Der „myWorld-Aktionär“ wird de facto an seinem eigenen Kapital beteiligt! – Worüber die Marketer mit ihrer Upline sprechen sollten.

Viele der Lyconet-Marketer haben am 07.& 08. Juli 2023 fast zwei Tage hindurch beim „EliteSeminar“ in Gelsenkirchen auf den groß angekündigten Börsengang gewartet. Schließlich hat Hubert Freidl innerhalb von 3 Minuten und 20 Sekunden verkündet „So, und jetzt seid ihr alle Aktionäre“ was auch bedeuten könnte „So, jetzt habe ich euch wieder einmal alle verarscht!“  

Seit diesem Event haben sich die Marketer in zwei Lager gespalten. In diejenige, die nur noch den endgültigen Beweis benötigten, tatsächlich verarscht worden zu sein und diejenigen, die nicht die geringste Ahnung vom Ablauf eines Börsengang haben und der Community erneut zujubelten.   

Auch wenn wir von sogenannten Top-Leadern angefeindet werden, gegen die nachstehenden Fakten kann und will niemand von den selbsternannten Börsenexperten rund um myWorld sich äußern oder Stellung nehmen..

Denn das Folgende ist schlichtweg eine Tatsache, was leicht zu erkennen ist, wenn man sich die Vereinbarungen und AGB’s einmal gründlich zu Gemüte führt und sich von seiner Upline nicht alles schön reden lässt: 

Im Juni 2018 fing es mit dem Enterprise Cloud Programm an: die Marketer sollten mit einer Aufzahlung von je einem Drittel des Werts einer Cloud ihre Customer Clouds in die Enterprise Cloud 1 umwandeln. Dieser Enterprise Cloud 1 Deal wurde den Anlegern nahegelegt, weil sie nunmehr nicht nur an den Umsätzen von Kunden bestimmter Länder, sondern weltweit beteiligt sein könnten. Zur Motivation für diesen Umstieg, wurde die Aufzahlung auf die Enterprise Cloud 1 mit den doppelten SP „belohnt“. Zudem wurde vermittelt, dass die alten Customer Clouds ihren Wert verlieren würden.  

Der Hintergrund ist jedoch der, dass die Lyoness Europe AG die Customer Clouds weder ausschütten noch das investierte Kapital zurückzahlen wollte. Mit dem aufgedrängten Enterprise Cloud Deal und dem Versprechen, dass die Anleger nun sogar an den weltweiten Einkaufsumsätzen beteiligt wären, konnte sie den Großteil der Anleger zu einer Umwandlung ihrer Clouds bringen, wobei sie für das „Upgrade“ sogar noch weitere Zahlungen erhielt und das Geld auf weitere 4 Jahre, bis Oktober 2022, wo erst die Enterprise Cloud 1 hätte mit der Ausschüttung beginnen sollen, behalten konnte. Parallel dazu konnte sie weiterhin die für die Vergütungsberechtigung erforderlichen Zahlungen von € 50,00 monatlich lukrieren. So hat es die Lyoness Europe AG schon immer gehandhabt: statt die versprochenen Gewinne auszuzahlen und das veranlagte Kapital zurückzuzahlen, kreierte sie stets neue Fantasieprodukte, die noch besser und vorteilhafter seien und mit denen man die Verluste kompensieren könne. Denn außer Anwerbeprovisionen konnten die Marketer mit diesem System schließlich keine Gewinne erzielen.  

Quelle: Lyconet

Laut den FAQ für das myWorld Share Program erhält das Mitglied für alle bisherigen Bestellungen (Discount Voucher, mVoucher, Benefit Voucher) myWorld Share Points (mSP) und zwar entspricht 1 Euro Bestellwert einem mSP. Die Umrechnung erfolgt also im Verhältnis 1:1. Mit der Umstellung wurden im Mitgliedskonto auch alle Investments gutgebucht, die dafür gewährten Shopping Points als myWorld Share Points ausgewiesen und die erworbenen Clouds in die neue myWorld Share Cloud eingebracht. Die myWorld Share Points sollten zum Bezug von Aktien beim geplanten Börsengang des Konzerns berechtigen.  

