Lyconet/myWorld für Schulden/Verträge der Lyoness Europe AG verantwortlich!

OLG Wien mit klarer Ansage: Täuschung, Irreführung beim myWorld Aktienprogramm!

Das Oberlandesgericht Wien erkannte die Täuschung und verurteilte die Folgefirmen von Hubert Freidl zur Rückzahlung der bei Lyoness getätigten Investitionen. Und ja, es sind Investitionen.

Das Berufungsurteil (Az. 2 R 28/24p) vom 27. Juni 2024 des Oberlandesgerichts Wien befasste sich mit den Täuschungspraktiken von Hubert Freidl und seiner Unternehmen im Rahmen des myWorld Share Program. Hubert Freidl versuchte, durch das myWorld Share Program den Eindruck zu erwecken, dass alle Investitionen bei der Lyoness Europe AG von den neuen Vertragspartnern Lyconet Austria GmbH und myWorld Austria GmbH übernommen würden.

Die Marketer, vom Gericht im Urteil als Investoren benannt, sollte ihre bisherigen Investitionen in myWorld Share Points umwandeln, um Anteile an einer „börsennotierten“ myWorld zu erhalten. Allerdings mussten die Anleger auf die Teilnahme am bisherigen Cloudprogramm verzichten und die neuen Geschäftsbedingungen akzeptieren. Dies führte dazu, dass die Anleger weiterhin Zahlungen leisten mussten, ohne einen tatsächlichen Wert zu erhalten, während die neuen Firmen jeglichen Bezug zur Lyoness Europe AG leugneten.  

Auszug Urteil OLG Wien (27.06.2024), Seite 6/7:

„Zudem hafteten die Beklagten aufgrund des kollusiven Zusammenwirkens im Rahmen einer Scheinkonstruktion als Mittäter deliktisch wegen absichtlicher und sittenwidriger Schädigung, da sie durch Täuschungshandlungen…….“

„Die Rechtswidrigkeit des Handelns ergebe sich insbesondere auch aus dem vorsätzlichen Verschweigen, dass der Totalverlust aller Investments mit der Umstellung unweigerlich eintrete.“

Weiter stellte das Gericht erneut fest, dass die Geschäftsbedingungen der Lyoness Europe AG intransparent und das gesamte System ein verbotenes Schneeball- oder Pyramidensystem war. Die neuen Vertragspartner agierten in einer Weise, die den Anlegern glauben ließ, dass ihre Investitionen weiterhin gültig seien und sie Anspruch auf myWorld-Aktien hätten. Letztlich entschied das Gericht, dass die Anleger ihre ursprünglichen Investitionen zurückerhalten müssten.

Auszug Urteil OLG Wien, Seite 13:

„Die Vertragsbedingungen der Vereinbarung…..und ihrer ursprünglichen Vertragspartnerin, der Lyoness Europe AG, sind somit intransparent….und einer Einwilligung in den Vertrag entgegenstehend. Überdies liegt ein verbotenes Schneeball- oder Pyramidensystem vor……ein System sittenwidrig ist, bei dem der Verbraucher die Möglichkeit vor Augen hat, eine Vergütung zu erzielen, die überwiegend durch das Einführen neuer Verbraucher in ein solches System und weniger durch den Verkauf oder Verbrauch von Produkten zu erzielen ist.“

Dieses Urteil ist in vielerlei Hinsicht ein sehr wichtiges Urteil, da es die bankrotte Lyoness Europe AG, Lyconet und myWorld in rechtlich in Verbindung bringt. Auch die Täuschung der Marketer um diese zu einem Umstieg auf das angeblich börsennotiertes Unternehmen myWorld zu bewegen, wurde rechtlich abgeurteilt und als das gewürdigt was es tatsächlich ist. Alles eine Täuschung aus dem Hause Lyoness, Lyconet und myWorld.

Und die nächste Gerichtsurteile stehen bereits an.

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