Grund hat Hubert Freidl für wenig Geld das Stammkapital

seiner myWorld International AG vor kurzen auf

100.000.000 Mio. EURO erhöht.

So kann er alle willfährigen Marketer, die auf mSP umgestiegen, mit seinen vinkulierten Aktien für weitere Jahre an sich binden. So kann er nach und nach die Gesellschaftsanteile der myWorld International AG zu seinem persönlichen Vorteil zu Geld machen und euch Marketer/Gesellschafter, deren Geld dort gehalten wird, können nur zusehen.

Denn ohne Zustimmung der myWorld International AG dürfen sie nicht einmal die eigenen Akien/Gesellschaftsanteile verkaufen.


Abgesehen davon, wer will dieses wertlose Stück Papier dann auch noch haben?

Konten der myWorld Poland sp. Z o.o bleiben gesperrt: „BESCHLUSS der Bezirksstaatsanwaltschaft…… 

…zur Sperre der auf den Bankkonten befindlichen Geldmittel.“ 

Im vergangenen Jahr wurden in Polen aufgrund einer strafrechtlichen Untersuchung die myWorld-Konten eingefroren. Zur Anzeige gebracht wurden unter anderen die des Betruges. Ein dringender Tatverdacht ist die Voraussetzung für eine Kontensperre und die sieht die Staatsanwaltschaft hier als gegeben. 

Quelle: Lyconet

Dagegen wurde Berufung eingelegt, welcher Ende September letzten Jahres zunächst stattgegeben wurde, aber bereits Mitte Oktober 2022 wieder aufgehoben und die Konten weiter gesperrt bleiben.

Beglaubigte Übersetzung in Deutsch

Beschluss im Original in Polnisch

Die Staatsanwaltschaft wird im Beschluss ziemlich deutlich: Hier sind die wichtigsten Begründungen aus dem Beschluss der Bezirksstaatsanwaltschaft für Sie zusammengefasst: 

Zitat: „Vertreter der Gesellschaft Lyoness Europe AG haben im bewussten und gewollten Zusammenwirken in Bezug auf Zahlungsmittel, welche aus einem Vorteil aus einer Straftat stammen, über Bankkonten bei der ING Bankski S.A. Handlungen vorgenommen, welche die Ermittlung des kriminellen Ursprungs der Gelder oder ihres Standortes, ihre  Aufdeckung, ihre Beschlagnahme oder ihren Verfall, vereiteln oder erheblich erschweren können.“ 

Zitat: „Vertreter des Lyconet Marketing Programms haben zwecks Erzielung eines Vermögensvorteils eine Anzahl von Personen zu nachteiliger Verfügung über ihr Vermögen verleitet, indem sie diese Personen über die Möglichkeit, Vermögensvorteile durch Investitionen und Teilnahme an dem Programm getäuscht haben.“ 

Zitiat: „Sie haben im Rahmen des Verkaufes von Beteiligung an  Gewinnen Finanzmittel der Mitglieder des Programms  gesammelt und in der Folge die gesammelten Finanzmittel mit Investitionsrisiko belastet, ohne die erforderliche  Genehmigung zu besitzen.“ 

Zitat: “……dass in der Realität des analysierten Sachverhalts die Bank und deren Tätigkeit für kriminelle Zwecke genutzt wurde, da die Bankkonten für das Sammeln von den aus Straftaten stammenden Geldern sowie für die Geldwäsche verwendet wurden, wie aus der diesbezüglichen Mitteilung des Generalinspektors für Finanzauskunft (Seiten 2892-2921, Bd. XV) hervorgeht.”  

Zudem wird im Beschluss verdeutlicht, dass die polnische Bezirksanwaltschaft die Meinung der norwegischen, italienischen und Schweizer Behörden teilt: es handelt sich bei Lyoness/Lyconet/myWorld Poland sp. Z o.o um ein Marketingsystem, dass einem Schneeballsystem ähnelt, da finanzielle Vorteile daran gebunden sind, andere zu rekrutieren, die dann wiederum einzahlen – was auch in Polen verboten ist. 