Die Rabattgutscheine wurden nun zum Voucher, wobei allerdings außer dem ähnlichen Namen, ohnehin kein Unterschied besteht. Die Zusatzbedingungen für Rabattgutscheine 2017 und die Zusatzbedingungen zum Erwerb von mVouchern 2019 sind inhaltsgleich. Es scheinen also auch alle vom PB noch bei der Lyoness Europe AG erworbenen Clouds und Zahlungen für Discount Voucher auf.  

Quelle: Lyconet

Diese Tatsachen sind der eindeutige Beweis dafür, dass eine Vertragsübernahme erfolgte, weil die Discount Voucher ausschließlich von der Lyoness Europe AG und die mVoucher ausschließlich von der myWorld Austria GmbH vertrieben werden. Da das Vertragsverhältnis zur Lyoness Europe AG aufgelöst und dieses von der Lyconet Austria GmbH und myWorld Austria GmbH übernommen wurde, mussten zwangsläufig die übernommenen Discount Voucher in mVoucher umgewandelt bzw. umbenannt werden.  

Obwohl vorher von Hubert Freidl selbst, in allen Werbemails und in den beim Umstieg zu akzeptierenden FAQ‘s und dem Fact Sheet für das myWorld Share Program zugesagt wurde, dass alle Bestellungen übernommen werden, bestritt Lyconet und myWorld im Verfahren vor dem Bezirksgericht für Handelssachen Wien zu 9 C 234/2023k dieses Faktum. So liegt es auf der Hand, dass die Mitglieder, die den Umstieg auf das myWorld Share Program machten, mutmaßlich betrogen wurden.  

Quelle: Lyconet

Bei allen Werbemaßnahmen wurde absichtlich der Eindruck erweckt, dass die Mitglieder für alle Buchungen „völlig kostenlos“ Anteile im Aktienprogramm erhalten („Ich habe ein Geschenk für dich!„) und für all ihre bisher geleisteten Zahlungen, Aktien als Geschenk erhalten.  

In Wirklichkeit ist die Teilnahme am Aktienprogramm aber gar nicht kostenlos, sondern der Anleger ist, wie schon bisher zu monatlichen Mindestzahlungen, verpflichtet zu überweisen. Wie bereits bei den Enterprise Clouds müssen die Mitglieder aktiv sein, was bedeutet, dass sie zumindest eine monatliche Produktbestellung tätigen müssen, weil sonst keine Ausschüttungen aus der myWorld Share Cloud möglich sind.  

So steht im Fact Sheet zum myWorld Share Program!  

Voraussetzungen für den Erhalt von CP aus der myWorld Share Cloud:  

„Um CP aus der myWorld Share Cloud zu erhalten, müssen die Marketer in einem gewissen Zeitraum aktiv gewesen sein. Als aktiv gilt ein Marketer, wenn er zumindest eine monatliche Produktbestellung getätigt hat.“ 

Bei diesen „Produkten“ handelt es sich wiederum nur um wertlose Scheingutscheine (Benefit Voucher, Shopping Point Packs), weil mit diesen laut den Bestell- und Nutzungsbedingungen von myWorld Benefit Vouchern sowie den Bestell- und Nutzungsbedingungen von Shopping Point Packs gar nicht eingekauft werden kann.  

Statt Shopping Points (SP) wird nunmehr mit Career Points (CP) gehandelt. Ein Benefit Voucher kostet mindestens € 49,00, somit müssen weiterhin mindestens € 49,00 monatlich, dem System zugeführt werden, um überhaupt einen Anspruch auf jene Aktien zu haben. Je höher die Zahlung, desto mehr CP werden generiert und damit sollte auch der Gewinn höher sein, weil sich die Vergütungen anhand der CP errechnen. 

Wie sich jetzt herausstellte, war der propagierte Börsengang nur eine Marketinglüge, um bei den gutgläubigen Anlegern einem Umstieg zu veranlassen, sodass sie auf ihre Enterprise Clouds zugunsten der mSP verzichten. Die versprochenen börsennotierten Aktien gibt es gar nicht und auch die myWorld Share Points haben überhaupt keinen Wert, womit das Geld der Marketer offenkundig ohne Gegenleistung im Geldbeschaffungsmodell der Lyconet und myWorld versickert, und ein Totalverlust erlitten wird.  

