Fall Lyoness: Italienische Verbraucher fordern Rückzahlungen in Höhe von zwei Millionen Euro!

Bei der Guardia di Finanza [ital. Finanzpolizei] von Turin, Corsico und Bologna sind die ersten Klagen von Verbrauchern eingegangen, welche die Rückzahlung von Geldbeträgen durch Lyoness fordern. Die Höhe der Gesamtforderung beläuft sich auf rund zwei Millionen Euro. Bei Lyoness handelt es sich um eine „Shopping Community“, die von der Autorità Garante per la Concorrenza e il Mercato [Agcm – ital. Wettbewerbsbehörde] sanktioniert wurde, weil sie ein gesetzlich verbotenes Schneeballsystem geschaffen hatte, bei dem sich die Gründer der Gemeinschaft mit beträchtlichen Summen bereichert hatten, wohingegen die Neueinsteiger mitunter erhebliche Summen investierten, ohne diese aber wieder reinzuholen oder gar Gewinne einzufahren.

In diesem Fall handelt es sich in Italien um 241 Betrugsopfer, die durch die Kanzlei 3A-Valore vertreten werden und mit der Anzeige ihres Falles eine Sammelklage vor dem Gericht Verona einleiten werden, wo die Gesellschaft Lyoness Italia ihren Rechtssitz führt. Zusammengefasst fordern sie einen Betrag in Höhe von 1,815 Mio. Euro. Im Jahr 2017 erwirtschaftete die Gesellschaft Lyoness Italia einen Umsatz von 53 Mio. Euro.

Im Januar 2019 schlussfolgerte die AGCM nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens, dass „das Förderungssystem, das verwendet wurde, um unter den Verbrauchern ein Cashback-System beim Warenkauf (d. h. mit Rückzahlung eines Prozentsatzes des bei den Vertragshändlern ausgegeben Geldes) zu verbreiten, regelwidrig ist, da es ein Schneeballsystem umfasst, das gemäß dem Codice del Consumo zu den irreführenden Geschäftspraktiken gezählt wird“. Im Zuge dessen verhängte die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM eine Geldstrafe in Höhe von 3,2 Millionen Euro gegen die Gesellschaft. Von den Mitgliedern wurde eine Beitrittsgebühr von 2.400 Euro verlangt, aber was das System wachsen ließ, war die Beteiligung von anderen Verbrauchern, die ihrerseits die Beitrittsgebühr zahlten.

In Turin wurde eine Klage durch einen 25-jährigen Mann eingereicht, der Lyoness im Dezember 2017 beigetreten ist und der zusätzlich zur Beitrittsgebühr jeden Monat 50 Euro zahlte, einen Anteil in Höhe von 1.500 Euro erwarb und anschließend weitere 500 Euro bezahlte, um an einer von der Gesellschaft in Prag organisierten Veranstaltung teilzunehmen, nach welcher er überzeugt worden war, einen weiteren Anteil zu kaufen: Eine Gesamtinvestition „von 7.000 Euro in einem Unternehmen, in das ich auf intransparente Art und Weise und auf der Grundlage von falschen Tatsachen, nie gehaltenen Versprechen und einer Arbeitsmethode hineingezogen wurde, die nicht mit meinen Moralvorstellungen vereinbar ist“, wie er den Finanzbeamten berichtete.

In einer Mitteilung erklärte Lyoness: „Unser Geschäftsmodell sieht vor, dass jeder, der sich kostenlos für das Programm Cashback World anmeldet, für jeden Einkauf, den er bei einem vertraglich gebundenen Händler tätigt, die Rückzahlung eines Teils des bezahlten Preises sowie Bonuspunkte erhalten kann, die weitere Vorteile bringen. Lyoness hat weltweit einige Änderungen umgesetzt, welche die größtmögliche Transparenz gewährleisten und verhindern sollen, dass einige einzelne Marketer irrationale Investitionen tätigen und somit gegen die Weisungen von Lyoness selbst verstoßen, bevor sie nicht zumindest einen angemessenen Teil der durch das System selbst gewährleisteten Gewinne einfahren konnten. Da die Gesellschaft Lyoness der von der Behörde bezogenen Position in keiner Weise zustimmt, insbesondere nicht in Bezug auf das vorgeworfene Schneeballsystem, hat sie Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, um unsere Ansprüche geltend zu machen und die Unbegründetheit der uns entgegengebrachten Rügen zu belegen“.

Quelle: https://torino.repubblica.it/cronaca/2019/07/03/news/truffa_lyoness_i_consumatori_chiedono_rimborsi_per_due_milioni_di_euro-230221505/?refresh_ce

Anmerkung: Wir haben hier den exakt gleichen Sachstand wie in Norwegen vor ca. zwei Jahren, auch damals hat Lyoness bestritten, ein Schneeballsystem zu betreiben, obwohl es in Österreich und der Schweiz längst rechtskräftig als solches verurteilt war.  

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