Die Bezirksstaatsanwaltschaft sieht außerdem Anhaltspunkte dafür, dass die Bank und ihre Tätigkeit für kriminelle Zwecke genutzt wurde, da die Gelder Straftaten entstammen oder für Geldwäsche verwendet wurden, was wiederum ein Grund für die Sperre war. 

Wir halten also fest: Das ist also das Unternehmen, das Anfang Juli 2023 an die Börse gehen möchte, hat es aber international mit Verboten sowie zivil- Und strafrechtlichen Verfahren zu tun.  

Karatbars/AcuaWellington/GSPartners & Minebase.com – Harald Seiz, Josip Heit & Deni Gregorec! Glauben Sie an Zufälle?!

Hat Harald Seiz nach dem Zusammenbruch seiner KBC-Coin, Karatbars an AcuaWellington verkauft, oder hat er sich schlichtweg alles selbst übertragen, wie in einschlägigen online Foren offen spekuliert wird?

Auf der Website von Karatbars steht Ersteres im Disclaimer.  

AcuaWellington sei ein Online-Broker, mit Firmensitz in New York. Das Unternehmen nennt Fusionen, Übernahmen, Konsolidierungen, Übernahmeangebote, den Kauf von Vermögenswerten und Managementübernahmen als Unternehmensgegenstand. Viele wissen nicht einmal, dass Karatbars „übernommen“ wurde bzw. dass es diese Änderung je gab. Allerdings ist das sowieso hinfällig, da es sich hier um ein Scheinunternehmen handelt, das weder bei der SEC registriert noch sonst irgendwo verifiziert eingetragen ist. Unsere Abfragen bei den Behörden bestätigen dies. 

Quelle: Karatbars
Quelle: Reportscam.net

Erfahrungsberichten zufolge weht bei AcuaWellington definitiv ein ähnlicher Wind wie bei Karatbars, denn es gibt eigentlich ausschließlich Beschwerden: falsche Behauptungen auf der Website, die AGB’s gleichen jenen von Scamern, Makler rufen ständig an und drängen darauf, mehr zu investieren, die versprochenen Renditen sind zu schön, um wahr zu sein und Auszahlungen werden einem erschwert. Es handelt sich hierbei um ein außergewöhnliches Ponzi-Schema, dass absolut nichts mit privaten Fonds, Aktionären oder gar solider Geldanlage zutun hat.

Laut dem Handelsregister des Amtsgerichtes Stuttgart ist die Karatbars International GmbH seit April dieses Jahres insolvent. Doch dies ist nicht das Ende der Saga: denn obwohl Harald Seiz von der Bildfläche verschwunden zu sein scheint, gibt es seit November letzten Jahres einen neuen Geschäftsführer: Deni Gregorec. Nun ist der auch kein Nobody und betreibt mehrerer Unternehmen unter anderen in London, die recht gut zu den Unternehmen von Harald Seiz und Josip Heit passen.

Bereits in der Vergangenheit bildete Seiz ein dynamisches Duo mit einem Gleichgesinnten: Josip Heit. Die beiden haben zu Karatbars-Anfängen mit der Bewerbung von Pump-and-Dump-Tokens gutes Geld verdient, bis sie sich offiziell zerstritten und getrennter Wege gingen. Josip Heit gründete anschließend GSPartners, ein online Broker, der sich laut eigenen Aussagen mit Blockchain-Technologie befasst. Es ist wenig überraschend, dass auch dieses Unternehmen online als Scam in negativer Kritik befindet

Josip Heit & Harald Seiz

Vieles aber spricht dafür, dass Harald Seiz, Josip Heit &

Deni Gregorec inoffiziell noch zusammenarbeiten und die

Früchte von Karatbar etc. gemeinsam zu verschleiern

versuchen.

Minebase steht derzeit im Fokus unserer Recherchen, fast alle Mitglieder von Karatbars wurden von einem Minebase Team kontaktiert. Unter “our team” war auf der Minebase-Website Dr. Hc. Harald Seiz zu lesen. 

