Schneeballsysteme: Verboten, aber oft nicht strafbar – ein rechtliches Paradoxon
Schneeballsysteme sind berüchtigt: Sie versprechen hohe Gewinne, basieren aber letztlich auf immer neuen Einzahlungen von Teilnehmern, bis das System zusammenbricht und die Mehrheit ihr Geld verliert. Doch während sie in vielen Ländern per Gesetz verboten sind, bleiben sie strafrechtlich mitunter folgenlos. Wie kann das sein?
Verboten, aber nur zivilrechtlich
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet Schneeballsysteme als irreführende Geschäftspraktiken. Verbraucherschutzorganisationen und geschädigte Teilnehmer können Klagen einreichen und Rückzahlungen fordern. In vielen Fällen haben Gerichte solche Systeme als unzulässig eingestuft. Doch zivilrechtliche Urteile führen häufig nicht zu einer persönlichen Bestrafung der Verantwortlichen.
Strafrecht: Schwierige Beweislast
Damit ein Schneeballsystem strafrechtlich verfolgt werden kann, müssen enge juristische Hürden genommen werden:
- Täuschung über wesentliche Tatsachen
- Die Betreiber müssten bewusst über die Natur des Systems getäuscht haben. Doch oft werden Schneeballsysteme als „risikobehaftete Investments“ oder legitime Vertriebsmodelle verkauft.
- Vorsätzliche Schädigung
- Der Nachweis, dass die Betreiber von Anfang an wussten, dass das System scheitern wird, ist schwer zu führen. Sie können behaupten, an eine langfristige Funktionsweise geglaubt zu haben.
- Persönliche Bereicherung
- Viele Drahtzieher verschleiern ihre Gewinne durch Reinvestitionen oder verschachtelte Firmennetzwerke. Die Justiz kann oft nicht eindeutig beweisen, dass sie sich vorsätzlich bereichert haben.
Ein Freifahrtschein für Betrüger?
Das rechtliche Schlupfloch sorgt dafür, dass viele Schneeballsysteme zwar gestoppt werden, ihre Betreiber aber selten strafrechtlich belangt werden. Verbraucherschützer kritisieren das scharf: Solange die Strafverfolgung so hohe Beweislasten verlangt, bleibt das Modell attraktiv für zwielichtige Geschäftemacher.
Ein Umdenken könnte helfen: Beispielsweise könnte eine mildere Anforderung an den Betrugstatbestand oder ein eigener Straftatbestand für Pyramidensysteme eingeführt werden. Bis dahin bleibt es ein absurdes Paradoxon: Schneeballsysteme sind illegal – aber oft nicht strafbar.
Besonders perfide: Viele dieser Systeme agieren grenzübergreifend. Sobald Ermittlungen drohen, verlagern sie ihren Firmensitz in ein neues Land und das Spiel beginnt von vorn.
Wir empfehlen Ihnen, sich umfassend zu informieren und sich nach Möglichkeit mit anderen Geschädigten abzustimmen. Zudem kann es sinnvoll sein, sich Interessenvertretungen, Verbraucherverbänden oder spezialisierten Unternehmen anzuschließen bzw. deren Beratung in Anspruch zu nehmen.
Hinweis: Und wie immer gilt, die Betroffenen können sich gerne dazu äußern, oder wenn jemand mehr oder andere Informationen dazu hat, kann er sie uns gerne mitteilen. Wir sind nicht daran interessiert, falsche Behauptungen aufzustellen und unser vorrangiges Ziel bleibt die Bereitstellung einer vollständigen Dokumentation.
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