Knebelverträge und Panik: Die neuen AGB von Lyconet im rechtlichen Kreuzfeuer

Mit einem beunruhigenden Beispiel zeigt sich einmal mehr, wie Lyconet seine Marketer in fragwürdige Vertragsverhältnisse zwingt. Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vom 12.10.2024 wurden offenbar in aller Eile und vermutlich aus rechtlicher Not heraus verfasst – auf Kosten derjenigen, die dem Unternehmen seit Jahren vertrauen. Ein aktueller Widerspruch gegen die neuen AGB offenbart die fragwürdigen Methoden des Unternehmens, welches Marketer durch dubiose Klauseln rechtlich in die Enge treibt.

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Verlust von Zahlungen: Rechtlich fragwürdige Praktiken

Besonders brisant ist eine Klausel, die festlegt, dass alle Zahlungen, die Marketer an Lyconet für Dienstleistungen oder Gutscheine geleistet haben, im Falle einer Kündigung einbehalten werden. Diese Regelung lässt Rückerstattungen völlig außen vor, selbst wenn der Marketer nur den neuen AGB widerspricht. In der Praxis bedeutet das: Marketer, die ihr Recht wahrnehmen und den neuen Bedingungen widersprechen, könnten dadurch erhebliche finanzielle Verluste erleiden – ohne die Möglichkeit auf Rückerstattung. Die Strategie scheint klar: Die Marketer sollen durch die Angst vor Verlusten dazu gedrängt werden, die neuen AGB zu akzeptieren, anstatt ihre Rechte wahrzunehmen.

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Das Spiel mit Verwirrung und Drohkulissen

Die Reaktion Lyconets auf die Widersprüche ist symptomatisch für die intransparente Kommunikationspolitik des Unternehmens. Statt auf die spezifischen Einwände der Marketer einzugehen, wird die Ablehnung der AGB als vollständiger Vertragswiderruf interpretiert – ein juristischer Trick, der den Marktenden die Schuld zuschiebt und ihre Forderungen untergräbt. Dabei geht es den meisten Marketern nicht darum, den gesamten Vertrag zu kündigen, sondern lediglich, sich gegen die neuen, unvorteilhaften Klauseln zur Wehr zu setzen. Besonders Abschnitt 5 der AGB, der Lyconet das Recht zur einseitigen Änderung von Vertragsbedingungen einräumt, stellt ein massives Risiko für die Marketer dar und macht ihre Position im Vertrag faktisch wertlos.

Rechtlicher Präzedenzfall: Die Rolle des OGH

Lyconet scheint wenig aus der Vergangenheit gelernt zu haben. Der Oberste Gerichtshof Wien (OGH) hat bereits zahlreiche Klauseln von Lyoness und Lyconet als gesetzwidrig und nichtig erklärt. Sollten diese AGB erneut vor Gericht landen, könnte dasselbe Urteil folgen. Die Nichtigkeit der AGB bedeutet, dass betroffene Marketer die Möglichkeit hätten, geleistete Zahlungen zurückzufordern und für Verluste entschädigt zu werden. Die Rechtslage ist auf der Seite der Marketer, und Lyconet könnte rechtlich keine Ansprüche mehr aus den fragwürdigen Klauseln geltend machen. Es ist daher ratsam, dass die betroffenen Marketer ihre Vertragsverhältnisse genau überprüfen und sich nicht einschüchtern lassen.

Rückerstattung und rechtliche Konsequenzen

Für viele Marketer ist besonders die Frage der Rückerstattung relevant. Wenn ein Gericht die AGB als intransparent und ungültig einstuft, könnten Zahlungen, die sie an Lyconet geleistet haben, rückforderbar werden – trotz der ursprünglichen Ausschlussklauseln. Sollte Lyconet weiterhin versuchen, auf diesen rechtswidrigen Bedingungen zu bestehen, könnten dem Unternehmen weitere juristische Konsequenzen drohen. Es wird immer wahrscheinlicher, dass Lyconet die Marktenden in Verträgen gefangen halten will, die ihre Rechte und finanzielle Sicherheit ernsthaft gefährden.

Rechtlich wehren und Widerstand

Marketer sind gut beraten, sich rechtlich gegen die neuen AGB zur Wehr zu setzen und gegebenenfalls Rückforderungen zu stellen. BEKM bietet Unterstützung bei der Durchsetzung solcher Ansprüche und beim Schutz der eigenen Rechte. Dieser Fall ist ein warnendes Beispiel, das Marketer dazu auffordern sollte, ihre Position in diesem Netzwerk kritisch zu hinterfragen und ihre vertraglichen Rechte offensiv zu verteidigen.

Hinweis: Und wie immer gilt, die Betroffenen können sich gerne dazu äußern, oder wenn jemand mehr oder andere Informationen dazu hat, kann er sie uns gerne mitteilen. Wir sind nicht daran interessiert, falsche Behauptungen aufzustellen und unser vorrangiges Ziel bleibt die Bereitstellung einer vollständigen Dokumentation.

1 Kommentar
  1. nicola Koenig
    nicola Koenig sagte:

    ich warte seit Mitte September 2022 auf die Rückzahlung meiner Einlagen aufgrund 1 verbindlichen Urteils….bis heute habe ich keinen Cent gesehen!!!

    Antworten

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