 
 
Schon bald haben wir auch Neuigkeiten hierzu und wie alles zusammenpasst. 

Sie sind geschädigt von diesen Unternehmen? Melden Sie sich unter info@bekm.eu 

Quelle: Minebase.com

Ja, Haftbefehl gegen Karatbars-Betreiber Harald Seiz! Aber in anderer Sache! 

Flüchtet Goldhändler Harald Seiz etwa vor dem Gesetz? Das Amtsgericht Stuttgart hat im März 2023 gegen Harald Seiz Haftbefehl erlassen haben, da er, auf Antrag eines Gläubigers zur Abgabe einer Vermögenserklärung, nicht erschienen ist. Dies steht nicht in Zusammenhang mit der gescheiterten Kryptowährung.

Mutmaßlich soll er seinen Aufenthaltsort nach Thailand verlegt haben. Ein Auslieferungsersuchen von Deutschland an Thailand stellt mittlerweile kein großes Problem mehr dar. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

Harald Seiz plante, mit einer goldgedeckten Kryptowährung groß rauszukommen. Doch die Behörden vermuten schon bald Betrug dahinter, da es erhebliche Zweifel an der Existenz besagter Goldreserven gab

Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat angeordnet, dass die Rückabwicklung der Karatgold Coin (KBC) und Karatbank Coin (KCB) veranlasst werden muss, denn die Ausgabe der digitalen Münzen wurde ohne eine erforderliche Erlaubnis, der Behörden betrieben.

Der Goldvertrieb Karatbars, hat Berichten zufolge 100 Millionen Euro für die Kryptowährung KBC eingesammelt. Harald Seiz sollte das Geld auf Anweisung der BaFin vollständig an die Investoren zurückzahlen, dies ist bis heute nicht geschehen. Seitz behauptete weiter, die online Münzen nicht verkauft, sondern diese lediglich als Bonus beim Kauf anderer Karatbars-Produkte hinzugegeben zu haben.  

Die Absicherung mit Gold kann sinnvoll sein, weil Gold als sicherer Hafen gilt, das heißt, dass es in Zeiten wirtschaftlicher Ungewissheit oder Marktvolatilität tendenziell seinen Wert behält oder an Wert gewinnt. Außerdem weist Gold eine geringe Korrelation mit anderen Anlageklassen auf, was bedeutet, dass es Diversifizierungsvorteile bietet und dazu beitragen kann, das Gesamtrisiko in einem Anlageportfolio zu verringern. Investieren Sie mit Bedacht und recherchieren selbst, bevor sie in ein Projekt investieren. Um so trauriger ist es, wenn eine reelle Sache entfremdet wird und sich daran zum Schaden anderer bereichert.  

Wir sind und bleiben an Harald Seiz und seinen Top-Marketer dran. 

Sind Sie mit Karatbars in Kontakt gekommen? Melden Sie sich bei uns! Mail: info@bekm.eu

Vinkulierte Namensaktien und myWorld International AG als Emittent? Herrje, wie soll das funktionieren?!

Jetzt gibt es also endlich einen Emittenten mit Namen, der sich anpreist an die Börse gehen zu wollen: Die myWorld International AG, Grazbachgasse 87 -93, 8010 Graz, FN: 389134g.

Aber wo ist die Börsenzulassung, die ISIN (WKN oder Wertpapierkennnummer hat ausgedient und wurde am 22. April durch die ISIN, International Security Identification Number, ersetzt). Zu welchem Kurs und wo die Aktie gehandelt werden soll, bleibt man den Mitgliedern immer noch schuldig.

