Vinkulierte Namensaktien und myWorld International AG als Emittent? Herrje, wie soll das funktionieren?!

Jetzt gibt es also endlich einen Emittenten mit Namen, der sich anpreist an die Börse gehen zu wollen: Die myWorld International AG, Grazbachgasse 87 -93, 8010 Graz, FN: 389134g.

Aber wo ist die Börsenzulassung, die ISIN (WKN oder Wertpapierkennnummer hat ausgedient und wurde am 22. April durch die ISIN, International Security Identification Number, ersetzt). Zu welchem Kurs und wo die Aktie gehandelt werden soll, bleibt man den Mitgliedern immer noch schuldig.

Aktuell kann man einen Antrag zum Erwerb von gegenständlichen vinkulierten Namensvorzugsaktien einsehen:

Quelle: Lyconet

Bevor wir uns mit vinkulierten Namensvorzugsaktien beschäftigen, sehen wir uns den Emittenten selbst an:

Die myWorld International AG will also an die Börse, aber wer glaubt das wirklich. Nachdem wir die Bilanzen der letzten drei Jahre von Anwälten sichten und bewerten haben lassen, haben wir da unsere berechtigten Zweifel. Fakt ist, die myWorld International AG war zuvor die Lyoness Cashback AG, dann die Lyoness Groupe AG, auch noch die mWS myWorld Solutions AG und zuletzt die myWorld 360 AG. Der aktuelle Handelsregisterauszug und letzte veröffentlichte Bilanz finden Sie direkt hier:

In den offiziellen Börsenregeln heißt es zum Ablauf: „Vor der Zulassung eines Wertpapiers zum Amtlichen oder geregelten Markt prüft die Zulassungsstelle für Wertpapiere anhand des Börsengesetzes und der Börsenzulassungsverordnung, ob der Emittent und die Wertpapiere die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.“ Aber wo ist die Zulassung oder der Antrag dazu?

Mit aller Gewalt versucht man die Mitglieder, die den Börsengang nicht mehr mitmachen wollen und auf die Ausschüttung der Clouds warten, dazu zu bringen, den neuen Bedingungen zuzustimmen.

Was also bekommt der Aktionär am 07./08. Juli 2023 beim EliteClub-Seminar?

Go-Public-Phase, richtig? Also wo ist das, wo ist bitte das Wertpapierprospekt/Share Prospectus. Glauben die Mitglieder wirklich sie verdienen ab Juli 2023 Geld mit ihren Aktien oder das diese irgendwo gehandelt werden? Nie und Nimmer! Nochmals jahrelang warten sollen die braven Lyconet-Schäfchen. Wacht auf bitte!

Quelle: Dreamchasers Austria

Aktien oder doch nur Firmenanteile? Namensaktien, die später zu Firmenanteilen werden? Liest man den Disclaimer von myWorld durch, bleibt eigentlich nur letztere Option übrig, wenn es doch zu keinem Börsengang kommt. Und genau dahin wird die Reise gehen, meine lieben Mitglieder.

Dazu bergen vinkulierte Namensaktien gerade bei einem Unternehmen wie der myWorld International AG noch einige Besonderheiten..

Die vinkulierte Namensaktie ist eine Sonderform der Namensaktie. Auch hier wird der Besitzer im Aktienregister festgehalten. Aber wenn eine vinkulierte Aktie verkauft werden soll, benötigt man die Zustimmung der AG. Soweit in der Satzung nicht anders beschlossen, stimmt der Vorstand einer AG über die Übertragung ab. Die Übertragung kann auch von der AG abgelehnt werden. Und kann jemand mal endlich mitteilen, wo dieser Börsengang stattfinden soll.

Die Aktiengesellschaft haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Aktionärinnen/Aktionäre sind verpflichtet, die von ihnen übernommenen Einlagen zu leisten. Darüber hinaus kann die Satzung weitere Pflichten vorsehen. Die Satzung der myWorld International AG sollte man sich daher ganz genau bzgl. Haftung durchlesen, vor allem, wenn aus den Aktien doch nur Gesellschaftanteile werden und man als Gesellschafter gilt!

Für private Anleger und investierende Firmen kann es von Nachteil sein, wenn Aktien nicht dann gehandelt werden dürfen, wenn es ökonomisch sinnvoll wäre.

Die Aktiengesellschaft ist in der Lage, über vinkulierende Namensaktien dafür zu sorgen, dass alle Verkäufe der Aktien geblockt werden – selbst dann, wenn man die Aktien gewinnbringend verkaufen möchte, bleibt man aufgrund dieser Regelung auf ihnen sitzen.

Passend dazu hat man in London wieder das „Rad der Umfirmierungen“ angeworfen, mehr dazu im nächsten Beitrag.

4 Kommentare
  1. Max
    Max sagte:

    Ich wurde von einem
    Präsident angerufen , das myworld an die Börse geht , ich hätte aber 18 Monate Sperrfrist ….

    Antworten
    • Dolphin Media Production
      Dolphin Media Production sagte:

      Eine Sperrfrist als solches ist an sich nicht ungewöhnlich, vinkulierten Aktien haben keine Sperrfrist, da sie nicht ohne Zustimmung von myWorld gehandelt oder dergleichen dürfen. Und das ist Zeitunabhängig. Hat der Präsident denn auch geäußert, an welcher Börse die myWorld International AG gehandelt werden soll? Die BaFin oder FINMA wissen jedenfalls von nichts.

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