Lyoness klagt und in Indien wird die Flucht nach vorne angetreten!

Oje……Lyoness wird wegen Ruf- und Geschäftsschädigung klagen. Der Klage sehen wir gelassen entgegen, die erschienenen Artikel sind gut recherchiert und den Fakten entsprechend wiedergegeben.

Nun war ja über Wochen Lyoness Indien von deren „Country List“ verschwunden, lediglich im Mitgliederbereich wurde noch der Anschein eines aktiven Unternehmens vor Ort suggeriert. Mit Veröffentlichung der gestrigen Artikel scheint Indien plötzlich mit der LYONESS INDIA PRIVATE LIMITED in der Country-List  wieder auf! Aber was macht diese Firma in Indien überhaupt?
GANZ SICHER KEINE EINKAUFGEMEINSCHAFT! Und wenn…, wieder ohne Zulassung!
Denn….der eingetragene Unternehmensgegenstand dieser Firma ist: Buchhaltung und Wirtschaftsprüfung ; Steuerberatung; Marktforschung und Meinungsumfragen ; Unternehmens- und Managementberatung.
Natürlich haben wir umgehend die indischen Behörden darüber informiert. Der unbelehrbare Lyonese sollte auf der  Lyoness-Website nach Geschäften in Indien suchen, die die Cashback-Card dort akzeptieren – gerade 1 – und die eingesammelten Gelder gegenüberstellen.
Die Behauptung von Lyoness, die rechtlichen Bestimmungen eines Landes genau zu prüfen, bevor Geschäftsaktivitäten entfaltet werden, ist eine glatte Lüge. Der Strukturvertrieb ist in die Länder quasi „einmaschiert“, hat den Menschen dort die Mär über „die Chance der ersten Stunde“ verkauft und kräftig Geld eingesammelt.
Im Nachgang hat man meist eine Länderniederlassung der Lyoness Management GmbH ins Land gesetzt und dann versucht eine Ländergesellschaft zu etablieren. Der Zweck dieser Ländergesellschaften war/ist aber lediglich den Hauch von Seriosität zu vermitteln, um weiter im Kerngeschäft „Pakete etc.“ verkaufen zu können.
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