Aktuell kann man einen Antrag zum Erwerb von gegenständlichen vinkulierten Namensvorzugsaktien einsehen:

Quelle: Lyconet

Bevor wir uns mit vinkulierten Namensvorzugsaktien beschäftigen, sehen wir uns den Emittenten selbst an:

Die myWorld International AG will also an die Börse, aber wer glaubt das wirklich. Nachdem wir die Bilanzen der letzten drei Jahre von Anwälten sichten und bewerten haben lassen, haben wir da unsere berechtigten Zweifel. Fakt ist, die myWorld International AG war zuvor die Lyoness Cashback AG, dann die Lyoness Groupe AG, auch noch die mWS myWorld Solutions AG und zuletzt die myWorld 360 AG. Der aktuelle Handelsregisterauszug und letzte veröffentlichte Bilanz finden Sie direkt hier:

In den offiziellen Börsenregeln heißt es zum Ablauf: „Vor der Zulassung eines Wertpapiers zum Amtlichen oder geregelten Markt prüft die Zulassungsstelle für Wertpapiere anhand des Börsengesetzes und der Börsenzulassungsverordnung, ob der Emittent und die Wertpapiere die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.“ Aber wo ist die Zulassung oder der Antrag dazu?

Mit aller Gewalt versucht man die Mitglieder, die den Börsengang nicht mehr mitmachen wollen und auf die Ausschüttung der Clouds warten, dazu zu bringen, den neuen Bedingungen zuzustimmen.

Was also bekommt der Aktionär am 07./08. Juli 2023 beim EliteClub-Seminar?

Go-Public-Phase, richtig? Also wo ist das, wo ist bitte das Wertpapierprospekt/Share Prospectus. Glauben die Mitglieder wirklich sie verdienen ab Juli 2023 Geld mit ihren Aktien oder das diese irgendwo gehandelt werden? Nie und Nimmer! Nochmals jahrelang warten sollen die braven Lyconet-Schäfchen. Wacht auf bitte!

Quelle: Dreamchasers Austria

Aktien oder doch nur Firmenanteile? Namensaktien, die später zu Firmenanteilen werden? Liest man den Disclaimer von myWorld durch, bleibt eigentlich nur letztere Option übrig, wenn es doch zu keinem Börsengang kommt. Und genau dahin wird die Reise gehen, meine lieben Mitglieder.

Dazu bergen vinkulierte Namensaktien gerade bei einem Unternehmen wie der myWorld International AG noch einige Besonderheiten..

Die vinkulierte Namensaktie ist eine Sonderform der Namensaktie. Auch hier wird der Besitzer im Aktienregister festgehalten. Aber wenn eine vinkulierte Aktie verkauft werden soll, benötigt man die Zustimmung der AG. Soweit in der Satzung nicht anders beschlossen, stimmt der Vorstand einer AG über die Übertragung ab. Die Übertragung kann auch von der AG abgelehnt werden. Und kann jemand mal endlich mitteilen, wo dieser Börsengang stattfinden soll.

Die Aktiengesellschaft haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Aktionärinnen/Aktionäre sind verpflichtet, die von ihnen übernommenen Einlagen zu leisten. Darüber hinaus kann die Satzung weitere Pflichten vorsehen. Die Satzung der myWorld International AG sollte man sich daher ganz genau bzgl. Haftung durchlesen, vor allem, wenn aus den Aktien doch nur Gesellschaftanteile werden und man als Gesellschafter gilt!

Für private Anleger und investierende Firmen kann es von Nachteil sein, wenn Aktien nicht dann gehandelt werden dürfen, wenn es ökonomisch sinnvoll wäre.

Die Aktiengesellschaft ist in der Lage, über vinkulierende Namensaktien dafür zu sorgen, dass alle Verkäufe der Aktien geblockt werden – selbst dann, wenn man die Aktien gewinnbringend verkaufen möchte, bleibt man aufgrund dieser Regelung auf ihnen sitzen.

Passend dazu hat man in London wieder das „Rad der Umfirmierungen“ angeworfen, mehr dazu im nächsten Beitrag.

Karatbars International – Der schöne Schein!

Harald Seiz rief den Goldhandel Karatbars im Jahr 2011 in Stuttgart ins Leben und ergründete in den Jahren danach, sämtliche weitere Geschäftsideen, darunter eine Smartphone-Serie, Geldscheine mit eingewebtem Gold, sowie eine mit Gold gedeckte Kryptowährung; ein Paradies für Doomsday-Prepper. Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin verfügte die Einstellung des Marketings und ordnete die vollständige Rückabwicklung der Einnahmen durch KaratGold Coin (KBC) an.

