Freidl’s Börsengang entlarvt: wenn Konten plötzlich gesperrt werden
Wären Sie damit einverstanden, dass Ihre Bank Ihr Bankkonto aufkündigt, den Zugang sperrt und die Auszahlung Ihres Guthabens verweigert und das nur, weil Sie mit einer Kontobewegung nicht einverstanden sind? Natürlich kann auch eine Bank das Konto kündigen, aber das Guthaben darauf wird dennoch ausbezahlt.
Das System von Hubert Freidl tut sich keinen Gefallen damit, seinen Marketern umgehend den Zugang auf ihr Konto zu verweigern, nur weil sie berechtigte Zweifel an diesem Börsengang haben und eine Rückabwicklung des Aktientausches vornehmen lassen möchten.
MyWorld International geht noch einen Schritt weiter: es wird zusätzlich dazu kommuniziert, dass auf das bereits einbezahlte Geld kein Anspruch mehr bestehen würde.
Unabhängig davon, wie viel Geld schon einbezahlt wurde, sobald erkennbar wird, dass der Marketer das System durchschaut hat und sich nicht länger von seiner Upline vertrösten lässt oder neuen Versprechungen Glauben schenkt, zeigt sich das wahre Gesicht von Lyoness/Lyconet/myWorld.
Bereits am 13. Juli 2023 haben wir ausführlich den fragwürdigen und mutmaßlich aufgezwungenen KYC-Prozess dokumentiert, worauf die myWorld International AG entsprechend gereizt reagiert, was kaum verwundert, wenn man mit der sprichwörtlichen „Hand in der Keksdose“ erwischt wird.
Mit „Ich habe ein Geschenk für Dich“ warb Hubert Freidl für seinen Börsengang, seine Aktien seien ein Geschenk, ein Incentive (Anreiz), doch wofür? Der Anreizdas bisher einbezahlte Geld zu entwerten?
Rechts – lesen Sie sich das Schreiben einfach mal durch, ein Schlag ins Gesicht für jeden Marketer.
Mit einer Kündigung erhält man seine Sharepoints gegen Rückgabe der Aktien zurück, doch der einzige Verwendungszweck der Sharepoints war lediglich die Umwandlung in Aktien, daher gibt es keine weiteren Verwendungsmöglichkeiten mehr.
Dass die Sharepoints allerdings nur für effektive und tatsächliche Zahlungen gewährt wurden, verschweigt myWorld, denn damit würden erfolgte Zahlungen der Mitglieder erneut bestätigt werden, was eine myWorld International AG oder, in diesem Fall, die Lyconet mSP GmbH (vormals Lyconet Promotion GmbH) tunlichst vermeiden möchte.
Die Unternehmen von Hubert Freidl wollen naturgemäß nichts mehr miteinander zu tun haben, wenn es „hart auf hart“ kommt, so beruft man sich auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und behauptet sinngemäß: „Da steht doch geschrieben, Du bekommst kein Geld zurück!“
Was wir jedoch alle in den letzten Jahren gelernt haben und zudem aus den rechtskräftigen Urteilen ersichtlich ist, die jeweiligen AGB und Vereinbarungen wurden als NULL und NICHTIG erklärt. Das Rechtssystem kommt den neuen „Regeln und Bedingungen“, die sich Hubert Freidl und seine Leader einfallen lassen nicht hinterher. Letzten Endes ändert sich allerdings sowieso nichts und es ist nur eine Frage der Zeit, bis diese wieder als ungültig klassifiziert werden.
Unsere Empfehlung:
– Unbedingt Screenshot von Lyconet/myWorld-Konto anfertigen!
– Überweisungsbelege der Hausbank auf die Lyoness/Lyconet/myWorld-Konten sammeln!
– Kommunikation mit der Upline (Datum, Uhrzeit, Inhalt) stets mittels Gedächtnisprotokoll dokumentieren!
Im nächsten Beitrag führen wir Ihnen vor Augen, weshalb Sie bei der myWorld International AG nur ein „Fake-Aktionär“ ohne Rechte sind!
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