Lyoness AGB „NULL UND NICHTIG“ / OGH Wien hat Revision verworfen
Der Oberster Österreichische Gerichtshof in Wien hat am 18. Mai 2017 unter dem Gz. 10 Ob 45/16i, in einem 53-seitigen und längst überfälligen Urteil (Urteil OGH AGB) zu den Lyoness AGB, Recht gesprochen und die von Lyoness eingelegte Revision verworfen.Das von Lyoness lange hinausgezögerte Urteil hat eine starke Signalwirkung. Neben der Tatsache, dass Lyoness bereits ein rechtskräftig verurteiltes Schneeballsystem ist, wurde nun auch in letzter Instanz festgestellt, dass alle Verträge/AGB von 2007, 2009, 2012 von und mit Lyoness „null und nicht“ sind.
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