Freidl’s Börsengang entlarvt: wenn Konten plötzlich gesperrt werden

Wären Sie damit einverstanden, dass Ihre Bank Ihr Bankkonto aufkündigt, den Zugang sperrt und die Auszahlung Ihres Guthabens verweigert und das nur, weil Sie mit einer Kontobewegung nicht einverstanden sind? Natürlich kann auch eine Bank das Konto kündigen, aber das Guthaben darauf wird dennoch ausbezahlt.

Das System von Hubert Freidl tut sich keinen Gefallen damit, seinen Marketern umgehend den Zugang auf ihr Konto zu verweigern, nur weil sie berechtigte Zweifel an diesem Börsengang haben und eine Rückabwicklung des Aktientausches vornehmen lassen möchten. 

MyWorld International geht noch einen Schritt weiter: es wird zusätzlich dazu kommuniziert, dass auf das bereits einbezahlte Geld kein Anspruch mehr bestehen würde.

Unabhängig davon, wie viel Geld schon einbezahlt wurde, sobald erkennbar wird, dass der Marketer das System durchschaut hat und sich nicht länger von seiner Upline vertrösten lässt oder neuen Versprechungen Glauben schenkt, zeigt sich das wahre Gesicht von Lyoness/Lyconet/myWorld.

Bereits am 13. Juli 2023 haben wir ausführlich den fragwürdigen und mutmaßlich aufgezwungenen KYC-Prozess dokumentiert, worauf die myWorld International AG entsprechend gereizt reagiert, was kaum verwundert, wenn man mit der sprichwörtlichen „Hand in der Keksdose“ erwischt wird. 
 

Mit „Ich habe ein Geschenk für Dich“ warb Hubert Freidl für seinen Börsengang, seine Aktien seien ein Geschenk, ein Incentive (Anreiz), doch wofür? Der Anreizdas bisher einbezahlte Geld zu entwerten?

Rechts – lesen Sie sich das Schreiben einfach mal durch, ein Schlag ins Gesicht für jeden Marketer.

Mit einer Kündigung erhält man seine Sharepoints gegen Rückgabe der Aktien zurück, doch der einzige Verwendungszweck der Sharepoints war lediglich die Umwandlung in Aktien, daher gibt es keine weiteren Verwendungsmöglichkeiten mehr. 
 

Dass die Sharepoints allerdings nur für effektive und tatsächliche Zahlungen gewährt wurden, verschweigt myWorld, denn damit würden erfolgte Zahlungen der Mitglieder erneut bestätigt werden, was eine myWorld International AG oder, in diesem Fall, die Lyconet mSP GmbH (vormals Lyconet Promotion GmbH) tunlichst vermeiden möchte. 

Die Unternehmen von Hubert Freidl wollen naturgemäß nichts mehr miteinander zu tun haben, wenn es „hart auf hart“ kommt, so beruft man sich auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und behauptet sinngemäß: „Da steht doch geschrieben, Du bekommst kein Geld zurück!“ 
 
Was wir jedoch alle in den letzten Jahren gelernt haben und zudem aus den rechtskräftigen Urteilen ersichtlich ist, die jeweiligen AGB und Vereinbarungen wurden als NULL und NICHTIG erklärt. Das Rechtssystem kommt den neuen „Regeln und Bedingungen“, die sich Hubert Freidl und seine Leader einfallen lassen nicht hinterher. Letzten Endes ändert sich allerdings sowieso nichts und es ist nur eine Frage der Zeit, bis diese wieder als ungültig klassifiziert werden. 
 
Unsere Empfehlung: 
 
– Unbedingt Screenshot von Lyconet/myWorld-Konto anfertigen! 
– Überweisungsbelege der Hausbank auf die Lyoness/Lyconet/myWorld-Konten sammeln! 
– Kommunikation mit der Upline (Datum, Uhrzeit, Inhalt) stets mittels Gedächtnisprotokoll dokumentieren! 
 
Im nächsten Beitrag führen wir Ihnen vor Augen, weshalb Sie bei der myWorld International AG nur ein „Fake-Aktionär“ ohne Rechte sind! 

GSPartners und Kooperationspatner von Karatbars wird von METAMASK geblockt: Beobachter und Behörden warnen vor Ponzi-Schema! 

MetaMask ist ein Selbstverwahrungswallet für Defi, Web3 Dapps und NFTs, welches Sicherheitsfunktionen zum Schutz digitaler Vermögenswerte anbietet. Die Anwendung, Verschlüsselung und der Schutz vor Phishing-Angriffen macht MetaMask zu einem sicheren Ort für die Verwaltung von Krypto-Investitionen. Daher haben die Betreiber wohl kein Problem damit, online Betrugsmaschen von ihrer Plattform zu entfernen, wie es zuletzt mit drei Domains (g999.io/g999main.net/gspartners.global) von GS-Partners der Fall war.  

Onlineplattformen zufolge, hat ein Security Engineer unter dem Benutzernamen „legobeat“ am 4. August dieses Jahres beantragt, dass GS-Partners der Blockliste von Metamask hinzugefügt wird. Begründet hat der Moderator seine Anfrage damit, dass GS-Partners falsche Träume verkaufe und sich fälschlicherweise als ein Autor der Blockchain PIVX ausgebe. Support Product Lead Alex Herman hat dieser Anfrage einem Tag später stattgegeben.  

Am selben Tag noch protestierte man von Seiten GS-Partners unter dem Nutzernamen „gspdevelopment“ gegen die Blockierung und bat unter der Begründung „GSPartners.global“ sei eine legitime und registrierte Marketingplattform, um die Aufhebung dieser. Fünf Tage später informierte Alex Herman darüber, dass die Blockierung der Domains nach genauerer Untersuchung nicht aufgehoben würde. Später ließ Herman einen verwirrten Nutzer noch wissen, dass die Blockierung explizit aufgrund von „schändlicher Aktivität“ erfolgte.  

