Übernahmeangebot von Lyoness-ID’s durch myWorld/Lyoness mit Falltüren!

Derzeit unterbreitet myWorld/Lyoness seinen Geschädigten/Gläubigern vermeintlich kulante Angebote (50% Rückzahlung der Forderungssumme) in Verbindung mit einer Vereinbarung, vor deren Unterzeichnung verschiedene Fachanwälte dringend abraten.

Die Geschädigten laufen hier Gefahr, sich postwendend mit einer Schadensersatzklage in Höhe von mind. 20.000 € von myWorld/Lyoness konfrontiert zu sehen.

Siehe auch: Angebot von myWorld/Lyoness

Darin ist u. a. zu lesen:

„Der Übergeber verpflichtet sich den Inhalt dieser Vereinbarung geheim zu halten, wobei diese Verschwiegenheitspflicht zeitlich unbegrenzt ist. Der Übergeber verpflichtet sich darüber hinaus im Falle der Verletzung dieser vertraglichen Bestimmung zur Schadensersatzleistungen. Die Höhe des Schadensersatzes wird – ohne Rücksicht auf den tatsächlich eingetretenen Schaden – durch Vereinbarung einer Konventionalstrafe im Ausmaß von EUR 20.000,– (in Worten: Euro zwanzigtausend) pauschaliert, wobei es sich der Übernehmer ausdrücklich vorbehält, einen allenfalls über diesen Betrag hinausgehenden Schaden zusätzlich geltend zu machen. Der Übergeber anerkennt ausdrücklich die Angemessenheit dieser Konventionalstrafe.“

 

 

 

 

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