Lyoness-Umstellung auf AGB 2014 unzulässig – rechtskräftig verurteilt!
Das BGHS Wien (Az. 5C 587/16h) hat in einem rechtskräftigen Urteil vom 16. August 2017 festgestellt, dass die AGB-Umstellung unzulässig war. Die Klägerin konnte erst nach Anklicken der AGB 2014 in diese Einsicht nehmen. Auch bei diesem Urteil hat die Klägerin ihre getätigten Investitionen plus Zinsen abzüglich erhaltener Vergütungen zugesprochen bekommen.
Ein Auszug aus Seite 8 des Urteils zeigt die perfide Art und Weise von Lyoness auf, mit der die Mitglieder genötigt wurden:
„Gegenständlich hatte der Kläger bei seinem durch die beklagte Partei initiierten Umstieg auf das neue System keine Gelegenheit, Kenntnis von den neuen AGB 2014 zu erhalten. Die beklagte Partei legte dem Kläger diese nach den Feststellungen weder vor, noch hatte er sonst Gelegenheit, diese vor Umstieg auf das neue System zu lesen. Die AGB 2014 sind daher schon deshalb nicht Vertragsinhalt zwischen den Parteien geworden.“
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