„Post vom Masseverwalter? – Warum viele Marketer von myWorld mit Rückforderungen rechnen müssen“
Mit dem Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 13. August 2025 ist die Schließung der myWorld International AG endgültig besiegelt. Doch für viele frühere Marketer und Vermittler könnte das Verfahren jetzt erst richtig unangenehm werden: Denn die Insolvenzverwalter prüfen nach Angaben aus Gläubigerkreisen auch, ob ausbezahlte Provisionen der letzten Jahre zurückgefordert werden können.
Gläubiger fordern Rückabwicklung
Insbesondere geschädigte Anleger haben beantragt, dass der Masseverwalter hohe Auszahlungen an Führungskräfte und Top-Verdiener im Vertrieb anfechten soll. Damit wird geprüft, ob Millionenbeträge, die noch bis weit nach Eintritt der Überschuldung an Marketer geflossen sind, wieder in die Masse zurückgeführt werden können.
Schneeballsystem-Logik vor Gericht bestätigt
In zahlreichen Urteilen der vergangenen Jahre, bis hin zum Obersten Gerichtshof, wurde das Geschäftsmodell von Lyoness/Lyconet und deren „Shopping Point Packs“, Clouds und LEDV-Programmen als Schneeballsystem eingestuft. Das hat eine weitreichende juristische Konsequenz: Zahlungen, die auf einem sittenwidrigen Geschäftsmodell beruhen, gelten nicht als geschützte Provision, sondern als ungerechtfertigte Bereicherung.
Wer besonders betroffen ist
- Top-Marketer im Vertrieb, die zwischen 2022 und 2025 noch hohe Summen kassiert haben.
- Marketer, die nachweislich Provisionen aus dem reinen Weiterverkauf und Vermittlungen von Packs erhalten haben, ohne dass echte Umsätze mit Konsumenten dahinterstanden.
- Personen, die bereits in früheren Verfahren im Zusammenhang mit myWorld/Lyconet namentlich aufgetaucht sind.
Droht jetzt die Rückzahlung?
Rechtsanwälte verweisen darauf, dass die Insolvenzverwalter in Österreich bei kostendeckendem Vermögen verpflichtet sind, alle möglichen Anfechtungsansprüche zu prüfen. Damit steigt das Risiko, dass gerade jene Marketer, die bisher „gut verdient“ haben, nun Post vom Masseverwalter bekommen – mit der Aufforderung, Provisionen zurückzuzahlen.
Fazit: Vorsicht, die Uhr tickt
Für viele frühere Vertriebspartner bedeutet das Insolvenzverfahren nicht das Ende, sondern den Anfang einer neuen juristischen Auseinandersetzung. Die Argumentation der Insolvenzverwalter ist klar: Wer von einem verbotenen System profitiert hat, darf den Gewinn oder Provision nicht behalten.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der Information, journalistischen Analyse und unabhängigen Meinungsbildung im Sinne von Artikel 5 des Grundgesetzes sowie § 51 UrhG (Zitatrecht). Sämtliche Angaben beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, offiziellen Mitteilungen und sorgfältiger redaktioneller Recherche. Trotz größter Sorgfalt übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der enthaltenen Informationen.
Quellen:
Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 13.08.2025 – Anordnung der Schließung der myWorld International AG (öffentliche Insolvenzbekanntmachung, Abruf 14.08.2025).
Insolvenzantrag der myWorld International AG vom 04.08.2025, eingebracht durch Aschmann & Pfandl Rechtsanwälte GmbH, GZ P610117 (Auszug, redaktionell ausgewertet).
Betriebsprüfung FA Graz (Jahre 2015–2019), strittige Forderung von ca. EUR 56,385 Mio (laut Insolvenzantrag vom 04.08.2025).
Gerichtliche Urteile und Feststellungen gegen Lyoness/myWorld/Lyconet – u. a. OGH Österreich 17.12.2015, 4 Ob 60/15s; weitere nationale Urteile in DE, CH, IT, NO (2014–2023).
Interviews und Aussagen von betroffenen Marketern (2022–2025), redaktionelle Dokumentation.












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