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Lyconet: Warum die Upline dennoch haftet!

11. Februar 2025

Die Hiobsbotschaft von Hubert Freidl zum Jahresanfang über die prekäre finanzielle Lage von Lyconet sitzt vielen Marketern noch immer tief in den Knochen. Die Angst um das investierte Kapital wächst, besonders bei jenen, die einst voller Hoffnung in das System einstiegen. Doch während sich viele noch um ihre Verluste sorgen, werden die kritischen Stimmen lauter – und sie kommen nicht nur von enttäuschten Marketern, sondern auch von ehemaligen Spitzenverdienern des Systems. Immer häufiger bestätigen Top-Marketer die dramatische Lage. Ob Lyconet dieses Mal noch die Kurve kriegt, ist fraglich. Doch ein Muster bleibt unverändert: Die Downline wird oft in das nächste System überführt – ein bewusst angewandter Trick, um weiterhin zu profitieren.

Gescheiterte Versprechen und zerplatzte Träume

Seit Jahren verspricht Lyconet neue Projekte, doch keines hat je wirklich funktioniert. Wertlose Aktien, gescheiterte Börsengänge, verschwundene Gelder, intransparente Strukturen, dubiose Geschäftspraktiken und endlose Verzögerungen haben das Vertrauen nachhaltig zerstört. Wie bereits berichtet, droht dem gesamten Netzwerk der Kollaps.

Diese Entwicklung bleibt auch den einstigen Profiteuren des Systems nicht verborgen. Viele Top-Leader ziehen sich zurück – nicht nur, weil das System scheitert, sondern auch, um sich möglicher juristischer Verantwortung zu entziehen. Dabei lautet die Schutzbehauptung oft: „Ich bin doch selbst nur ein Opfer, ich habe lediglich vermittelt.“ Doch so einfach ist es nicht.

Verlagerung ins Ausland: Ein bekanntes Muster

Mehrere bekannte Namen aus der Lyconet-Upline tauchen in diesem Zusammenhang immer wieder auf. Bei einigen dieser Personen ist im zentralen Melderegister kein aktueller Hauptwohnsitz in Europa mehr verzeichnet – ein Muster, das aus zusammenbrechenden Schneeballsystemen bekannt ist.

Namen wie Gerald Seebacher, Mario Oreggia, Markus Käfer, Bernd Bernsteiner, Andreas Landgraf, Ralph Schmidts, Christoph Wurzer, Willibald Köck, John Paul Schoor und Uwe Steinkeller sind in diesem Kontext auffällig. Die Frage drängt sich auf: Warum verschwinden zentrale Akteure des Systems aus dem europäischen Rechtsraum?

Laut Mitteilung seiner Anwälte hält sich Herr Alfred Karl Taucher weiterhin im europäischen Rechtsraum auf. Ob diese Information zutrifft, konnte bislang nicht unabhängig verifiziert werden.

Neue gesetzliche Verschärfungen: Schneeballsysteme stärker ins Visier genommen

Im November 2024 wurde der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) veröffentlicht, das der Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/825 dient. Diese Richtlinie soll Verbraucher besser vor irreführenden Geschäftspraktiken schützen.

Eine zentrale Neuerung betrifft § 5 Absatz 1 UWG, der künftig explizit festhält:

„Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.“

Die EU hat erkannt, dass Schneeballsysteme eine wachsende Bedrohung darstellen. Während § 16 Absatz 2 UWG bereits Schneeballsysteme verbietet, tarnen sich solche betrügerischen Strukturen häufig als harmlose „Empfehlungsprogramme“ oder „Network-Marketing-Gelegenheiten“. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten ziehen sie Menschen an, die sich ein lukratives Nebeneinkommen erhoffen – ein Trugschluss, der nun verstärkt verfolgt werden soll.

Rechtslage: Haftung unabhängig vom beruflichen Status

Ein weit verbreiteter Irrglaube unter Marketern ist, dass sie nicht haftbar seien, solange sie nicht offiziell beim Unternehmen angestellt sind. Doch diese Annahme ist falsch.

Die EU-Richtlinie 2005/29/EG verbietet unlautere Geschäftspraktiken grundsätzlich – unabhängig davon, ob eine Person hauptberuflich oder nebenberuflich als Vermittler agiert. Wer aktiv Teilnehmer anwirbt und falsche Versprechungen macht, kann zur Rechenschaft gezogen werden.

Strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen

Die rechtlichen Folgen für Vermittler sind oft drastischer als angenommen: ✅ Strafrechtliche Haftung: In Deutschland z. B. und in den meisten anderen Ländern können Vermittler von Schneeballsystemen strafrechtlich verfolgt werden.
✅ Zivilrechtliche Haftung: Wer andere in ein betrügerisches System lockt, kann auf Schadensersatz verklagt werden. Geschädigte haben das Recht, ihr verlorenes Geld zurückzufordern.

✅ Unwissenheit schützt nicht: Auch wenn ein Vermittler behauptet, nicht gewusst zu haben, dass das System illegal war, kann er haftbar gemacht werden, sofern nachweislich aktive Werbung betrieben wurde.

Rechtliche Konsequenzen: Kein Entkommen für die Verantwortlichen

Viele dieser Top-Marketer waren nicht nur passive Vermittler, sondern aktive Profiteure eines Systems, das auf Rekrutierung statt realer Wertschöpfung basierte. Sie haben über Jahre hinweg:

  • Neue Mitglieder mit überzogenen Versprechungen angeworben
  • Verharmlost, dass der Erfolg fast ausschließlich von der Rekrutierung weiterer Teilnehmer abhing
  • Hohe Provisionen auf Kosten anderer verdient, während der Großteil der Investoren verlor
  • Personen bewusst in ein nicht tragfähiges System gelockt und damit erheblichen finanziellen Schaden verursacht
  • Wiederholt falsche Gewinnversprechen gemacht, ohne auf das hohe Risiko hinzuweisen

All diese Aspekte deuten auf mögliche straf- und zivilrechtliche Konsequenzen hin. Manch einer mag nun denken, dass solche Vorgänge bereits verjährt seien – doch so einfach ist es nicht. Die Gesetzgebung hat inzwischen entsprechende Regelungen geschaffen, die den Geschädigten deutlich mehr Rechte und Ansprüche einräumen, als ihnen möglicherweise bewusst ist.

Zivilrechtliche Folgen: Schadensersatzforderungen gegen Vermittler

Neben strafrechtlicher Verantwortung drohen auch zivilrechtliche Klagen. Wer wissentlich oder fahrlässig ein betrügerisches System bewarb, muss mit Forderungen auf Schadensersatz rechnen. Besonders relevant: Auch nebenberufliche Vermittler oder private Werber, die andere in das System gelockt haben, können belangt werden.

Kurz gesagt: Wer jahrelang von einem nicht tragfähigen System profitiert hat, kann sich nicht einfach aus der Verantwortung stehlen – die juristischen Folgen holen ihn ein.

Entzug aus der Verantwortung ist keine Lösung!

Es darf nicht akzeptiert werden, dass sich die Drahtzieher von Lyconet still und heimlich aus der Affäre ziehen, während Tausende von Anlegern ihr Geld verlieren. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

Hinweis: Und wie immer gilt, die Betroffenen können sich gerne dazu äußern, oder wenn jemand mehr oder andere Informationen dazu hat, kann er sie uns gerne mitteilen. Wir sind nicht daran interessiert, falsche Behauptungen aufzustellen und unser vorrangiges Ziel bleibt die Bereitstellung einer vollständigen Dokumentation.

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