Lyoness-Umstellung auf AGB 2014 unzulässig – rechtskräftig verurteilt!

Das BGHS Wien (Az. 5C 587/16h) hat in einem rechtskräftigen Urteil vom 16. August 2017 festgestellt, dass die AGB-Umstellung unzulässig war. Die Klägerin konnte erst nach Anklicken der AGB 2014 in diese Einsicht nehmen. Auch bei diesem Urteil hat die Klägerin ihre getätigten Investitionen plus Zinsen abzüglich erhaltener Vergütungen zugesprochen bekommen.

Ein Auszug aus Seite 8 des Urteils zeigt die perfide Art und Weise von Lyoness auf, mit der die Mitglieder genötigt wurden:

„Gegenständlich hatte der Kläger bei seinem durch die beklagte Partei initiierten Umstieg auf das neue System keine Gelegenheit, Kenntnis von den neuen AGB 2014 zu erhalten. Die beklagte Partei legte dem Kläger diese nach den Feststellungen weder vor, noch hatte er sonst Gelegenheit, diese vor Umstieg auf das neue System zu lesen. Die AGB 2014 sind daher schon deshalb nicht Vertragsinhalt zwischen den Parteien geworden.“

 

Quelle: Verbraucherrecht.atBGHS 16.08.2017 5 C 587 16h

Lyoness verweigert Auskünfte gegenüber den Behörden!

Wie bereits am 22.10.2017 mit dem Artikel „Lyoness mit Fristsetzung der Behörde unter Zwang“ berichtet, wurde Lyoness von den norwegischen Aufsichtsbehörden mit einem neunseitigen Schreiben aufgefordert, darzulegen, dass die Einkünfte von Lyoness in Norwegen aus den Umsätzen mit Waren und Dienstleistungen resultieren, und nicht daraus, dass andere Mitglieder für das System geworben werden.

Lyoness wurde zudem aufgefordert, den Jahresabschluss für 2016 sowie die Zahlen für 2017 bis 03.11.2017 vorzulegen, sowie weiter eine Dokumentation über die Herkunft der Umsätze zu erstatten und darüber hinaus darzulegen, wie die Zahlungen von Mitgliedern im Jahr 2016 und bis 1.10.2017 verwendet wurden. Dafür wurde Lyoness eine Frist bis zum 3. November gesetzt.

Wie bereits prognostiziert und im norwegischen „Ofentlig Journal“ veröffentlicht, musste die Frist zum 03.11 auf den 10.11. und letztmalig bis zum 15.11.2017 ergebnislos verlängert. Daraufhin wurde für den 22.11.2017 (12 – 14 Uhr) ein persönliches Gespräch in den Geschäftsräumen der Behörde anberaumt.

Lyoness verweigert die Offenlegung der tatsächlichen Zahlen, die eine Unternehmensfinanzierung zu 98 % aus dem Vertrieb von „Cloud’s“ aufzeigen würden. Lyoness finanziere sich, wie behauptet, aus den Shoppingumsätzen ist rein rechnerisch schon auszuschließen.

Die Transparenz der norwegischen Behörden haben Vorbildcharakter, woran sich die österreichischen und deutschen Behörden ein Beispiel nehmen sollten.

Quellen: Lyoness Behörden Norwegen 09.11.2017Lyoness Norwegen Behörden 20.11.2017

Mitgliederbetrug bei „Macao-Cloud“ – LKA Wien ermittelt gegen Helmut Freydl

Das Landeskriminalamt Wien – Abteilung EB4 Wirtschaftskriminalität – ermittelt unter (Az. 5 St 42/17d) gegen Helmut Freydl im Zusammenhang mit der Lyoness Austria GmbH und deren Veranstaltung des „Elite Seminars mit Eric Worre“ im September 2016 in der Wiener Stadthalle .

