Questra Holdings Inc.! Kein Antrag auf Banklizenz bei der BaFin, viele Warnungen!

 

Nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Firma Questra Holdings Inc. in der Vergangenheit behauptet, bei der BaFin eine Erlaubnis für das Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland nach § 32 Abs. 1 KWG beantragt zu haben.

Die BaFin wies bereits in ihrer Mitteilung vom 27.07.2017 darauf hin, dass ein entsprechender Antrag dort zum Stand der Mitteilung nicht vorliegt und im Ba­F­in­Jour­nal Au­gust 2017 veröffentlicht. Weder Questra noch Agam (jenes Unternehmen, das die Veranlagungen für Questra machen solle) haben demnach bei der Bafin eine Erlaubnis beantragt, um Finanzdienstleistungen erbringen zu dürfen. Auch aktuell wurde keine Genehmigung beantragt oder Erlaubnis durch die BaFin erteilt.

Questra wirbt im Internet damit, ihre Anleger ganz schnell sehr reich werden zu lassen. Das einzige, was Interessierte dafür tun müssen: Geld überweisen, mit dem die wundersame Vermehrung gestartet werden kann. Auf die Euphorie folgt Enttäuschung. Dann nämlich, wenn nach anfänglichen Ausschüttungen die Auszahlungen stoppen. So ergeht es derzeit vielen, die an das System Questra geglaubt haben. Hinter diesen Systemen steckt offensichtlich ein Schwindel.

Ein Questra-Vermittler in Kasachstan wurde bereits zu 3 Jahren Haft verurteilt und Strafverfahren ausgeweitet.

Neben der BaFin warnen u. a. auch die österreichische Finanzmarktaufsicht, die Schweizer FinMa, die belgische und die liechtensteinische Behörde vor diesen System.

(Vielen Dank auch an den Burrenblog!)

 

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert