Lyoness-Umstellung auf AGB 2014 unzulässig – rechtskräftig verurteilt!
Das BGHS Wien (Az. 5C 587/16h) hat in einem rechtskräftigen Urteil vom 16. August 2017 festgestellt, dass die AGB-Umstellung unzulässig war. Die Klägerin konnte erst nach Anklicken der AGB 2014 in diese Einsicht nehmen. Auch bei diesem Urteil hat die Klägerin ihre getätigten Investitionen plus Zinsen abzüglich erhaltener Vergütungen zugesprochen bekommen. Ein Auszug aus Seite 8 […]