Zuerst fokussierte sich Karatbars nicht auf Gold als Geldanlage, sondern als Geschenkhandel. Die angebotenen Einheiten waren allerdings so klein, dass die Produktion dadurch zu teuer und unrentabel war. Mit Goldfäden durchzogene Kreditkarten (Karatbars Gold), wurde das IMPulse K phone, ein Voice-over-Blockchain-Smartphone beworben, wobei man sich weitestgehend einige ist, dass es sich dabei um ein Fantasieprodukt handle. Dazu gab es noch KaratPAY, eine online Plattform und K-Exchange eine geplante Shoppingcommunity. Außerdem wurde Cashgold, also Geldscheine in denen echte Goldfaden eingewebt sein soll, beworben, diese Scheine gingen allerdings nie in Umlauf.

Zur Aufforderung vonseiten der BaFin kam es jedoch wegen der Kryptowährung Karatgold Coin (KBC). Der Herausgeber Karatbit Foundation mit Sitz in Belize brachte KBC in Umlauf, ohne die dazu notwendige Erlaubnis zu besitzen. Die Kryptowährung wurde in Deutschland über die Handelsplattform Karatbit gehandelt. Es gilt seit dem 11.11.2019: „Der Bescheid der BaFin ist grundsätzlich von Gesetzes wegen sofort vollziehbar. Der Bescheid ist bestandskräftig.“ Eigentlich hätte Karatbars den Anlegern das Geld bereits zurückzahlen müssen. Das renommierte Handelsblatt berichtete damals über Investitionen in Höhe von 100 Millionen Euro, worauf Harald Seiz antwortete, dass er der Anordnung der Behörde nicht folgen werde.

KaratGold (KBC) ist eine Kryptowährung, die seit 2018 im Umlauf ist. Karatbars International gab auch bekannt, eine Bank in Miami gekauft zu haben. Die Behauptung, dass KBC durch Gold gedeckt ist, wurde zurückgenommen, stattdessen behauptete man, dass Gold hinterlegt sei. Es wurde außerdem berichtet, dass die nicht lizenzierte Bank in Miami eine Goldmine in Madagaskar erworben hat, aber die Unterlagen, die den Kauf belegen sollen, sind offenbar gefälscht. In besagter Mine werde kein Gold, sondern Titan und Zirkon von einem anderen Unternehmen abgebaut. 
 
KaratBank Coin (KCB) ist eine weitere Kryptowährung, die von einer Stiftung in Belize ausgegeben wird. Der KCB soll eine blockchain-basierende Investition darstellen, die die Vorteile von Gold und Kryptowährungen kombiniert. Der Coin soll digital handelbar sein und auf einem bestimmten Gewicht von Gold basieren. Karatbars International behauptet, dass KCB jederzeit in physisches Gold oder eine beliebige Währung umgetauscht werden kann. Dies kann jedoch nicht überprüft werden, da die Coin nicht mehr gehandelt wird.

KaratGold und alle damit in Zusammenhang stehenden Unternehmen sind gescheitert und jeder betroffene Geschädigte sollte sich seine Rückzahlung der Investition sichern. 
 
Sind Sie mit Karatbars in Kontakt gekommen? Melden Sie sich bei uns! Mail: info@bekm.eu

myWorld Outlook für Juni 2023! Börsengang jetzt schon eine Farce!

In der regelmäßigen Videobotschaft „Outlook“ berichtet Gründer Hubert Freidl zunächst vom Leader Seminar und der Leader Convention in Thessaloniki, Griechenland. Dort feiern sich die oberen Ränge gegenseitig ab und schmieden ihren nächsten Coup. Besonders den neuen slowenischen Präsidenten feiert man dieses Mal als erfolgreichen Marketer. Wer Lyconet kennt, der weiß auch, dass diese Positionen nicht ohne Grund regelmäßig neu besetzt werden. Marketer sind einfach im Schnitt nach drei Jahren verbrannt und suchen woanders ihr Glück. 
 

