Lyoness Europe AG und Lyoness Norway AS und die letzte Runde in Norwegen!

Lyoness/Lyconet etc. versteht es allgemein sehr gut negative Beschlüsse von Behörden so lange wie möglich hinauszuzögern, prinzipiell zu verneinen, zu leugnen oder zu beschönigen.

Der Veröffentlichung der norwegischen Behörde vom 13.03.2019 zum Beschluss vom 27.01.2019 ist jedoch nichts hinzuzufügen. Auch in dieser Instanz ist die Lyoness Europe AG und Lyoness Norway AS gescheitert.

Wie die Lyoness Europe AG & und Lyoness Norway AS als ziviler Delinquent, die Missstände zeitnah transparent und für die Behörden nachvollziehbar beheben will, darf mit Spannung erwartet werden.

Die Veröffentlichung der Behörde vom 13.03.2019 ( Norwegische Behörde 13.03.2019 ) in seiner Übersetzung:

Lyoness – Anforderung einer schriftlichen Bestätigung, dass der Verstoß gegen die Pyramidensystembestimmung im Lotteriegesetz behoben wurde, vgl. § 16 Abs. 4 des Lotteriegesetzes

Die Lotterieaufsicht verweist auf den Beschluss des Ausschusses vom 27. Januar 2019, in dem der Klage von Lyoness Europe AG und Lyoness Norway AS hinsichtlich des Beschlusses der Aufsicht vom 31. Mai 2018 nicht stattgegeben wurde. Des Weiteren verweisen wir auf die Entscheidung des Amtes vom 28. Februar 2019, den Beschluss nicht auszusetzen.

Der Prüfungsausschuss hat schlussgefolgert, dass Lyoness ein Umsatzsystem ist, welches laut § 16 Abs. 2 ein Pyramidensystem ist, und hat dem Beschluss der Lotterieaufsicht stattgegeben. Der Ausschuss hat keinen Grund dafür gefunden, Lyoness Europe AG und Lyoness Norway AS die Möglichkeit einzuräumen, ungesetzliche Umstände zu beheben. Der Beschluss hat zur Folge, dass die Lyoness Europe AG und Lyoness Norway AS den gesamten Betrieb, die Teilnahme und die Verbreitung der Produkte des Unternehmens in Norwegen einzustellen hat.

Aus dem Beschluss der Aufsicht vom 31. Mai 2018 geht hervor, dass der Beschluss zur Einstellung des Betriebs von Lyoness beinhaltet, dass sämtliche Käufe und Einzahlungen norwegischer Teilnehmer und Cashback-Betriebe von Lyoness, Lyconet und Cashback World einzustellen sind. Des Weiteren sind die Vermarktung des Unternehmens, der Einsatz von Bonuskarten und der Verkauf von Rabattcoupons, Anteilen an Customer Clouds, Geschenkkarten, Marketingmaterialien, Seminaren und Ähnlichem einzustellen. Ebenfalls ist Lyoness dazu angehalten, sämtliche Auszahlungen von Rabatten, Boni und Provisionen an die norwegischen Teilnehmer einzustellen.

Die Aufsicht fordert eine zeitnahe schriftliche Bestätigung von Lyoness Europe AG und Lyoness Norway AS dafür an, dass der Verstoß gegen § 16 des Lotteriegesetzes behoben wurde, vgl. Lotteriegesetz § 16 Abs. 4.

Wir verweisen auf den Beschluss der Aufsicht vom 31. Mai 2018 und möchten darauf aufmerksam machen, dass der Beschluss zur Stilllegung des Betriebs von Lyoness in Norwegen Lyoness Europe AG und Lyoness Norway AS nicht daran hindert, den Teilnehmern die Beträge zurückzuzahlen, die sie bis zur Beschlussnahme für den Kauf von Rabattcoupons und Anteilen an Customer Clouds gezahlt haben und die nicht in Form eingelöster Rabattcoupons zurückgezahlt wurden. Ebenso wenig ist Lyoness durch den Beschluss daran gehindert, die Beträge zurückzuzahlen, die die Teilnehmer bis zur Beschlussnahme für den Kauf von Marketingmaterial und Seminaren gezahlt haben. Lyoness ist ebenfalls dazu berechtigt, die Beträge auszuzahlen, die sich die Teilnehmer in Form von Rabatten durch den eigenen Einkauf bei den Cashback-Betrieben bis hin zur Beschlussnahme erarbeitet haben.

Die Aufsicht betont, dass wir die Angelegenheit präzise auswerten werden. Ein Verstoß gegen § 16 ist als grober Verstoß gegen das Lotteriegesetz zu werten und kann mit Bußgeldern oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden, vgl. § 17 Abs. 2 des Lotteriegesetzes. Eine solche Strafe kann Unternehmen und Personen auferlegt werden, die vorsätzlich oder fahrlässig ein Pyramidensystem gründen, betreiben, an diesem teilnehmen oder dieses verbreiten, vgl. § 17 u. § 16.

1 Kommentar
  1. HP
    HP sagte:

    Was gibts Neues in Deutschland über Lyconet zi berichten? Staatsanwaltschaft usw?
    In meinem Umfeld machen sie sich lustig über mich….der Eine hat jetzt seinen Job gekündigt und will voll durchstarten…

    Antworten

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