Es werden entgegen den Ankündigungen keine börsennotierten Aktien vergeben, sondern nur vinkulierte Namensvorzugsaktien der myWorld International AG, es gibt gar keinen Sekundärmarkt.  

Zudem wird in den Unterlagen (FAQ und Fact Sheet für das myWorld Share Program versprochen, dass das Mitglied über 50% der Aktien frei verfügen kann. Es stellt sich allerdings heraus, dass die Veräußerung nur mit Zustimmung der myWorld International AG erlaubt ist.  

Da die Namensvorzugsaktie nur mit Zustimmung der myWorld International AG veräußert werden darf, ist das Kapital weiterhin gebunden und selbst bei einem Totalverlust hat der „Aktionär“ keinen Anspruch auf Erstattung, beziehungsweise scheint es zumindest so geplant zu sein!  

Zusätzlich wurde lange geheim gehalten, von welcher Konzerngesellschaft die Anleger ihre Aktien erhalten sollten, zumal in allen Unterlagen nur von „myWorld International“ die Rede war.  

Letztlich wurde preisgegeben, dass man Aktien der myWorld International AG erhalten solle. In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 26.05.2023 wurde die myWorld 360 AG (FN 389134g, vormals Lyoness Cashback AG, Lyoness Group AG, mWS myWorld Solutions AG) in die myWorld International AG umfirmiert. In der Folge wurde sukzessive eine Kapitalerhöhung von ursprünglich € 100.000,00 auf € 12.000.000,00 beschlossen. Da dieses Kapital nicht aus einer realen Geschäftstätigkeit stammt, handelt es sich mutmaßlich um das Geld der Anleger, welches über verschiedene Kanäle von der Lyoness Europe AG zuerst an die myWorld Austria GmbH und dann an die myWorld 360 AG verschoben wurde. Die Anleger werden also de facto an ihrem eigenen Kapital beteiligt, was aber zum größten Teil bereits von der Führung verbraucht sein dürfte.

Die Umstellung auf das myWorld Share Program war wohl der finale Scam, um sich bei einem Totalverlust bestmöglich gegen Forderungen zu schützen. Das myWorld Share Program dient den, bereits bei der WKStA bereits angezeigten Personen ausschließlich dazu, die gutgläubigen Anleger hineinzulegen und sich unrechtmäßig zu bereichern.  

Die Entscheidungsträger bei Lyconet und myWorld erschufen scheinbar ein perfides und gefinkeltes Konstrukt, um die Anleger um ihr Geld zu bringen, um die gut zahlenden Mitglieder der Lyoness Europe AG zu übernehmen und zu einem Umstieg auf neue Vertragspartner zu drängen. Somit erweckten sie bei den Anlegern den nunmehr in Abrede gestellten Eindruck, dass deren Vertragsverhältnis samt allen zuvor getätigten Investments von den neuen Vertragspartnern übernommen werden.  

Denn trotz gegenteiliger Zusagen behaupten nun die Verantwortlichen wider Treu und Glauben, für die vorigen Zahlungen an die Lyoness Europe AG weder zu haften noch mit Lyoness etwas zu tun zu haben.  

Anstelle uns für die Aufklärung ständig zu kritisieren, sollten die Verantwortlichen diese Fakten erklären. In den letzten Jahren wurden die Verantwortlichen oft von TV-Sendern wie ORF, ZDF, 3Sat eingeladen, um sich zu erklären, allerdings ist man dem nie nachgekommen.

Schämt euch ihr Leader!

Schämt Euch und erklärt den Marketern wie es wirklich ist!

Auch vor Gericht wurden immer Experten als Zeugen benannt, die dann nie wirklich vorstellig wurden. Man spielt auf Zeit und wenn es dem Richter reicht, zieht man eingebrachte Klagen gegen Kritiker einfach zurück. So ist es doch immer gewesen, oder was sagen Sie dazu, Herr Freidl?     

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