Cashback Universe – noch intransparenter als Lyconet und myWorld
Gezielte Ansprache ehemaliger Lyconet-Marketer
Schon der Einstieg des Calls macht deutlich, an wen sich die Botschaft richtet: „Ihr habt euch jahrelang etwas aufgebaut, jetzt ist die Zeit gekommen, eure Erfolge zu sichern.“
Diese Rhetorik zielt eindeutig auf jene ab, die zuvor im Lyconet-System aktiv waren. Denn erst nach der Insolvenz der myWorld– und Lyconet-Gesellschaften begann Cashback Universe mit aggressiver Werbung und der Reaktivierung alter Netzwerke.
Damit spricht vieles dafür, dass hier ein Publikum angesprochen wird, das bereits Erfahrung mit den Strukturen, Begriffen und Vertriebsmodellen von Lyconet hat und emotional wie wirtschaftlich noch an frühere Versprechen gebunden ist.
Verantwortung ausgeschlossen – Risiko bei den Teilnehmern
Der eingespielte Disclaimer unterstreicht, dass die Betreiber keinerlei Verantwortung übernehmen.
Die genannte ONE STEP AHEAD LLC ist in Delaware registriert, steht aber bei keiner Finanzaufsicht unter Kontrolle und bietet laut eigener Aussage „keine Investmentdienstleistungen“ an. Sämtliche Inhalte dienten „ausschließlich Bildungszwecken“.
Damit wird das volle Risiko auf die Nutzer abgewälzt – ein Vorgehen, das bereits aus früheren Lyconet– und myWorld-Präsentationen bekannt ist.
Nach Einschätzung von Juristen und Analysten ist das ein typisches Merkmal von Konstruktionen, die bewusst außerhalb der Aufsicht agieren: formal rechtlich abgesichert, aber operativ ungreifbar.
Künstliche Moderation – echte Fragen ohne Antwort
Anstelle einer identifizierbaren Geschäftsführung tritt im Webinar ein KI-Avatar auf, der die Präsentation führt. Selbst der vermeintliche „Pete“, der als Verantwortlicher vorgestellt wird, ist lediglich eine animierte Figur. Von einer realen, haftenden Unternehmensleitung keine Spur.
Dieses Vorgehen erinnert an die späten Phasen des Lyconet-Marketings, in denen ebenfalls anonyme Sprecher oder generische „Hosts“ eingesetzt wurden, um Professionalität zu simulieren und gleichzeitig jede persönliche Verantwortung zu vermeiden.
Für die Teilnehmer bleibt unklar, wer tatsächlich Entscheidungen trifft oder Gelder verwaltet – ein deutliches Warnsignal für fehlende Unternehmenssubstanz.
Fehlende Aufsicht – bekannte Risiken
Weder ONE STEP AHEAD LLC noch Cashback Universe sind in einem nationalen oder europäischen Register als beaufsichtigte Finanzdienstleister gelistet. Offizielle Zulassungen, Lizenzen oder eine Offenlegung der Eigentümerstruktur existieren nicht.
Wie wir bereits dokumentierten, wiederholen sich damit dieselben Risiken, die bereits bei früheren Lyconet– und myWorld-Folgeprojekten zu sehen waren: rechtliche Intransparenz, fehlende Anlegerabsicherung und mögliche Umgehung von Verbraucherschutzvorgaben.
Während die Marketingmaterialien von „bahnbrechenden Innovationen“ sprechen, fehlen konkrete Angaben zu Zahlungsströmen, Vertragspartnern oder Zuständigkeiten. Auch die angeblich internationale Marketingagentur, die beim Händleraufbau unterstützen soll, bleibt namentlich ungenannt, ein weiteres Indiz für fehlende Nachvollziehbarkeit.
Zunehmende Meldungen bei Aufsichts- und Strafbehörden
Nach Recherchen von Beobachtern und Einträgen bei verschiedenen Meldestellen häufen sich derzeit Hinweise auf Cashback Universe und damit verbundene Akteure.
Sowohl die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Österreich als auch die BaFin (Deutschland), die FMA (Österreich und Liechtenstein), die SEC (USA) und weitere Behörden wurden informiert.
Geprüft wird laut Recherchen, ob Anhaltspunkte für unerlaubte Finanzgeschäfte, unlizenzierte Vertriebssysteme oder die Fortführung untersagter Strukturen vorliegen könnten.
Die wachsende Zahl der Meldungen deutet darauf hin, dass Aufseher die Entwicklung genau beobachten – insbesondere mit Blick auf die Übernahme alter Lyconet-Strukturen unter neuem Namen.
Fazit
Cashback Universe präsentiert sich als Neubeginn, folgt jedoch klar den Mustern seines Vorgängers.
Gezielte Ansprache ehemaliger Marketer, anonyme Moderation, fehlende Lizenzierung und ein Haftungsausschluss, der alle Risiken auf die Teilnehmer abwälzt – all das spricht eher für ein Rebranding als für einen echten Neustart.
Solange weder Unternehmensverantwortliche noch Zahlungsströme nachvollziehbar offengelegt werden, gilt für potenzielle Teilnehmer und Investoren: äußerste Vorsicht.
Hinter den altbekannten Versprechen vom „Neuanfang“ und der „Chance, Teil von etwas Größerem zu sein“ könnte sich am Ende nur eines verbergen – die Fortsetzung eines gescheiterten Systems unter anderem Namen.
Hinweis:
Dieser Artikel basiert auf öffentlich zugänglichen Quellen, dokumentierten Beschwerden von Investoren und einer offiziellen Presseanfrage an Blocktrade. Es handelt sich um eine journalistische Analyse. Alle Aussagen über rechtliche Risiken oder mögliche Vertragskonstellationen sind als Einschätzungen zu verstehen, nicht als abschließende Rechtsberatung.
- Art. 6 und Art. 8 MiCA-Verordnung (EU) 2023/1114 – Anforderungen an transparente, faire und nicht irreführende Kommunikation von Krypto-Asset-Anbietern.
- BaFin-Merkblatt zu Werbung und Hinweisen bei Finanzprodukten (Stand: Juli 2022) – Pflicht zur deutlichen, wahrnehmbaren Risikoinformation.
- SEC Rule 156 (17 CFR § 230.156) – Unlawful misleading statements in investment company sales literature.
- FTC Disclosure Guides (U.S. Federal Trade Commission, 2023 Update) – Pflicht zur klaren, unübersehbaren Platzierung von Hinweisen („clear and conspicuous disclosure“).
- Vergleichbare Fälle in MLM-basierten Finanzstrukturen, dokumentiert in: ESMA Public Statement „Warnings on unlicensed financial promotions in social media“, April 2024.
- Chat / Call v. 27.10.2025





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