Konten der myWorld Poland sp. Z o.o bleiben gesperrt: „BESCHLUSS der Bezirksstaatsanwaltschaft……
…zur Sperre der auf den Bankkonten befindlichen Geldmittel.“
Im vergangenen Jahr wurden in Polen aufgrund einer strafrechtlichen Untersuchung die myWorld-Konten eingefroren. Zur Anzeige gebracht wurden unter anderen die des Betruges. Ein dringender Tatverdacht ist die Voraussetzung für eine Kontensperre und die sieht die Staatsanwaltschaft hier als gegeben.
Dagegen wurde Berufung eingelegt, welcher Ende September letzten Jahres zunächst stattgegeben wurde, aber bereits Mitte Oktober 2022 wieder aufgehoben und die Konten weiter gesperrt bleiben.
Beglaubigte Übersetzung in Deutsch
Beschluss im Original in Polnisch
Die Staatsanwaltschaft wird im Beschluss ziemlich deutlich: Hier sind die wichtigsten Begründungen aus dem Beschluss der Bezirksstaatsanwaltschaft für Sie zusammengefasst:
Zitat: „Vertreter der Gesellschaft Lyoness Europe AG haben im bewussten und gewollten Zusammenwirken in Bezug auf Zahlungsmittel, welche aus einem Vorteil aus einer Straftat stammen, über Bankkonten bei der ING Bankski S.A. Handlungen vorgenommen, welche die Ermittlung des kriminellen Ursprungs der Gelder oder ihres Standortes, ihre Aufdeckung, ihre Beschlagnahme oder ihren Verfall, vereiteln oder erheblich erschweren können.“
Zitat: „Vertreter des Lyconet Marketing Programms haben zwecks Erzielung eines Vermögensvorteils eine Anzahl von Personen zu nachteiliger Verfügung über ihr Vermögen verleitet, indem sie diese Personen über die Möglichkeit, Vermögensvorteile durch Investitionen und Teilnahme an dem Programm getäuscht haben.“
Zitiat: „Sie haben im Rahmen des Verkaufes von Beteiligung an Gewinnen Finanzmittel der Mitglieder des Programms gesammelt und in der Folge die gesammelten Finanzmittel mit Investitionsrisiko belastet, ohne die erforderliche Genehmigung zu besitzen.“
Zitat: “……dass in der Realität des analysierten Sachverhalts die Bank und deren Tätigkeit für kriminelle Zwecke genutzt wurde, da die Bankkonten für das Sammeln von den aus Straftaten stammenden Geldern sowie für die Geldwäsche verwendet wurden, wie aus der diesbezüglichen Mitteilung des Generalinspektors für Finanzauskunft (Seiten 2892-2921, Bd. XV) hervorgeht.”
Zudem wird im Beschluss verdeutlicht, dass die polnische Bezirksanwaltschaft die Meinung der norwegischen, italienischen und Schweizer Behörden teilt: es handelt sich bei Lyoness/Lyconet/myWorld Poland sp. Z o.o um ein Marketingsystem, dass einem Schneeballsystem ähnelt, da finanzielle Vorteile daran gebunden sind, andere zu rekrutieren, die dann wiederum einzahlen – was auch in Polen verboten ist.
Die Bezirksstaatsanwaltschaft sieht außerdem Anhaltspunkte dafür, dass die Bank und ihre Tätigkeit für kriminelle Zwecke genutzt wurde, da die Gelder Straftaten entstammen oder für Geldwäsche verwendet wurden, was wiederum ein Grund für die Sperre war.
Wir halten also fest: Das ist also das Unternehmen, das Anfang Juli 2023 an die Börse gehen möchte, hat es aber international mit Verboten sowie zivil- Und strafrechtlichen Verfahren zu tun.
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