Ein schwedischer Lyoness Marketer hat demnach im Sommer 2016 einen Algorithmus/Zuordnungs-Prozess bei Lyoness entdeckt, der die internationale Buchung der ESP Units, aller befindlichen Marketer der ‚L‘-Länder ab der Karrierestufe 2, betrifft. Die unter strengster Geheimhaltung erteilte Information in Wien war, dass ab besagtem Tag NUR die Seebacher–Linie vom Wissen des Schweden profitieren solle. Damit alle Seebacher-Marketer, die sich nicht in der Karrierestufe befanden (wie die meisten es waren), auch in den Genuss des schnellen Durchlaufs der Units kämen, konnte eine Art „Lizenz“ erworben werden.  Pro williger Person wurden 200 Euro für das sogenannte Karriere 2 „Upgrade“ verlangt. Eine Zahlungseingangsbestätigung dieser „Lizenzgebühr“ hat aber niemand in der besagten Gruppe erhalten und es ist einiges an Geld geflossen.

Die uns hierzu vorliegenden Unterlagen/Belege wurden an die Polizei weitergeleitet.

Diese Machenschaften zeugen von Lug und Trug und werden unter dem kriminellen Vorsatz geführt, immer wieder neue Wege zu finden, den Leuten – in dem Fall den getreuen Lyoness-Schäfchen – Geld aus der Tasche zu ziehen und dabei noch andere Lyoness-Direktionen zu übergehen.

 

„OneCoin“-Queen Dr. Ruja Ignatova mit 14 Monaten auf Bewährung vorbestraft !

Bereits im April 2016 stand Frau Dr. Ruja Ignatova als frühere Betriebseignerin der Waltenhofer Gusswerke (bei Kempten) vor dem AG Augsburg. Der Staatsanwalt attestierte der Fr. Doktor „eine gewisse kriminelle Energie“, worauf die ehemalige Chefin des Waltenhofener Gusswerks kurz den dunkelrot geschminkten Mund verzog. Dies war so ziemlich die einzige Reaktion zu den Vorwürfen der Insolvenzverschleppung. Ansonsten verfolgte sie ohne merkliche Regung die gut einstündige Verhandlung. Das Urteil, dass die Augsburger Amtsrichterin Elke Bethge nach einer kurzen Pause verkündet, entsprach exakt dem, was sie zu Beginn der Verhandlung angekündigt hatte: Ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung. Dazu eine Geldstrafe von 18.000 Euro an den Staat. Der ebenfalls angeklagte Vater hat einen Strafbefehl über 12.000 Euro erhalten. Er nahm aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Verhandlung teil. Die Geldstrafe dürfte der Angeklagten lediglich ein müdes Lächeln entlockt haben, macht sie doch mit OneCoin derzeit den „großen Reibach“.

Die Vorgeschichte zur Verurteilung weist ein typisches Verhaltensmuster auf.

Das Gusswerk Waltenhofen fertigte seit 1947 hochwertige Gussteile für den Werkzeug- und Maschinenbau, sowie die Automobilindustrie. Nach einer Insolvenz im Jahre 2009 trat Dr. Ruja Ignatova nebst Vater als Retter auf und kauften das Unternehmen. Um den Neustart und die Fortführung zu erleichtern, machten IG Metall und Belegschaft in einem Vertrag erhebliche Zugeständnisse. Das Unternehmen schien Tritt zu fassen. Im Januar 2012 wurden von der Belegschaft jedoch urplötzlich Vorbereitungen zum Abtransport von wertvollen Maschinen nach Bulgarien festgestellt, was gerade noch verhindert werden konnte. Am 13. Januar 2012 verkauften die Ignatovs die Firma klammheimlich, offensichtlich an einen Strohmann, der vier Tage später Insolvenz anmeldete. Angeblich wusste er um die wahre Lage der Firma nicht Bescheid. Nach zwei Wochen ging er in Urlaub und tauchte seither nicht wieder auf. Nicht die Stabilisierung und Fortführung des Unternehmens, sondern das Auspressen der Firma war Ihr Ziel. Wissentlich haben Sie die Existenz der Beschäftigten und somit die Existenz von über 100 Familien im deutschen Raum Allgäu aufs Spiel gesetzt. Selbst Ihr Verkauf bei Nacht und Nebel, sowie die anschließende Flucht ins Ausland, befreite sie aber nicht von Ihrer Verantwortung. Die Gewerkschaft IG Metall forderte die Ignatovs auf, die dem Unternehmen entzogenen Gelder in Höhe von Minimum EURO 1.000.000 umgehend wieder zurückzuerstatten. Die IG Metall erstattete danach gegen Dr. Ruja Ignatova Strafanzeige wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs, womit sich die Staatsanwaltschaft in Augsburg befasste und es zu dieser Verurteilung kam. Erwähnenswert ist, dass sich Frau Dr. Ruja Ignatova noch beim Insolvenzverwalter der Gusswerke Waltenhofen beschwerte, dass er die Raten für einen Porsche Cayenne nicht mehr bezahlt hatte.