Der aktuellen Ausgabe nach, gibt es eine neue Lyconet International Zentrale in Graz, die direkt mit myWorld verbunden ist. Ansonsten sollen wieder einmal die Kunden, Partner und die Erweiterung der Einkaufsgemeinschaft im Vordergrund stehen: die neue CMO Denise Stadtegger spricht von einer neuen App, Verbesserung der Landing-Page und auf die Kunden zugeschnittene Produktanzeigen. Zudem soll es eine „how it works page“ geben, welche die Vorteile des Geschäftsmodells erklären soll.

Quelle: Lyconet

Kunden, Produkte, kundenorientierte online Tools? Klingt doch eigentlich alles ganz gut, oder? Doch wovon plötzlich nicht mehr ständig die Rede ist, der Börsengang. Dauernd wird vom „EVENT“ gesprochen, allerdings scheint es, als würde sich niemand mehr trauen, das Wort „Börsengang“ direkt in den Mund zu nehmen. Statt Informationen dazu, werden die Mitglieder dazu angehalten, in die neuen Superlativen Geld zu zahlen. 
 
Um neue KMU’s als Partner an Land zu ziehen, gibt es das myworld-Free-Partnership-Program“. Bei jeder One-Time-Order bekommt man Partnership Codes, die einem neuen Partner die Set-Up-Gebühr erlassen. Mit der Promo-Code-Comission bekommen Marketer angeblich 1 % des Umsatzes vom neuen Partner. Natürlich sind jene Codes wie immer „limitiert“ und man müsse sich beeilen. 
 
Laut Sharif Omar ist in Asien alles bestens, es soll jeden Tag und überall Business Infos geben und am 30. Juni ist die nächste myWorld Pressekonferenz Asia zu erwarten, wo die Strategien und Technologien erklärt und vorgestellt werden. Hubert Freidl ist wohl auch in Kuala Lumpur, sowie Alfin Abu Talib, der CEO myWorld Asia, der aus der letzten Pressekonferenz schon bekannt ist.

Zum Schluss wird Gelsenkirchen doch noch erwähnt: Sharif Omar beteuert, dass wenn man alles wüsste, was in Bezug auf das Event gerade im Hintergrund laufe, so könnte man bis zum Event nicht mehr schlafen. Wir sind davon überzeugt, dass angesichts der tausenden Euro, die Marketer bisher für ihre Aktien bezahlt haben, bereits seit längerem nicht mehr gut schlafen können.

„Wir werden die myWorld International Anteile live am Event ausschütten“

„Von diesem Moment an werdet ihr ein Aktionär sein!“

Quelle: Lyconet
Quelle: Lyconet

Es geht nicht mehr um den Börsengang, aber man wird jedenfalls laut Hubert Freidl am Event zum Aktionär und Shareholder. Vorausgesetzt man durchläuft den Know-Your-Customer-Process, unterzeichnet „legal documentations“ bis zum 30. Juni und ist beide Tage am Event physisch anwesend. Lyconet schreibt, “um deine Unternehmensanteile zu erhalten” beim EliteSeminar erhält. Unternehmensanteile also, lächerlich.   

Abschließend wird einem noch die nächste „opportunity“ namens Dragon Contest um die Ohren geschleudert, für jede im Juni getätigte SP-Order bekommt man die doppelten Benefits. Man muss hier wohl noch das meiste herausholen, bevor der Unmut unter den Marketern sich wieder verstärkt, wenn der Börsengang flachfällt. 
 
Informationen zum Börsengang, wann, wo und zu welchem Preis die Aktie veröffentlicht, gibt es keine Informationen. Wie auch, auf diesen Börsengang darf man wirklich gespannt sein, ebenso was den Mitgliedern als wertloser Ersatz angeboten wird. 

Zum KYC-Prozess nächste Woche mehr!