Droht der @MediaBox das Markt-Aus? Mängel bei CE-Konformität im Fokus der Marktaufsicht
Ein Fall mangelnder Produktsicherheit prüft derzeit die Marktaufsicht beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Österreich: Die Marktaufsicht prüft das Produkt „@MediaBox“, das von einem gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen bei den Behörden gemeldet wurde. Nach seiner ersten Einschätzung weist das Gerät erhebliche Mängel auf, die den europäischen Vorschriften für den Vertrieb widersprechen. Insbesondere fehlen grundlegende Kennzeichnungen und Dokumentationen, die im EU-Raum verpflichtend sind.
Laut Hersteller trägt die „@MediaBox“ eine CE-Kennzeichnung und soll den Richtlinien für elektromagnetische Verträglichkeit (2014/30/EU), Niederspannung (2014/35/EU) sowie der Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) und der Verordnung 107/2009 entsprechen. Diese Vorschriften legen fest, dass eine eindeutige Identifikationsnummer, der Herstellername und eine vollständige Adresse am Produkt oder in der Dokumentation vorhanden sein müssen. Weiterhin ist eine Bedienungsanleitung in der jeweiligen Landessprache verpflichtend, die sicherheitsrelevante Informationen enthält.
Doch der beauftragte Sachverständige fand am „@MediaBox“-Gerät weder eine eindeutige Identifikationsnummer noch eine Typenbezeichnung des Herstellers vor. Die einzige Kennzeichnung, die auf dem Produkt angebracht ist, stellt eine MAC-Adresse dar – unzureichend für die Anforderungen an EU-Produkte. Auch die Bedienungsanleitung weist erhebliche Lücken auf und entspricht nicht den Normen, die innerhalb der EU gelten.
Bereits beim offiziellen „@MediaBox“-Kickoff-Event am 27. Juli in Graz zeigten sich erste Anzeichen von Problemen: Die ersten Geräte wurden an österreichische Marketer verteilt, die das Produkt bis Ende September testen sollten. Verwunderlich bleibt, warum nach einer Testphase in Italien im Jahr 2022 eine weitere Testreihe notwendig war.
Das Versprechen der „@MediaBox“ klingt verlockend: Einfach den Fernseher einschalten, Werbung schauen und dabei Geld verdienen – eine Idee, die fast zu schön erscheint, um wahr zu sein und die über die Unklarheiten in der CE-Kennzeichnung hinwegtrösten soll. Ob die „@MediaBox“ letztlich den EU-Vorgaben entspricht, wird sich zeigen – die Entscheidung der Marktaufsicht steht noch aus.
Hinweis: Und wie immer gilt, die Betroffenen können sich gerne dazu äußern, oder wenn jemand mehr oder andere Informationen dazu hat, kann er sie uns gerne mitteilen. Wir sind nicht daran interessiert, falsche Behauptungen aufzustellen und unser vorrangiges Ziel bleibt die Bereitstellung einer vollständigen Dokumentation.
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