Lyoness Deutschland GmbH / Die Herren Guido van Rüth & Libor Smerda !

Nicht nur der aktuelle Lyoness-GF Guido van Rüth ist im Visier der deutschen Staatsanwaltschaft, sein Vorgänger Herr Libor Smerda erhielt bereits am 29.12.2016 von der Staatsanwaltschaft Köln die Mitteilung (Schreiben liegt vor), dass gegen ihn ebenfalls ein Strafverfahren (115 Js 915/16) wegen Betruges u.a. eingeleitet wurde.

Libor Smerda war im Zeitraum vom 31.01.2011 und 18.11.2014 GF der Lyoness Deutschland GmbH und ist seit Juli 2015 geschäftsführender Gesellschafter der LS Learning System GmbH in Köln. Libor Smerda hat die Lyoness Deutschland GmbH in der „finanziellen Hochphase“ geführt und wohl aus eigenem Antrieb verlassen.

Obwohl Herr Smerda zum Zeitpunkt des Schreibens der Staatsanwaltschaft bereits mehr als 1 ½ Jahren nicht mehr dem „Lyoness-Kartell“ angehörte, wird Lyoness kein Interesse daran haben, dass der ehemalige GF seinem Gewissen folgt und der Staatsanwaltschaft sein Wissen über die Unregelmäßigkeiten bei Lyoness zur Verfügung stellt.

Den aktuellen GF Guido van Rüth wird man wohl lediglich im Rahmen erweiterter Ermittlungen mit der aktuellen mutmaßlichen Betrugsmasche der „Lyconet-Cloud’s“ in Verbindung bringen können, aber auch dies bleibt abzuwarten.  

Am 28.02.2017 hat der Antragsteller der Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln Akteneinsicht beantragt, die mit der Begründung, dass das Akteneinsichtsrecht des Geschädigten stark begrenzt sei, abgelehnt wurde. Die Staatsanwaltschaft teilte weiter mit, dass im Raum Köln Akteneinsichten an Geschädigte in Wirtschaftssachen nur sehr eingeschränkt bewilligt werden.

In der gesamten Konstellation ist es daher umso unverständlicher, dass der digitalisierte Ermittlungsakt mit hunderten von Seiten von einer Düsseldorfer Lyoness-Kanzlei seither mutmaßlich an Verfahrensunbeteiligte weitergeleitet wurde. Somit hatte der Lyoness-Chefsyndikus Dr. Reif u. a. erneut die Möglichkeit, bei etwaigen Zeugen der Staatsanwaltschaft im Vorfeld entsprechend zu intervenieren. Für Vorgehensweisen dieser Art ist Lyoness-Anwalt Dr. Reif hinreichend bekannt, spätestens seit dem gescheiterten Ermittlungsverfahren der WKStA Wien gegen Lyoness.

Die zuständige Dezernentin der Staatsanwaltschaft Köln, ist mit den Vorgaben zu gerichtlichen Form- und Fristsetzungen sicher besser vertraut, als Oberstaatsanwalt Michael Schön der WKStA Wien. Dieser hatte im letzten Jahr des Ermittlungsverfahren es tatsächlich vollbracht, die zuständigen österreichischen Gerichte mit formaljuristischen Unzulänglichkeiten und dilettantischen Versäumnissen derart in Zugzwang zu setzen, dass in Folge „aus formalen Gründen das Ermittlungsverfahren“ einzustellen war.

Verweis auf Link :Schwere Vorwürfe wegen östereichische Jusitz 

Lyoness hat dies wie einen Freispruch gefeiert, dabei war es nur dem „temporären Unvermögen“ eines Oberstaatsanwaltes Michael Schön geschuldet, der selbst noch 2012 im Skandal bei „Telekom Österreich“ als Kabinettchef der früheren österreichischen Justizministerin Karin Gastinger, im Mittelpunkt von Ermittlungen stand.

