Lyoness und die Gutscheine! Rechtlich und bilanziell unbedenklich?

In jedem Loyalty-Programm (z.B. bei Miles&More) müssen für nicht monetäre Leistungen, wie das Sammeln von Punkten oder Bonusmeilen Rückstellungen gebildet werden, da diese Punkte, die meine Konsumenten gesammelt haben, irgendwann eingelöst werden können. Lufthansa muss beispielsweise für seine Statuskunden, bei denen die Bonusmeilen nie verfallen, Milliarden Rückstellungen in den Bilanzen ausweisen.

Bei Lyoness hat man Mitgliedern bei den Anzahlungen auf 2000 EUR Gutscheine in einer gewissen Höhe versprochen (je nach Spanne des Händlers). Alleine für diese 2000 EUR ergeben sich demnach Gutscheinansprüche von Minimum ca. 10%, die auf alle Fälle hätten zurückgestellt werden müssen, selbst wenn keine Aufzahlung erfolgt. Gemessen am Versprechen von Lyoness, dass alles so einfach ist und ja alle shoppen, hätte Lyoness darüber hinaus sogar davon ausgehen müssen, dass ein hoher Prozentsatz der angezahlten Gutscheine tatsächlich zur Aussendung kommt. Dafür hätten Millionen an Gutscheinen oder Geldmittel zurückgestellt werden müssen. Ebenfalls hätten auch die jeweiligen Händler solche Gutscheinrückstellungen bilden müssen, um dieses Volumen der angezahlten Gutscheine bei Vollzahlung überhaupt liefern zu können. Nichts davon dürfte aber je geschehen sein.

Angeblich interessiert sich die österr. Finanz nur für operative Geschäfte im eignen Land und für im Land getätigte Geschäfte mit österr. Firmen. Lyoness hat also nicht umsonst die Verträge mit Konsumenten/Mitgliedern mit einer schweizer Firma geschlossen. Und für schweizer Mitglieder mit der Lyoness-Management GmbH in Graz (!!) Dies wurde aber nie vernünftig hinterfragt, denn die operative Anwerbung von Mitgliedern mit Anzahlungen erfolgte in Österreich, die Mitglieder sind Österreicher, die Händler wurden von Österreich aus angeworben, die Gutscheine in der Bestellung sind österr. Firmen und sämtlich in diesem Zusammenhang stehenden Werbemaßnahmen und Werbedokumente sind in Österreich entstanden. Das Vorschieben eines schweizer Vertragspartners, der überhaupt kein operatives Büro (Tatsächlichkeitsmerkmale!) in Buchs unterhält bzw. operativ involviert war, muss doch auch steuerlich für Österreich relevant sein. (Das gilt natürlich auch gleichermaßen für andere Länder)

Wir werden sehen wie es die noch verbliebenen Gutscheinpartner sehen und eine Finanzpolizei reagiert.

 

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