Lyconet/myWorld: Erneute Verurteilung als Schneeballsystem – OGH bestätigt fragwürdige Praktiken

Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hat sich in seinem Urteil vom 22. Januar 2025 (3 Ob 189/24a) erneut mit dem Geschäftsmodell von Lyconet/myWorld befasst – und wieder einmal schrillen die Alarmglocken. In einem aktuellen Verfahren zur Rückforderung von Marketergeldern stellte das Gericht fest: Es handelt sich um ein verbotenes Schneeballsystem.

Brisant: Diese Einschätzung ist längst keine juristische Neuheit. Mittlerweile gibt es mehr als zwei Dutzend Urteile auf höchster Ebene, die immer wieder das gleiche Muster bestätigen. Und dennoch existiert das umstrittene Unternehmen weiterhin am Markt.

Gericht: „Vergütung basiert auf Neuanwerbung, nicht auf Produkten“

Bereits das Oberlandesgericht Wien hatte zuvor unmissverständlich klargestellt, dass das Modell von Lyconet/myWorld gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Der Grund:
Anstatt dass Teilnehmer durch den Verkauf oder Konsum von Produkten profitieren, basiert ihr Verdienst in erster Linie darauf, neue Mitglieder ins System zu holen – das zentrale Kennzeichen eines klassischen Schneeballsystems.

Im aktuellen Verfahren ging es um die Umwandlung sogenannter „Customer Clouds“ und „Enterprise Clouds“ in das „myWorld Share Program“. Kunden wurden dazu gebracht, in vermeintliche Einkaufsbeteiligungen zu investieren – mit dem Versprechen, dass sich diese später in Unternehmensanteile umwandeln ließen.

Doch das Gericht machte unmissverständlich klar: Ein System, das sich primär durch das Anwerben neuer Mitglieder finanziert, ist sittenwidrig und nichtig. Bereits 2018 hatte der OGH ein vergleichbares System als rechtswidrig eingestuft. Dennoch betreibt Lyconet/myWorld weiterhin fragwürdige Programme, die auf dem gleichen Prinzip basieren.

OGH fordert weitere Untersuchungen

Trotz der eindeutigen Charakterisierung als Schneeballsystem bleibt eine Frage offen: Inwiefern sind die aktuellen Beklagten tatsächlich für die übernommenen Verpflichtungen haftbar?

Doch die Kernaussagen sind eindeutig:
– Lyconet/myWorld weist alle Merkmale eines illegalen Schneeballsystems auf.
– Das Gericht sieht klare Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.

Tausende Betroffene – Drohen strafrechtliche Konsequenzen?

Für tausende sogenannte „Top-Marketer“, die sich über Jahre hinweg für die Rekrutierung bei Lyconet/myWorld eingesetzt haben, könnten sich gravierende Konsequenzen ergeben. Es drohen nicht nur Rückforderungen in Millionenhöhe, sondern auch strafrechtliche Ermittlungen gegen die Verantwortlichen.

Seit Jahren wird Lyconet/myWorld vorgeworfen, Verbrauchern unrealistische Verdienstmöglichkeiten vorzugaukeln – während in Wirklichkeit vor allem jene profitieren, die neue Mitglieder rekrutieren. Trotz der zahlreichen Verurteilungen auf höchster Ebene operiert das Unternehmen weiterhin im Graubereich.

Hinweis: Und wie immer gilt, die Betroffenen können sich gerne dazu äußern, oder wenn jemand mehr oder andere Informationen dazu hat, kann er sie uns gerne mitteilen. Wir sind nicht daran interessiert, falsche Behauptungen aufzustellen und unser vorrangiges Ziel bleibt die Bereitstellung einer vollständigen Dokumentation.

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