Lyoness Deutschland GmbH / Die Herren Guido van Rüth & Libor Smerda !
Nicht nur der aktuelle Lyoness-GF Guido van Rüth ist im Visier der deutschen Staatsanwaltschaft, sein Vorgänger Herr Libor Smerda erhielt bereits am 29.12.2016 von der Staatsanwaltschaft Köln die Mitteilung (Schreiben liegt vor), dass gegen ihn ebenfalls ein Strafverfahren (115 Js 915/16) wegen Betruges u.a. eingeleitet wurde.
Libor Smerda war im Zeitraum vom 31.01.2011 und 18.11.2014 GF der Lyoness Deutschland GmbH und ist seit Juli 2015 geschäftsführender Gesellschafter der LS Learning System GmbH in Köln. Libor Smerda hat die Lyoness Deutschland GmbH in der „finanziellen Hochphase“ geführt und wohl aus eigenem Antrieb verlassen.
Obwohl Herr Smerda zum Zeitpunkt des Schreibens der Staatsanwaltschaft bereits mehr als 1 ½ Jahren nicht mehr dem „Lyoness-Kartell“ angehörte, wird Lyoness kein Interesse daran haben, dass der ehemalige GF seinem Gewissen folgt und der Staatsanwaltschaft sein Wissen über die Unregelmäßigkeiten bei Lyoness zur Verfügung stellt.
Den aktuellen GF Guido van Rüth wird man wohl lediglich im Rahmen erweiterter Ermittlungen mit der aktuellen mutmaßlichen Betrugsmasche der „Lyconet-Cloud’s“ in Verbindung bringen können, aber auch dies bleibt abzuwarten.
Am 28.02.2017 hat der Antragsteller der Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln Akteneinsicht beantragt, die mit der Begründung, dass das Akteneinsichtsrecht des Geschädigten stark begrenzt sei, abgelehnt wurde. Die Staatsanwaltschaft teilte weiter mit, dass im Raum Köln Akteneinsichten an Geschädigte in Wirtschaftssachen nur sehr eingeschränkt bewilligt werden.
In der gesamten Konstellation ist es daher umso unverständlicher, dass der digitalisierte Ermittlungsakt mit hunderten von Seiten von einer Düsseldorfer Lyoness-Kanzlei seither mutmaßlich an Verfahrensunbeteiligte weitergeleitet wurde. Somit hatte der Lyoness-Chefsyndikus Dr. Reif u. a. erneut die Möglichkeit, bei etwaigen Zeugen der Staatsanwaltschaft im Vorfeld entsprechend zu intervenieren. Für Vorgehensweisen dieser Art ist Lyoness-Anwalt Dr. Reif hinreichend bekannt, spätestens seit dem gescheiterten Ermittlungsverfahren der WKStA Wien gegen Lyoness.
Die zuständige Dezernentin der Staatsanwaltschaft Köln, ist mit den Vorgaben zu gerichtlichen Form- und Fristsetzungen sicher besser vertraut, als Oberstaatsanwalt Michael Schön der WKStA Wien. Dieser hatte im letzten Jahr des Ermittlungsverfahren es tatsächlich vollbracht, die zuständigen österreichischen Gerichte mit formaljuristischen Unzulänglichkeiten und dilettantischen Versäumnissen derart in Zugzwang zu setzen, dass in Folge „aus formalen Gründen das Ermittlungsverfahren“ einzustellen war.
Verweis auf Link :Schwere Vorwürfe wegen östereichische Jusitz
Lyoness hat dies wie einen Freispruch gefeiert, dabei war es nur dem „temporären Unvermögen“ eines Oberstaatsanwaltes Michael Schön geschuldet, der selbst noch 2012 im Skandal bei „Telekom Österreich“ als Kabinettchef der früheren österreichischen Justizministerin Karin Gastinger, im Mittelpunkt von Ermittlungen stand.
Verweis auf Link: Ex-Kabinettchef der Justizministerin im Visier von Ermittlungen
Eine umfassend begründete Dienstaufsichtsbeschwerde hierzu bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien wurde lediglich zur Kenntnis genommen. Als Ex-Kabinettchef einer Justizministerin hatte er sich im vergleichsweise kleinen Österreich eine funktionierende „Seilschaft“ aufgebaut, wo selbst nigerianische Spitzenpolitiker erblassen.
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