Insolvenzverwalter bitten um Hinweise – Wir unterstützen dies!
Hinweis: Dieser Aufruf richtet sich an alle Geschädigten von Lyoness/Lyconet/myWorld, die zur Aufarbeitung beitragen möchten. BE Conflict Management weist ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, zweckdienliche Hinweise an die Insolvenzverwalter weiterzugeben. Jeder substanzielle Hinweis kann helfen, Verantwortlichkeiten offenzulegen und weitere rechtliche Schritte zu ermöglichen. Auch wir leiten Informationen weiter.
Geschädigte können aktiv mitwirken
Die Insolvenzverfahren rund um die myWorld International AG, die myWorld Austria GmbH und die Lyconet Austria GmbH haben einen neuen Schwerpunkt: Die bestellten Masseverwalter prüfen nicht nur die vorhandenen Aktiva, sondern auch mögliche Benachteiligungen von Gläubigern und Schädigungen der Gesellschaften in der Zeit vor der Insolvenzeröffnung.
Wer über zweckdienliche Hinweise verfügt, etwa zu ungewöhnlichen Geldflüssen, auffälligen Vertragsänderungen oder aktuellen Anwerbeversuchen durch mutmaßliche Nachfolge- oder Folgestrukturen, kann diese vertraulich an die Insolvenzverwalter weitergeben. Auf Wunsch wird Diskretion zugesichert.
Dafür wurden eigens Meldestellen eingerichtet:
- Lyconet: https://whistleblowing.lyconet.com oder [email protected]
- myWorld: https://whistleblowing.myworld.com oder [email protected]
Warnsignal: „Neue Cashback-Unternehmen“ als Nachfolgefirma
Beobachter weisen darauf hin, dass Projekte, die sich als „neue Cashback-Plattformen“ für frühere Marketer präsentieren, teilweise deutliche Parallelen zum bekannten System von Lyoness/Lyconet/myWorld aufweisen.
In diesem Zusammenhang wird häufig Cashback Universe genannt, ein in Delaware registriertes Projekt, bei dem die Eigentümerstrukturen nicht transparent nachvollzogen werden können. Beobachter halten es zudem für möglich, dass hinter solchen Konstruktionen frühere Top-Leader stehen.
Fazit: Mithelfen
Wer Anwerbeversuche durch mutmaßliche Nachfolgeunternehmen wahrnimmt oder Hinweise auf mögliche Vermögensverschiebungen hat, sollte diese Informationen den Insolvenzverwaltern mitteilen. Solche Meldungen können entscheidend dazu beitragen, Verantwortlichkeiten zu klären, rechtliche Schritte einzuleiten und die Insolvenzquote im Interesse aller Gläubiger zu verbessern. Auf diese Weise haben Geschädigte die Möglichkeit, aktiv zur rechtlichen Aufarbeitung beizutragen.




Sehr interessant wäre, warum ausgerechnet Subdomains der offiziellen TLDs von Freidls „Unternehmen“ verwendet wurden, um Globaleaks zu betreiben.
Potenzielle Whistleblower könnten es dadurch eher schwer haben, das notwendige Vertrauen aufzubringen.
Gibt es keine besseren Möglichkeiten?
Sie haben vollkommen recht: Die Nutzung von Subdomains der offiziellen Unternehmens-TLDs wirkt für potenzielle Hinweisgeber auf den ersten Blick wenig vertrauensfördernd. Genau diese Bedenken wurden auch von unserer Seite gesehen. Diese ist nicht von uns selbst gewählt, sondern von den Verantwortlichen so vorgegeben worden. Wir hatten darauf keinen Einfluss.
Guten Tag
Wie definiert man zweckdienliche Hinweise? Muss es schwarz auf weiß mit Unterschrift sein oder reichen mitbekommene / miterlebte Situationen in Schriftform?
Alles hilft, Unterlagen sind natürlich am besten. Eine eidesstattliche schriftliche Erklärung dient ebenfalls dem Zweck. Aber auch relevante Hinweise können hilfreich sein.