Verweis auf Link: Ex-Kabinettchef der Justizministerin im Visier von Ermittlungen 

Eine umfassend begründete Dienstaufsichtsbeschwerde hierzu bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien wurde lediglich zur Kenntnis genommen. Als Ex-Kabinettchef einer Justizministerin hatte er sich im vergleichsweise kleinen Österreich eine funktionierende „Seilschaft“ aufgebaut, wo selbst nigerianische Spitzenpolitiker erblassen.

Questra Holdings Inc.! Kein Antrag auf Banklizenz bei der BaFin, viele Warnungen!

 

Nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Firma Questra Holdings Inc. in der Vergangenheit behauptet, bei der BaFin eine Erlaubnis für das Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland nach § 32 Abs. 1 KWG beantragt zu haben.

Die BaFin wies bereits in ihrer Mitteilung vom 27.07.2017 darauf hin, dass ein entsprechender Antrag dort zum Stand der Mitteilung nicht vorliegt und im Ba­F­in­Jour­nal Au­gust 2017 veröffentlicht. Weder Questra noch Agam (jenes Unternehmen, das die Veranlagungen für Questra machen solle) haben demnach bei der Bafin eine Erlaubnis beantragt, um Finanzdienstleistungen erbringen zu dürfen. Auch aktuell wurde keine Genehmigung beantragt oder Erlaubnis durch die BaFin erteilt.

Questra wirbt im Internet damit, ihre Anleger ganz schnell sehr reich werden zu lassen. Das einzige, was Interessierte dafür tun müssen: Geld überweisen, mit dem die wundersame Vermehrung gestartet werden kann. Auf die Euphorie folgt Enttäuschung. Dann nämlich, wenn nach anfänglichen Ausschüttungen die Auszahlungen stoppen. So ergeht es derzeit vielen, die an das System Questra geglaubt haben. Hinter diesen Systemen steckt offensichtlich ein Schwindel.

Ein Questra-Vermittler in Kasachstan wurde bereits zu 3 Jahren Haft verurteilt und Strafverfahren ausgeweitet.

Neben der BaFin warnen u. a. auch die österreichische Finanzmarktaufsicht, die Schweizer FinMa, die belgische und die liechtensteinische Behörde vor diesen System.

(Vielen Dank auch an den Burrenblog!)

 

Finanzjongleur Michael Turgut steht erneut vor Gericht !

Am Landgericht Hof hat ein am 03.11.2017 weiterer Prozess gegen den bekannten Finanzmakler Michael Turgut begonnen, der sich einen zweifelhaften Ruf als Finanzjongleur gemacht hat. Nun steht der 49-jährige wegen gewerbsmäßigen Betrugs vor Gericht.

Der Finanzjongleur ist für seine zahlreichen Firmenverflechtungen bekannt, die er aber bei Bedarf auch einfach verleugnet, obwohl sich bei näheren Überprüfungen die Zusammenhänge klar ergeben.  

In dem aktuellen Verfahren wirft die Staatsanwaltschaft Hof dem gelernten Textilmaschinenmechaniker vor, seine Kunden über die Verwendungen ihrer Anlagesummen getäuscht zu haben – so hätten die Provisions-und Verwaltungskosten nicht wie angegeben bei fünf, sondern bei rund 14 Prozent gelegen. Der Schaden ist mit 500.000 Euro vergleichsweise gering.

Herrn Turgut drohen bis zu zehn Jahren Haft, allerdings geht es in dem Verfahren um Grundsätzliches – die Staatsanwaltschaft Hof will mit über 100 Zeugen nachweisen, dass das Geschäftsmodell von Anfang an auf Betrug ausgerichtet war. Wegen gewerbsmäßigen Betrugs drohen dem Angeklagten bis zu zehn Jahre Haft.

Michael Turgut beschäftigt die Justizbehörden in Deutschland bereits seit Jahren. Im Sommer 2016 ist er vom Landgericht Hof wegen Bankrott zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden – allerdings musste er diese Strafe bislang noch nicht antreten, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der 49-Jährige hatte Revision eingelegt und die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe darüber steht noch aus. Für den aktuellen Prozess hat das Landgericht Hof bislang 21 Verhandlungstage bis Mitte Januar angesetzt.

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