Die Einwände von GS-Partners sind nachweislich inkorrekt:  

So warnte bereits vergangenes Jahr die Zentralbank der Komoren vor falschen Angaben über behördliche Genehmigung für Offshore-Bankgeschäfte der Muttergesellschaft GSB Gold Standard Bank.  

Anfang des Jahres warnte die Autorite des Marches

Financiers Quebec vor Wertpapierbetrug seitens

GSPartners, im selben Monat fügte die Alberta Securities

Commission GSTrade und G999 ihrer Investment Caution

List hinzu und kurz darauf auch GSPartners, aufgrund von

Wertpapierbetrugs.  

Zusätzlich verhängte die Ontario Securities

Commission eine Warnung vor Wertpapierbetrug

durch GSPartners und die Swiss Valorem Bank. 

S

Zudem gab es eine Warnung der British Columbia Securities Commission wegen Wertpapierbetrugs für: GSPartners, GSB Gold Standard Pay Ltd, GSB Gold Standard Bank Ltd, Gold Standard Trade, Lydian World, G999, GSTrade und Swiss Valorem Bank. 

Zusätzlich verhängte die Ontario Securities Commission eine Warnung vor Wertpapierbetrug durch GSPartners und die Swiss Valorem Bank. 

Nicht nur in Kanada, sondern auch in den USA verstößt GS-Partners mutmaßlich gegen das Gesetz, zumal weder bei der SEC noch bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines US-Bundesstaates eine Registrierung vorliegt.  

 

Lyconet: Der September sieht… kompliziert aus! 

In einem Schneeballsystem erhält man Vorteile daraus, andere Marketer zu rekrutieren und sie dazu zu bringen, ebenfalls Geld im System einzuzahlen. Im Lyconet September-Ausblick informiert Peter Gruber darüber, wie Lyconet Marketer ihre sogenannten Vorteile erhalten können und wie immer ist das Ganze nicht unkompliziert:   

Zunächst braucht man einmal drei direkte Marketer die ein monatliches SP-Pack bestellt und bezahlt haben, bzw. Aktivstatus besitzen. Man erhält dadurch nur Shopping Points (SP) und mSP Asia die wiederum erst dann relevant werden, wenn der myWorld Asia Börsengang, angeblich 2024, stattfindet, doch das Spiel mit dem „Börsengang“ und den „Aktien“ kennen wir ja bereits. Wenn dieser Börsengang ebenso abläuft, wie der Anfang Juli dieses Jahres in Gelsenkirchen, sind weitere Marketer zu bedauern. Zudem wird noch besonders betont, dass ja rechtzeitig bezahlt werden muss und man ggf. seine Downline auch daran erinnern soll. Damit das auch niemand vergisst wurde nun ein eigens dafür eingerichtetes „Notification System“ zur Verfügung gestellt, in dem man seine Marketer noch besser kontrollieren kann und wenn nötig auch Inkassotätigkeit ausüben soll, um mehr Geld ins System zu spülen.  

Peter Gruber spricht auch davon, dass man, mit dem Shoppingvolumen seiner Marketer und derer Downlines ein “stabiles Business” aufbauen könne. Als andere “Einkommensquelle” nennt er Direct Comission und Karrierepoints. Die Direct Comission ist nicht, wie der Name eigentlich verraten sollte eine direkte Prämie, also tatsächliches Geld, sondern wieder nur eine Ausschüttung von Phantasiepunkten, die man im internen System dann in „Firmenanteile“ (wir vermeiden das Wort Aktie) umwandeln kann. Dieser Vorgang ist jedoch auch wieder an vorgegebene Regeln, Einschränkungen und Vorschriften gebunden.  

Da der letzte „Börsengang“ vor fast zwei Monaten

stattgefunden hat und man die Marketer wieder einmal

erfolgreich auf die Zukunft verströstet hat, kann endlich

wieder via Lyconet Geld eingesammelt werden, denn SO

wird hier tatsächlich Geld verdient und nicht anders.  

Aufruf – Wo ist Hubert Freidl? Post ist nicht zustellbar.

Seit unserer Anzeigeerstattung im November 2022 versuchen wir als BE-EWIV, Anwälte und Gerichte, Herrn Hubert Freidl, Gründer von Lyoness/Lyconet/myWorld, vergeblich, den Fall betreffende Schriftstücke zuzustellen.   

Zumal diese Zustellungen ausschließlich mit dem Hinweis „unbekannter Empfänger“ oder „Empfänger verzogen“ retour kommen. Hubert Freidl ist seit der Anzeigeerstattung durch die EWIV nicht mehr in Monaco gemeldet. Zudem hat uns ein Hinweis erreicht, dass Freidl nun in Südamerika ansässig ist und sich nur noch sporadisch in Europa aufhält. Zum Event in Gelsenkirchen war er noch eigens eingeflogen, um seine Marketer zwei Tage lang zu beklatschen und in drei Minuten einen absurden Börsengang den Zuschauern zu vermitteln.    

Eine ladungsfähige Anschrift ist auch deshalb für uns wichtig, da wir darauf Wert legen, dass Herr Freidl zu den Anschuldigungen gegen ihn und seine Unternehmen Stellung nehmen kann und ihm die Chance geboten wird, sich zu erklären.   

Wir sind für jeden Hinweis zum aktuellen Aufenthaltsort von Hubert Freidl, beziehungsweise seiner aktuellen Wohnadresse, dankbar.  

Kontakt:  

Office@bekm.us oder Info@bekm.eu  

Achtung: Es gilt bis zu Klärung der Vorwürfe die Unschuldsvermutung!