Das stille Aus der Lyoness Europe AG – und die Verantwortung der Führung.

Buchs SG – Was bleibt vom einst global operierenden Shopping-Netzwerk „Lyoness“? Ein nüchterner Eintrag im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Am 30. April 2025 wurde das Konkursverfahren gegen die LYONESS EUROPE AG in Buchs (Kanton St. Gallen) durch die Konkursrichterin des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland „mangels Aktiven“ eingestellt. Das Unternehmen ist vermögenslos, das Verfahren wird abgebrochen, eine ordentliche Abwicklung findet nicht mehr statt. Für viele Gläubiger und Kritiker ist dies nicht nur ein juristischer Schlussstrich, sondern auch ein symbolischer Tiefpunkt in der Geschichte eines Konzerns, der seit Jahren unter dem Verdacht des illegalen Strukturvertriebs steht.

Eine Gesellschaft verschwindet – die Verantwortung bleibt

Die Liquidation einer Aktiengesellschaft bedeutet nicht das Ende der Verantwortlichkeit ihrer Führungspersonen. Im Gegenteil: Gerade wenn ein Konkurs mangels Aktiven erfolgt, also ohne Mittel für Gläubiger oder Prozesskosten, stellt sich die Frage, ob die früheren Verwaltungsräte und Geschäftsführer ihren gesetzlichen Pflichten nachgekommen sind.

Gemäß Art. 754 des Obligationenrechts haften Organe einer AG persönlich, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben – etwa durch verspätete Insolvenzanzeige, Missachtung von Überschuldungsregeln (Art. 725 OR), mangelhafte Buchführung oder Gläubigerbenachteiligung. Der wirtschaftliche Totalschaden für Gläubiger kann also zivilrechtliche Schadenersatzansprüche gegen die einstigen Entscheidungsträger nach sich ziehen, notfalls aus deren Privatvermögen.

Lyconet und myWorld: Rechtsnachfolger oder nur „Rebranding“?

Während die LYONESS EUROPE AG nun offiziell abgewickelt wird, sind deren Geschäftsmodell und Strukturen längst in andere Gesellschaften überführt worden: Lyconet agiert als Vermarktungsorganisation, über die sogenannte „Marketer“ neue Partner werben sollen. myWorld tritt als Betreiberin der Plattform auf, über die Cashback-Versprechen angeblich realisiert werden, mit internationaler Expansion, großen Marketing-Events und auffälliger Rhetorik.

Für viele Juristen sind Lyconet und myWorld faktische Nachfolger der ursprünglichen Lyoness-Struktur. Auch existieren mehrere Gerichtsurteile, die Lyconet/myWorld als Nachfolgeunternehmen in der Verantwortung sehen. Die Kontinuität zeigt sich nicht nur im Personal, viele Führungsfiguren aus der Lyoness-Zeit sind heute in leitender Funktion bei den Nachfolgegesellschaften, sondern auch im Geschäftsmodell: Weiterhin steht die Gewinnung neuer Partner im Vordergrund, weiterhin ist die Transparenz über Erträge, Auszahlungen und tatsächliche Cashback-Leistungen begrenzt.

Zentrale Figuren im Fokus: Hubert Freidl und Mario Kapun

Als Gründer und internationaler Kopf der Lyoness-Gruppe gilt der österreichische Unternehmer Hubert Freidl, der über Jahre hinweg das System aus Cashback-Versprechen, Mitgliedsgebühren und Empfehlungsprovisionen aufgebaut und gesteuert hat. Auf operativer Ebene war lange Zeit Mario Kapun für die LYONESS EUROPE AG als CEO und Verwaltungsrat tätig, laut Handelsregister bis ins Jahr 2023.

Beide Personen sind in verschiedenen Ländern bereits mit teils empfindlichen Sanktionen konfrontiert worden. So erklärten etwa österreichische, italienische und deutsche Behörden das Geschäftsmodell von Lyoness in mehreren Verfahren als illegales Schneeballsystem. In Norwegen wurde Lyoness 2018 verboten. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland untersucht das Geschäftsmodell mit Blick auf unerlaubte Einlagen.

Fazit: Eine AG verschwindet – der Schatten bleibt

Der Konkurs der LYONESS EUROPE AG ist kein gewöhnlicher Firmenzusammenbruch. Er steht am Ende einer langjährigen Geschichte voller juristischer Kontroversen, Warnungen von Aufsichtsbehörden und enttäuschter Vertriebspartner. Mit der Einstellung mangels Aktiven bleibt nicht nur ein wirtschaftlicher Scherbenhaufen zurück, sondern auch eine Vielzahl offener Fragen, insbesondere an Hubert Freidl und Mario Kapun.

Hinweis: Und wie immer gilt, die Betroffenen können sich gerne dazu äußern, oder wenn jemand mehr oder andere Informationen dazu hat, kann er sie uns gerne mitteilen. Wir sind nicht daran interessiert, falsche Behauptungen aufzustellen und unser vorrangiges Ziel bleibt die Bereitstellung einer vollständigen Dokumentation.

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