Strafantrag gegen Lyoness-Chef: Staatsanwaltschaft glaubt Freidl nicht!
Lyoness ist schon seit längerer Zeit wegen Werbekampagnen sowie der bekannten Anlage „Rapid“ im Visier der Justiz Wien. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Unternehmensgründer Hubert Freidl vor, die Prospektpflicht verletzt zu haben.
Wie aus dem Strafantrag gegen Freidl hervorgeht, glauben ihm die Ermittler nicht. Die Lyoness Europe AG und Freidl haben die Vorwürfe gegenüber den Behörden zurückgewiesen, sie legten unter anderem Stellungnahmen von Gutachtern vor. „Diese leugnenden Verantwortungen“ fänden „jedoch in den Ermittlungsergebnissen keine Deckung“, heißt es in dem Strafantrag der WKStA vom 22. Dezember 2016. Der Strafantrag bezieht sich auf die „Werbekampagnen“ „Österreich“, „Ungarn“ und „Slowakei“ sowie die Option „Premium Ranking Europe“ aus den Jahren 2008 und 2009.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei um prospektpflichtige Veranlagungen, die Freidl öffentlich angeboten habe, ohne zeitgerecht einen gebilligten Kapitalmarktprospekt veröffentlicht zu haben. Er habe deshalb gegen das Kapitalmarktgesetz (KMG) verstoßen, so der Vorwurf. Die WKStA beantragte daher die Verhängung einer Verbandsgeldbuße gegen die Lyoness Europe AG. Außerdem werde der Verfall der durch mögliche Straftaten erlangten Vermögenswerte zu erklären sein. Berechnungsgrundlage sei das Kapital, das durch die Verletzung der Prospektpflicht von Anlegern eingesammelt wurde – abzüglich allfälliger Aufwendungen. Der Betrag lasse sich jedoch schwer ermitteln. Bei der Werbekampagne „Österreich“ etwa sei das Veranlagungspotenzial bei 13,5 Millionen Euro gelegen, 4,41 Millionen Euro seien eingenommen worden. Die restlichen Kampagnen hätten ein Potenzial von 2 bis 15 Millionen Euro gehabt.
Die besagten Kampagnen waren nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Veranlagungen im Sinne des KMG. „Die Teilnehmer erwarben jeweils Forderungsrechte auf Zuteilung eines Anteils an einem zukünftigen Kundenstock, der mit dem für die Werbekampagnen von den Teilnehmern gemeinsam aufgebrachten Kapital aufgebaut werden sollte“, so der ermittelnde Oberstaatsanwalt. Das Kapital sei direkt in die Werbekampagnen zur Gewinnung neuer Kunden investiert worden. „Es lag eine Risikogemeinschaft vor, weil der allfällige Misserfolg der Werbekampagnen den Verlust des eingesetzten Kapitals bewirkte. Die Teilnehmer waren darüber hinaus bei der Zuteilung der Neukunden demselben Vermögensrisiko ausgesetzt“, sie hätten auf die Geldverwaltung durch Lyoness keinen Einfluss gehabt.
Freidl habe die Taten zugunsten der Lyoness Europe AG begangen. Diese habe dadurch wirtschaftliche Vorteile erlangt. „So ersparte sie sich nicht nur Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erstellung des Prospekts, sondern bewirkte mit dem Verstoß gegen die Prospektpflicht auch eine Verbesserung der Wettbewerbssituation.“ Zuletzt habe sich die Lyoness Europe AG folgendermaßen verantwortet: Nicht Freidl, sondern ein mittlerweile verstorbenes Verwaltungsratsmitglied von Lyoness habe sich alleine um die Durchführung der Werbekampagnen gekümmert. Der Schweizer sei für die rechtlichen Belange und den Vertrieb zuständig gewesen und habe federführend die Zeichnungsscheine erstellt. Das glauben die Ermittler nicht: Freidl habe nämlich die Werbekampagnen bereits im Vorfeld „federführend und öffentlich“ beworben, zum Beispiel mittels einer Power-Point-Präsentation bei einer Veranstaltung im April 2008 in Liezen.
Auch die Struktur des Lyoness-Konzerns und die Aufteilung der Verantwortungsbereiche stünden der „gewählten Verteidigungslinie“ entgegen: „Dass Hubert Freidl als Entwickler, wirtschaftlich Berechtigter und CEO des Lyoness-Konzerns mit allumfassenden Organfunktionen, der von seinen Mitarbeitern als Visionär, als Kopf von Lyoness und tonangebend beschrieben wird, mit der Entwicklung und Vermarktung der Werbekampagnen sowie der Option mit einem Veranlagungspotential von 33.500.000 Euro nicht vertraut gewesen sein soll, ist nicht überzeugend und lebensfremd“, so der Ermittler. Der verstorbene Schweizer sei bis 2011 Mehrheitsgesellschafter der Lyoness International „und als Verwaltungsratsmitglied nur für die Verwaltung und Buchhaltung sowie den Finanzbereich zuständig“ gewesen. Lyoness wollte den Strafantrag nicht kommentieren.
Den aktuellen Artikel dazu finden Sie auf www.derstandard.at:
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