Zwischen Hoffnung und Haftung – Warum neue Lyoness/Lyconet/myWorld-Geschädigte Aufarbeitung statt Rückzahlung erwarten sollten
HINWEIS: Dieser Artikel richtet sich ausdrücklich nur an jene Geschädigten von Lyoness/Lyconet/myWorld, die bislang noch keine Schritte zur Rückforderung ihrer Verluste unternommen haben. Er stellt eine rechtlich unverbindliche, auf den Einschätzungen unserer anwaltlichen Berater basierende Bewertung dar.
Keine Masse, keine Auszahlung
Die Insolvenz von myWorld International AG in Österreich markiert den vorläufigen Schlusspunkt eines Geschäftsmodells, das unter den Namen Lyoness, Lyconet und zuletzt myWorld über Jahre hinweg zehntausende Menschen in Europa erreichte. Für viele Betroffene stellt sich jetzt die Frage: Besteht noch eine Chance, verlorene Gelder zurückzubekommen?
Die nüchterne Antwort lautet: kaum.
Die Insolvenzverwaltung in Graz hat bereits deutlich gemacht, dass praktisch keine verwertbare Masse vorhanden ist. Die Schulden übersteigen das verbliebene Vermögen um ein Vielfaches. Selbst wer seine Forderungen bis zur Frist am 23. September 2025 anmeldet, kann im besten Fall mit einem symbolischen Bruchteil rechnen. Wer die Frist jedoch versäumt, verliert endgültig jedes Recht, auch nur formell als Gläubiger berücksichtigt zu werden.
Italienische Sammelklage als Beispiel: Druckmittel statt Rettung
In Italien ruft derzeit eine Kanzlei für Geschädigte zu einer Sammelklagen auf, orientiert sich aber an dem laufenden Insolvenzverfahren. Klingt nach einem Hoffnungsschimmer, tatsächlich geht es aber wohl weniger um Rückerstattungen als um öffentlichen Druck. Die myWorld-Firmenhüllen wurden und sind leer, und die eigentlichen Nutznießer haben ihre Erträge mutmaßlich längst anderen Orts gesichert.
Strafverfahren: Haftung statt Rückzahlung
Auch Strafverfahren gegen Verantwortliche und Top-Marketer laufen und werden vorbereitet. Doch Strafprozesse dienen in erster Linie der Sanktionierung von Tätern, nicht der Entschädigung der Opfer. Für Geschädigte bleibt der indirekte Nutzen: Ein Strafurteil kann zivilrechtliche Ansprüche gegen Einzelpersonen erleichtern und zur gesellschaftlichen Aufarbeitung beitragen.
Fazit: Haftung statt Hoffnung
Was sollte man sich überlegen:
- Rückzahlungen aus der Insolvenzmasse sind illusorisch.
- Haftung, Aufarbeitung und strafrechtliche Konsequenzen sind die realistischeren Ziele.
- Geschädigte sollten ihre Erwartungen anpassen und nüchtern abwägen, ob sich weitere Investitionen in anwaltliche Verfahren außerhalb Österreichs lohnen.
Die eigentliche Bedeutung der anstehenden Klagen liegt weniger in der finanziellen Kompensation, sondern in der juristischen und politischen Feststellung, dass das System Lyoness/Lyconet/myWorld auf Kosten von Verbrauchern funktioniert hat und dass Verantwortliche dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
Hinweis:
Dieser Artikel basiert auf öffentlich zugänglichen Quellen, dokumentierten Beschwerden von Investoren und einer offiziellen Presseanfragen. Es handelt sich um eine journalistische Analyse. Alle Aussagen über rechtliche Risiken oder mögliche Vertragskonstellationen sind als Einschätzungen zu verstehen, nicht als abschließende Rechtsberatung. Betroffene sollten im Zweifel anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.
Quellen (Auswahl, Stand: 12. September 2025)
- KSV1870 Insolvenzdatei: Eintrag zum Konkursverfahren über die myWorld International AG, LG Graz, Eröffnung 04.08.2025, Sitz Grazbachgasse 87–91.
https://www.ksv.at/insolvenzfaelle (Abruf: 12.09.2025). - Die Presse: „myWorld International AG insolvent – Insolvenzverwalterin Dr. Ulla Reisch bestellt, Forderungsanmeldung bis 23. September“, 04.08.2025.
https://www.diepresse.com (Abruf: 12.09.2025). - MeinBezirk Graz: „Grazer Cashback-Firma ‘myWorld’ ist insolvent“, 05.08.2025.
https://www.meinbezirk.at (Abruf: 12.09.2025). - Die Presse: „Auch myWorld Austria GmbH insolvent – Geschäft eingestellt“, 12.08.2025.
https://www.diepresse.com (Abruf: 12.09.2025). - Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM, Italien): Pressemitteilung zu den Kartellverfahren gegen myWorld Italia S.r.l. und Lyconet Italia S.r.l., Geldbuße gesamt ca. 3 Mio. € wegen irreführender und pyramidenartiger Praktiken, 2022.
https://www.agcm.it (Abruf: 12.09.2025). - Tiroler Tageszeitung / Die Presse: Berichte über Ermittlungen der StA Köln gegen Lyoness Deutschland, 2018.
https://www.diepresse.com, https://www.tt.com (Abruf: 12.09.2025).












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